Can­na­bis-Beu­tel und Duft­tü­cher. Foto: Zoll

 

Mehr als 3 Kilo­gramm Can­na­bis fan­den Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner des Zoll­amts Düs­sel­dorf Reis­holz am 16.1.2023 in einem Paket aus den USA. Laut Inhalts­er­klä­rung soll­ten sich darin ledig­lich Tex­ti­lien befin­den, die für einen Emp­fän­ger in Düs­sel­dorf bestimmt waren.

Da sich der Emp­fän­ger nicht beim Zoll­amt mel­dete, lagerte das Paket zunächst meh­rere Tage in der Paket­kam­mer und sollte dem­nächst zur Wie­der­aus­fuhr an den Ver­sen­der vor­be­rei­tet wer­den. Als sich eines Mor­gens jedoch ein ver­däch­ti­ger Geruch in der Paket­kam­mer breit machte, ver­folg­ten die Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner die Duft­spur bis zum betref­fen­den Paket zurück und öff­ne­ten es. Darin fan­den sie vier Beu­tel mit Can­na­bis, die lose in eine Strick­ja­cke ein­ge­wi­ckelt waren. Die Beu­tel selbst waren noch mit Duft­tü­chern beklebt, die im Laufe der Zeit wohl ihren Dienst ver­sagt hatten.

“Auch wenn die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen hier im wahrs­ten Sinne des Wor­tes den rich­ti­gen Rie­cher bewie­sen haben, wäre das Paket spä­tes­tens bei der Abho­lung oder vor der Rück­sen­dung geöff­net und über­prüft wor­den. Dann wären die Dro­gen auch ohne den ver­rä­te­ri­schen Duft ent­deckt wor­den”, so Michael Walk, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Düsseldorf.

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen haben das Zoll­fahn­dungs­amt Essen und die Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf übernommen.