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Ord­nungs­amt ertappt 490.101 Falsch­par­ker und 261.767 Temposünder/Neuer Buß­geld­ka­ta­log sorgt noch für kei­nen posi­ti­ven Effekt

Die Zahl fest­ge­stell­ter Ver­kehrs­ver­stöße bleibt im Ver­gleich zum Vor­jahr auf einem hohen Niveau. 490.101 Falsch­par­ker und 261.767 Tem­po­sün­der wur­den im Jahr 2022 ertappt – zum Ver­gleich: 2021 waren es 494.603 Falsch­par­ker und 228.929 Tem­po­ver­stöße. Die deut­lich höhe­ren Stra­fen für Ver­kehrs­sün­der, die durch die Ände­run­gen im Buß­geld­ka­ta­log im Novem­ber 2021 in Kraft getre­ten sind, sor­gen noch für kei­nen posi­ti­ven Effekt im Ver­hal­ten der Ver­kehrs­teil­neh­mer. Die Ein­nah­men durch Buß­gel­der stie­gen — vor allem durch die Erhö­hung der Buß­gel­der — in 2022 auf 30,2 Mil­lio­nen Euro (Vor­jahr: 17,3 Millionen).

Flie­ßen­der Verkehr

Geschwin­dig­keits­über­wa­chung
Ins­ge­samt 261.767 Auto­fah­rer fuh­ren im ver­gan­ge­nen Jahr im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet zu schnell (2021 = Vor­jahr: 228.929). Im Rhein­ufer­tun­nel wur­den die meis­ten Ver­stöße regis­triert, näm­lich 98.872 (2021 = Vor­jahr: 94.407). Trau­ri­ger Spit­zen­rei­ter war ein Auto­fah­rer, der im Mai mit 152 Stun­den­ki­lo­me­tern statt der erlaub­ten 60 Stun­den­ki­lo­me­ter durch den Tun­nel raste.

Auf der Auto­bahn 44 wur­den 37.073 Ver­stöße regis­triert (2021: 0 durch Bau­ar­bei­ten). Die höchste gemes­sene Geschwin­dig­keit wurde im Sep­tem­ber 2022 mit 224 Stun­den­ki­lo­me­ter anstatt der erlaub­ten 100 Stun­den­ki­lo­me­ter fest­ge­stellt. Den Fahr­zeug­füh­rer erwar­tete ein Buß­geld in Höhe von 700 Euro, ein drei­mo­na­ti­ges Fahr­ver­bot sowie zwei Punkte in Flensburg.

An den zehn wei­te­ren sta­tio­nä­ren Über­wa­chungs­an­la­gen im Stadt­ge­biet waren 29.703 Ver­kehrs­teil­neh­mer zu schnell unter­wegs (2021: 31.363).

Die Anzahl der Tem­po­sün­der ist unter ande­rem gestie­gen, weil die Mess­stelle “A44” nach Bau­ar­bei­ten im Jahr 2021 wie­der durch­gän­gig in Betrieb ist. Auch an den Mess­stel­len im Rhein­ufer­tun­nel stieg die Anzahl der Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen im Ver­gleich zum Vor­jahr um 4.465 Fälle an.

Die Ein­hal­tung der Tem­po­li­mits wird außer­dem mit mobi­len und semi­sta­tio­nä­ren Mess­ge­rä­ten kon­trol­liert. An mehr als 700 mög­li­chen Stand­or­ten in der Stadt geht es vor allem um den Schutz von Schul­we­gen, die Sicher­heit vor Senio­ren­ein­rich­tun­gen und Kran­ken­häu­sern oder all­ge­mein um Unfall­häu­fungs­stel­len. Dabei wur­den ins­ge­samt 96.119 Ver­kehrs­sün­der ertappt, die zu schnell unter­wegs waren (Vor­jahr: 98.952).

Rot­licht­über­wa­chung
Wegen Miss­ach­tens einer roten Ampel wur­den im ver­gan­ge­nen Jahr 13.606 Buß­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet (Vor­jahr: 8.287), fast alle Ver­stöße wur­den am “Nord­stern” fest­ge­stellt, wo 13.259 Auto­fah­rer (Vor­jahr: 7.961) das Rot­licht missachteten.

Ruhen­der Verkehr
Im Jahr 2022 wur­den vom Ord­nungs­amt ins­ge­samt 490.101 Halt- und Park­ver­stöße mit Ver­warn- oder Buß­gel­dern geahn­det (2021: 494.603). Der Löwen­an­teil der Fälle ent­fiel auch 2022 auf die Rege­lun­gen für die Benut­zung lega­ler Park­plätze, wie zum Bei­spiel Höchst­park­dau­ern oder Park­schein­pflich­ten. Hier setz­ten sich 166.634 (2021: 155.868) Men­schen über Vor­schrif­ten hin­weg. Durch diese “Dau­er­blo­ckie­rung” von Park­plät­zen wei­chen nach­fol­gende Ver­kehrs­teil­neh­mer oft auf Geh- und Rad­wege aus — was eben­falls geahn­det wird. Ins­ge­samt wur­den hier 74.259 (2021: 75.904) Ver­stöße fest­ge­stellt. Die Bevor­rech­ti­gun­gen für Men­schen mit Behin­de­run­gen wur­den 6.414-mal miss­ach­tet (2021: 5.605).

Von den gesam­ten Ver­fah­ren wur­den 31.586 (6,8 Pro­zent) auf Anzei­gen von Bür­gern ein­ge­lei­tet. Damit lie­gen diese auf einem ähn­lich hohen Niveau wie im Vor­jahr (32.340). Hauptär­ger­nis aus Bür­ger­sicht ist das Par­ken auf Geh- und Rad­we­gen, das 12.743-mal Anlass zu Dritt­an­zei­gen bot. Auf Platz zwei folgt bei den Dritt­an­zei­gen das abso­lute Halt­ver­bot (Zei­chen 283) mit 5.549 Fäl­len. Das ord­nungs­wid­rige Par­ken im Kreu­zungs- und Ein­mün­dungs­be­reich sowie vor oder auf Fuß­gän­ger­über­we­gen wurde 1.773-mal angezeigt.

Im ruhen­den Ver­kehr wurde knapp die Hälfte aller Ver­stöße mit Düs­sel­dor­fer Kenn­zei­chen began­gen (47 Pro­zent, 231.619). In Düs­sel­dorf sind ins­ge­samt 395.243 (Stand 31.12.2022) Fahr­zeuge zuge­las­sen. Trotz der ins­ge­samt hohen Fall­zah­len weist die Sta­tis­tik aus, dass 76 Pro­zent der in Düs­sel­dorf zuge­las­se­nen Fahr­zeuge im ruhen­den Ver­kehr inner­halb des letz­ten Jah­res über­haupt nicht auf­fäl­lig gewor­den sind, die 231.619 Ver­stöße ver­teil­ten sich auf die übri­gen 24 Pro­zent der Düs­sel­dor­fer Fahrzeuge.

Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum: “Es ist erfreu­lich, dass sich der über­wie­gende Teil der Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und Ver­kehrs­teil­neh­mer ord­nungs­ge­mäß ver­hält. Gleich­zei­tig hat die Ver­schär­fung des Buß­geld­ka­ta­logs bis­lang nicht zum gewünsch­ten Abschre­ckungs­ef­fekt geführt. Hier sind wei­tere Anstren­gun­gen nötig, um in Zukunft Ver­kehrs­ver­stöße zu verhindern.”

In 13.073 Fäl­len (2021: 10.659) wur­den die Kraft­fahr­zeuge so abge­stellt, dass sogar Abschlepp­maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den muss­ten. Grund dafür war beson­ders häu­fig die Nicht­be­ach­tung mobi­ler Halt­ver­bots­zo­nen, wie sie etwa anläss­lich von Bau­ar­bei­ten oder Umzü­gen ange­ord­net wer­den. Aber auch das frei­hal­ten von Car­Sha­ring- und Elek­tro­fahr­zeug-Park­plät­zen rückt immer mehr in den Fokus der Ver­kehrs­über­wa­chung, da gerade im Stadt­zen­trum ein nicht unwe­sent­li­cher Teil der Bevöl­ke­rung auf diese Form der Mobi­li­tät umsteigt.

Ein­nah­men und Ausgaben
Nach aktu­el­len Schät­zun­gen wird sich die Gesamt­summe der Geld­bu­ßen und Ver­wal­tungs­ge­büh­ren für 2022 auf rund 30,2 Mil­lio­nen Euro belau­fen und damit erheb­lich höher sein als im Vor­jahr (2021: 17,3 Mil­lio­nen Euro). Grund für die­sen Sprung sind zum einen gestie­gene Fall­zah­len bei der Rot­licht- und Geschwin­dig­keits­über­wa­chung und zum ande­ren die deut­li­che Erhö­hung vie­ler Buß­gel­der durch den bun­des­ein­heit­li­chen Buß­geld­ka­ta­log zum 9. Novem­ber 2021. Die Ein­nah­men aus Buß­gel­dern flie­ßen in den all­ge­mei­nen städ­ti­schen Haus­halt. Ihnen ste­hen geplante Aus­ga­ben für Per­so­nal und Mate­rial in einer Höhe von rund 14,8 Mil­lio­nen Euro gegenüber.

14,5 Mil­lio­nen Euro der Ein­nah­men durch Buß­gel­der ent­fal­len auf die Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­über­wa­chung (Vor­jahr: rund 7 Mil­lio­nen) und 15,7 Mil­lio­nen Euro auf den ruhen­den Ver­kehr (Vor­jahr: rund 10 Millionen).

Hin­ter­grund: Außen­dienste des Ordnungsamtes
Die städ­ti­sche Ver­kehrs­über­wa­chung ist ein Sach­ge­biet der Abtei­lung Außen­dienste und beschäf­tigt der­zeit 139 Dienst­kräfte. Ihr obliegt die Über­wa­chung des ruhen­den Stra­ßen­ver­kehrs sowie die Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­über­wa­chung. Die Mit­ar­bei­ter gehen ihrer Arbeit zu Fuß, per Fahr­rad, Motor­rol­ler oder Auto im gesam­ten Stadt­ge­biet nach.

Der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) als zwei­ter Außen­dienst ach­tet neben dem Bür­ger­ser­vice auf die Ein­hal­tung sons­ti­ger Vor­schrif­ten wie zum Bei­spiel der Düs­sel­dor­fer Stra­ßen­ord­nung, der Son­der­nut­zungs­sat­zung, des Lan­des­hun­de­ge­set­zes oder des Landesimmissionsschutzgesetzes.

Beide Außen­dienste sol­len in Zukunft wei­ter wach­sen und suchen dazu noch per­so­nelle Ver­stär­kung: https://karriere.duesseldorf.de/Mitarbeiterinnen-fuer-den-Aussendienst-der-Verkehrsueberwa-de-j2619.html.

Wei­tere Infor­ma­tio­nen zu den Grund­la­gen der Ver­kehrs­über­wa­chung sowie den Stand­or­ten der Geschwin­dig­keits- und Rot­licht­über­wa­chungs­an­la­gen gibt es unter: https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrueb/rug.html.