Am Don­ners­tag, 16. Dezem­ber, beriet der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf über den Haus­halt 2023,©Landeshauptstadt Düsseldorf/Michael Gstettenbauer

 

Der Rat der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hat in sei­ner Sit­zung am Don­ners­tag, 15. Dezem­ber, den Haus­halt für das Jahr 2023 ver­ab­schie­det. Erträ­gen von 3,5 Mil­li­ar­den Euro ste­hen Auf­wen­dun­gen von 3,7 Mil­li­ar­den Euro gegenüber.

Das geplante Jah­res­er­geb­nis 2023 beläuft sich auf ‑210,9 Mil­lio­nen Euro. Durch eine Ent­nahme aus der Aus­gleichs­rück­lage in Höhe des nega­ti­ven Jah­res­er­geb­nis­ses wird ein fik­tiv aus­ge­gli­che­ner Haus­halt erzielt. Die Aus­gleichs­rück­lage redu­ziert sich damit auf 30,5 Mil­lio­nen Euro und wird sich, sofern keine Gegen­steue­rungs­maß­nah­men getrof­fen wer­den, im Jahr 2024 auf­zeh­ren. In die­sem Fall muss die all­ge­meine Rück­lage in Anspruch genom­men wer­den, und der Haus­halt wird geneh­mi­gungs­pflich­tig durch die Bezirksregierung.

Auf Basis des NKF-COVID-19-Ukraine-Iso­lie­rungs­ge­set­zes wer­den COVID-19-bedingte Finanz­schä­den sowie Haus­halts­be­las­tun­gen infolge des Krie­ges gegen die Ukraine von rund 229,6 Mil­lio­nen Euro ergeb­nis­neu­tral iso­liert (Bilan­zie­rungs­hilfe). Das Ziel muss es sein, trotz aller aktu­el­ler Haus­halts­be­las­tun­gen so schnell wie mög­lich wie­der einen struk­tu­rell aus­ge­gli­che­nen Haus­halt zu erreichen.

Zu den wesent­li­chen Erträ­gen des Etats 2023 gehö­ren die Gewer­be­steuer mit ver­an­schlag­ten 1.075,0 Mil­lio­nen Euro (Vor­jahr 953,3 Mil­lio­nen Euro), der Gemein­de­an­teil an der Ein­kom­men­steuer mit 418,5 Mil­lio­nen (Vor­jahr 402,2 Mil­lio­nen Euro) und die Grund­steuer A und B mit 151,0 Mil­lio­nen Euro (Vor­jahr 149,6 Mil­lio­nen Euro).

Für soziale Leis­tun­gen ste­hen 732,3 Mil­lio­nen Euro und für den Bereich Kin­der, Jugend und Fami­li­en­hilfe 645,4 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung. Davon sind für den Betrieb von Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen 362,4 Mil­lio­nen Euro vor­ge­se­hen. Auf den Bereich Kul­tur und Wis­sen­schaf­ten ent­fal­len rund 191,2 Mil­lio­nen Euro. Für Per­so­nal­auf­wen­dun­gen fal­len 774,4 Mil­lio­nen Euro an, die Ver­sor­gungs­auf­wen­dun­gen betra­gen 77,5 Mil­lio­nen Euro, die Land­schafts­um­lage beläuft sich auf 268,3 Mil­lio­nen, die Gewer­be­steu­er­um­lage auf 84,1 Mil­lio­nen. Zur Errei­chung der Kli­ma­ziele sind Mit­tel in Höhe von 67,3 Mil­lio­nen Euro vorgesehen.

Die Kos­ten der Unter­kunft und Hei­zung von rund 175,3 Mil­lio­nen Euro wer­den durch die Kos­ten­er­stat­tung des Bun­des mit 110,1 Mil­lio­nen Euro teil­weise refinanziert.

Das Inves­ti­ti­ons­vo­lu­men bleibt im Haus­halts­jahr 2023 mit 626,8 Mil­lio­nen Euro wei­ter­hin auf einem sehr hohen Niveau. Diese Inves­ti­tio­nen flie­ßen vor allem in Schu­len (Bau, Kauf, Aus­stat­tung 264,3 Mil­lio­nen Euro), Ver­kehrs­flä­chen, Rad­wege und ÖPNV (195,8 Mil­lio­nen Euro, dar­un­ter 56,5 Mil­lio­nen Euro für den Bau der Stadt­bahn­li­nie U81), Neu­bau und wert­ver­bes­sernde Maß­nah­men bei Kitas (25,8 Mil­lio­nen Euro) und Hoch­was­ser­schutz­maß­nah­men (84,6 Mil­lio­nen Euro).

Der Land­tag NRW hat am 7. Dezem­ber 2022 die Ände­rung des NKF-COVID-19-Iso­lie­rungs­ge­setz­tes beschlos­sen und damit unter ande­rem den Kom­mu­nen die Mög­lich­keit eröff­net, für das Haus­halts­jahr 2023 eine Bilan­zie­rungs­hilfe zu bil­den und für die Jahre 2024 bis 2026 diese zu pla­nen. Diese gesetz­li­che Rege­lung wird von der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf angewendet.

Auf der Liqui­di­täts­seite greift die Bilan­zie­rungs­hilfe zur Iso­lie­rung der COVID-19-beding­ten Finanz­schä­den sowie Haus­halts­be­las­tun­gen infolge des Krie­ges gegen die Ukraine nicht. Es ist die Auf­nahme von Liqui­di­täts­kre­di­ten in Höhe von 473,8 Mil­lio­nen Euro erfor­der­lich. Der Höchst­be­trag der Kre­dite, der zur Liqui­di­täts­si­che­rung in Anspruch genom­men wer­den darf, ist unver­än­dert auf 1 Mil­li­arde Euro fest­ge­setzt. Dar­über hin­aus ist zur Finan­zie­rung beschlos­se­ner Inves­ti­tio­nen für 2023 daher eine zusätz­li­che Kre­dit­auf­nahme von 348,8 Mil­lio­nen Euro am Kre­dit­markt vorgesehen.