Ter­ras­sen in der Alt­stadt Foto: LOKALBÜRO

 

Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf unter­stützt wei­ter­hin die Gas­tro­no­mie: Für die am 1. März begin­nende Som­mer­sai­son wer­den die Gebüh­ren für die erlaubte Son­der­nut­zung öffent­li­cher Stra­ßen für Ter­ras­sen hal­biert. Dies hat der Rat der Stadt in sei­ner Sit­zung am 2. Februar beschlossen.

Nach­dem in den Jah­ren 2021 und 2022 auf­grund der Corona-Pan­de­mie keine Gebüh­ren erho­ben wur­den, haben sich die wirt­schaft­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen inzwi­schen deut­lich ver­bes­sert. Laut Bran­chen­ver­band Dehoga haben sich die Umsätze wie­der erholt, wei­tere Ein­schrän­kun­gen durch die Corona-Pan­de­mie sind vor­erst eben­falls nicht zu erwar­ten. Auf­grund der zuletzt dras­tisch gestie­ge­nen Kos­ten für Ener­gie und Lebens­mit­tel erscheint es der Stadt jedoch nicht ange­mes­sen, in die­sem Jahr bereits wie­der den vol­len Gebüh­ren­satz zu erheben.

“Mit dem Ver­zicht auf die Gebüh­ren haben wir in den ver­gan­ge­nen bei­den Jah­ren bereits ein deut­li­ches Zei­chen zur Unter­stüt­zung der Gas­tro­no­mie in unse­rer Stadt gesetzt”, sagt Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler. “Wir wis­sen aber, dass trotz der ver­bes­ser­ten Rah­men­be­din­gun­gen die schwie­rige Phase für die Wir­tin­nen und Wirte noch nicht kom­plett über­stan­den ist. Aus die­sem Grund ver­zich­ten wir wei­ter­hin dar­auf, die vol­len Gebüh­ren zu erhe­ben, um die Gas­tro-Betriebe in der Stadt wei­ter zu entlasten.”

Auch die so genann­ten “Park­platz­ter­ras­sen”, die wäh­rend der Corona-Pan­de­mie ein­ge­führt wur­den, dür­fen wei­ter betrie­ben wer­den. Für diese wird eben­falls ledig­lich der halbe Gebüh­ren­satz fällig.

In der Haupt­sai­son wer­den etwa 1.100 Gast­stät­ten mit Außen­gas­tro­no­mie­flä­chen im öffent­li­chen Stra­ßen­raum betrie­ben. Durch den Teil­ver­zicht auf die Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren wird ein wich­ti­ger Bei­trag zur För­de­rung des Gast­ge­wer­bes geleis­tet — die Min­der­ein­nah­men für die Stadt betra­gen circa 800.000 Euro.

Antrag zur Sondernutzung
Die Antrag­stel­lung zur Son­der­nut­zung öffent­li­cher Stra­ßen sollte online unter der Adresse sondernutzung.ordnungsamt@duesseldorf.de erfol­gen. Aus dem Antrag müs­sen Inhaberin/Inhaber und die Anschrift des Gewer­be­be­trie­bes her­vor­ge­hen. Außer­dem sind die Maße und der gewünschte Zeit­raum anzu­ge­ben. Aktu­elle Pläne müs­sen nur bei Neu­an­trä­gen oder ver­än­der­ten Aus­füh­run­gen mit über­sandt werden.

Die Stadt sollte aller­dings auch mal mehr kon­tro­lie­ren, dass die “Parkplatzterrassen“nicht ein­fach ste­hen blei­ben und als Lager­flä­che der Som­mer­mö­bel genutzt werden.