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Das Ord­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt star­tet ab Mon­tag, 12. Sep­tem­ber, mit einer Schwer­punkt­ak­tion mit ver­stärk­ten Kon­trol­len gegen Falsch­par­ker auf Behin­der­ten­park­plät­zen. Die Aktion, die regel­mä­ßig statt­fin­det, läuft bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 18. September.

“Schwer­be­hin­derte Per­so­nen müs­sen dar­auf ver­trauen dür­fen, dass ihnen die spe­zi­ell für sie ein­ge­rich­te­ten Park­plätze zur Ver­fü­gung ste­hen und nicht von Falsch­par­kern besetzt wer­den”, betont Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum. Denn nur durch anhal­tend hohen Druck der Ver­kehrs­über­wa­chung lasse sich die Zahl der Falsch­par­ker auf den 497 all­ge­mei­nen und 944 per­so­nen­be­zo­ge­nen Behin­der­ten­park­plät­zen im Stadt­ge­biet lang­fris­tig reduzieren.

So wur­den vom 1. Januar bis 31. August die­ses Jah­res bereits 3.944 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet und 1.063 Abschlepp­maß­nah­men ein­ge­lei­tet. Alleine im August wur­den 166 Abschlepp­maß­nah­men ein­ge­lei­tet, weil Nicht­be­rech­tigte mit ihren Fahr­zeu­gen auf Behin­der­ten­park­plät­zen parkten.

Im ver­gan­ge­nen Jahr wur­den ins­ge­samt 5.128 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren in die­sem Zusam­men­hang ein­ge­lei­tet, in 1.344 Fäl­len musste der Abschlepp­dienst geru­fen werden.

In jedem Fall, so das Ord­nungs­amt, hat das unbe­rech­tigte Par­ken auf einem Behin­der­ten­park­platz ein Ver­war­nungs­geld in Höhe von 55 Euro zur Folge. Muss das Fahr­zeug abge­schleppt wer­den, so kom­men auf den Falsch­par­ker noch die Abschlepp­kos­ten und Gebüh­ren dazu, so dass er dann mit der Zah­lung von rund 250 Euro zu rech­nen hat. Wei­ter weist das Ord­nungs­amt dar­auf hin, dass nur mit dem blauen EU-Park­aus­weis die Berech­ti­gung besteht, gekenn­zeich­nete Schwer­be­hin­der­ten­park­plätze zu nutzen.