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Bei der Schwer­punkt­ak­tion gegen Falsch­par­ker auf Behin­der­ten­park­plät­zen vom 12. bis 18. Sep­tem­ber hat das Ord­nungs­amt ins­ge­samt 130 Ver­war­nun­gen aus­ge­stellt. Die Hal­ter der Fahr­zeuge kön­nen mit einem Ver­war­nungs­geld von min­des­tens 55 Euro rech­nen. Trotz der vor­he­ri­gen Ankün­di­gung der Aktion musste in 40 Fäl­len zusätz­lich der Abschlepp­wa­gen geru­fen werden.

Bis Ende August 2022 wur­den in die­sem Jahr ins­ge­samt 3.944 Ver­war­nun­gen im Zusam­men­hang mit Falsch­par­kern auf Behin­der­ten­park­plät­zen aus­ge­spro­chen (2021 ins­ge­samt 5.128 Ver­war­nun­gen). Der Abschlepp­dienst musste in die­sem Jahr bereits in 1.063 Fäl­len (2021 ins­ge­samt 1.344 Abschlepp­maß­nah­men) aus­rü­cken, weil Nicht-Berech­tigte mit ihren Fahr­zeu­gen auf Behin­der­ten­park­plät­zen parkten.

Die bis­he­ri­gen Zah­len sind im Ver­gleich zum Vor­jahr leicht stei­gend. Das Ord­nungs­amt wird auch wei­ter­hin ein beson­de­res Augen­merk auf die Über­wa­chung von Schwer­be­hin­der­ten­park­plät­zen rich­ten und den Über­wa­chungs­druck aufrechterhalten.