Kin­der­rei­se­pässe nur noch ein Jahr gültig/Kostenersparnis mit regu­lä­ren Ausweisdokumenten

Wer mit sei­nen Kin­dern ins Aus­land ver­rei­sen möchte, benö­tigt auch für den Nach­wuchs einen Aus­weis oder Pass. Im Jahr 2021 wurde das Pass­ge­setz an EU-Stan­dards ange­gli­chen und die Gül­tig­keit von Kin­der­rei­se­päs­sen auf ein Jahr begrenzt. Die Lan­des­haupt­stadt infor­miert nun betrof­fene Fami­lien mit 8.000 Info­brie­fen, dass statt des Kin­der­rei­se­pas­ses auch ein sechs Jahre gül­ti­ger, regu­lä­rer Rei­se­pass oder Per­so­nal­aus­weis für die Kin­der bean­tragt wer­den kann — ver­bun­den mit ent­spre­chen­den Kostenersparnissen.

Im Jahr 2006 wurde der Kin­der­aus­weis vom Kin­der­rei­se­pass abge­löst. Bis Ende 2020 war die­ser bis zu sechs Jahre oder maxi­mal bis zum 12. Lebens­jahr gül­tig. Mit der Anglei­chung des Pass­ge­set­zes auf EU-Stan­dards zum 1. Januar 2021 wurde die Gül­tig­keit von Kin­der­rei­se­päs­sen auf ein Jahr begrenzt.

Diese gesetz­li­che Ände­rung führt zu einem erhöh­ten Zeit- und Kos­ten­auf­wand bei den Eltern, da zur jähr­li­chen Ver­län­ge­rung der Kin­der­rei­se­pässe eine per­sön­li­che Vor­spra­che mit Kind und neuem Licht­bild nötig ist. Dar­über hin­aus sorgt sie auch für eine erhöhte Ter­min­be­las­tung in den Bür­ger­bü­ros, denn die jähr­li­che Ver­län­ge­rung des Kin­der­rei­se­pas­ses hat allein in die­sem Jahr bis­her schon für eine rund 45-pro­zen­tige Antrags­stei­ge­rung gesorgt.

In den Pan­de­mie­jah­ren 2020 und 2021 wur­den aller­orts deut­lich weni­ger Rei­se­pässe und Kin­der­rei­se­pässe bean­tragt. Mit den Locke­run­gen der Coro­na­re­geln sind die Aus­wir­kun­gen der gesetz­li­chen Ände­rung jedoch nun deut­lich zu spü­ren. Vor­aus­sicht­lich rund 10.000 zusätz­li­che Anträge wer­den im Jahr 2022 in den Düs­sel­dor­fer Bür­ger­bü­ros zu ver­zeich­nen sein.

Vie­len Eltern ist gar nicht bekannt, dass statt des Kin­der­eise­pas­ses für Kin­der jeden Alters auch regu­läre Reise- und Iden­ti­täts­do­ku­mente mit einer Gül­tig­keit von sechs Jah­ren bean­tragt wer­den können.

“Wir möch­ten die Fami­lien infor­mie­ren, wel­che Mög­lich­kei­ten es zur Aus­stel­lung von Doku­men­ten für Kin­der gibt und ihnen die Bean­tra­gung so ein­fach und kos­ten­güns­tig wie mög­lich machen”, erläu­tert Britta Zur, Bei­geord­nete für den Bür­ger­ser­vice. “Daher schrei­ben wir in den kom­men­den Wochen rund 8.000 Fami­lien mit Kin­dern an, bei denen die Kin­der­rei­se­pässe bis Mitte nächs­ten Jah­res ablaufen.”

Gebüh­ren und Erspar­nisse
Für die Aus­stel­lung eines Kin­der­rei­se­pas­ses mit ein­jäh­ri­ger Gül­tig­keit wird eine Gebühr von 13 Euro fäl­lig. Für jede Ver­län­ge­rung ist eine erneute per­sön­li­che Vor­spra­che gemein­sam mit dem Kind erfor­der­lich, es fal­len 6 Euro Gebüh­ren an und es muss ein aktu­el­les Licht­bild vor­ge­legt werden.

Ein Per­so­nal­aus­weis für Kin­der weist eine Gül­tig­keit von sechs Jah­ren auf und kann gegen eine Gebühr von 22,80 Euro bean­tragt wer­den. Er wird inner­halb der Schen­gen-Staa­ten und zum Teil dar­über hin­aus als Rei­se­do­ku­ment anerkannt.

Ein Rei­se­pass für Kin­der kann eben­falls mit einer Gül­tig­keit von sechs Jah­ren bean­tragt wer­den. Hier­für wird eine Gebühr von 37,50 Euro fäl­lig. Deut­sche Rei­se­pässe wer­den für eine visum­freie Ein­reise zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken in etwa 160 Staa­ten welt­weit aner­kannt. Zudem ist die Ein­reise in einige Län­der wie den USA nur mit einem Rei­se­pass möglich.

Wenn der Pass oder Aus­weis für das Kind regel­mä­ßig benö­tigt wird, stellt sich schon nach weni­gen Jah­ren eine deut­li­che Erspar­nis ein, die sich aus ein­ge­spar­ten Gebüh­ren und den Kos­ten für die Pass­bil­der zusam­men­setzt. Dazu kommt noch die ein­ge­sparte Zeit für die Vor­spra­che im Bürgerbüro.

Die weni­ger benö­tig­ten Ter­mine stel­len auch einen Vor­teil für die Bür­ger­bü­ros dar, die dann für andere Vor­gänge mehr freie Zei­ten vor­hal­ten können.

“Nut­zen Sie die anste­hende Herbst- und Win­ter­zeit, um ein län­ger gül­ti­ges Doku­ment für Ihre Kin­der zu bean­tra­gen und spa­ren Sie so Zeit und Kos­ten”, wirbt die Bei­geord­nete für die Bean­tra­gung der regu­lä­ren Doku­mente auch für den Nachwuchs.