Sym­bol­bild Radar­kon­trolle vor Schu­len Foto: LOKALBÜRO

 

Bis zu fünf Radar­fahr­zeuge sind im Einsatz 
Auch Halt­ver­bote wer­den kontrolliert

An den Grund­schu­len in Düs­sel­dorf wer­den nach den Som­mer­fe­rien mehr als 6.000 Erst­kläss­ler ein­ge­schult. Ins­be­son­dere in den ers­ten bei­den Wochen nach der Ein­schu­lung besteht eine erhöhte Unfall­ge­fahr: Viele der Kin­der neh­men zum ers­ten Mal aktiv am Stra­ßen­ver­kehr teil. Über­höhte Geschwin­dig­keit von Auto­fah­rern spielt eine ent­schei­dende Rolle bei den bun­des­weit ver­zeich­ne­ten Unfäl­len, an denen Kin­der betei­ligt sind. Des­halb kon­trol­liert die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes seit 1995 zu Beginn eines neuen Schul­jah­res regel­mä­ßig die Geschwin­dig­keit rund um die Schulen.

Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum kün­digt an, dass ab dem 10. August 2022 mit bis zu fünf Radar­fahr­zeu­gen Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen zum Schutze der Kin­der durch­ge­führt wer­den. Bereits wie im ver­gan­ge­nen Jahr wird auch wie­der ein soge­nann­ter Enforce­ment-Trai­ler (Über­wa­chungs­an­hän­ger) für die Schul­weg­kon­trol­len ein­ge­setzt. Ver­war­nungs­gel­der, Buß­gel­der und sogar Fahr­ver­bote erwar­ten dann die­je­ni­gen, die zu schnell unter­wegs sind. Er erin­nert daran, dass bei der letz­ten Schwer­punkt­ak­tion auf Schul­we­gen nach den Som­mer­fe­rien 2021 ins­ge­samt 1.365 Ver­warn­gel­der und 30 Buß­gel­der aus­ge­spro­chen wer­den mussten.

Auto­fah­rer — und beson­ders Eltern von schul­pflich­ti­gen Kin­dern — soll­ten zudem beson­ders auf Halt­ver­bote rund um die Schu­len ach­ten. Denn seit Jah­ren stel­len die Mit­ar­bei­ter der Ver­kehrs­über­wa­chung fest, dass aus­ge­rech­net Müt­ter und Väter ihre Kin­der in unmit­tel­ba­rer Nähe der Schu­len abset­zen und dazu im Halt­ver­bot, in zwei­ter Reihe oder auf Geh- und Rad­we­gen par­ken. Was zum Schutz des eige­nen Kin­des gedacht ist, stellt oft eine Gefah­ren­quelle für andere Kin­der dar. Denn Falsch­par­ker neh­men die­sen die Sicht. Das ist neben dem ohne­hin ein­ge­schränk­ten Sicht­feld und dem noch nicht voll aus­ge­präg­ten Hör­ver­mö­gen der Schul­kin­der der unte­ren Klas­sen eine zusätz­li­che Gefähr­dung. Aus die­sem Grund wird die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes auch ver­stärkt Halt­ver­bote rund um die Schu­len kontrollieren.