Archiv­bild Impfung,©Landeshauptstadt Düsseldorf/David Young

 

Klare Struk­tu­ren für Imp­fun­gen der 12- bis 17-Jäh­ri­gen sowie für Auffrischungsimpfungen 
Koor­di­nie­rende Covid-Impf­ein­hei­ten (KoCI) über­neh­men ab Okto­ber Impfkoordination

Die Lan­des­re­gie­rung wei­tet die Impf­an­ge­bote gegen COVID-19 in Nord­rhein-West­fa­len wei­ter aus: Nach­dem sich die Stän­dige Impf­kom­mis­sion (STIKO) in einem am Mon­tag (17. August 2021) ver­öf­fent­lich­ten Emp­feh­lungs­ent­wurf nun­mehr für eine all­ge­meine Impf­emp­feh­lung für alle 12- bis 17-Jäh­ri­gen aus­spricht, wird das Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les in Abstim­mung mit dem Minis­te­rium für Schule und Bil­dung umge­hend per Erlass dafür sor­gen, dass alle Impf­zen­tren ent­spre­chende Impf­an­ge­bote schaf­fen. Die Impf­an­ge­bote sol­len vor­zugs­weise in den Impf­zen­tren unter­brei­tet wer­den; die Schu­len wer­den von den Impf­zen­tren ent­spre­chend infor­miert. Das Minis­te­rium stellt zudem klar, wie die anste­hen­den Auf­fri­schungs­imp­fun­gen und die Impf­or­ga­ni­sa­tion in Nord­rhein-West­fa­len nach dem Aus­lau­fen der Impf­zen­tren im Sep­tem­ber erfol­gen werden.

„Gerade vor dem Hin­ter­grund der anstei­gen­den Inzi­den­zen heißt das Gebot der Stunde: Imp­fen, imp­fen, imp­fen! Wer sich imp­fen lässt, schützt nicht nur sich, son­dern auch seine Mit­men­schen. Wir schaf­fen dafür erneut die rich­ti­gen Grund­la­gen. Auch mit Blick auf die 12- bis 17-Jäh­ri­gen, ihre Eltern und den neuen Emp­feh­lungs­ent­wurf der STIKO wol­len wir hier noch­mal Tempo machen. Im Kampf gegen das Coro­na­vi­rus und mit Blick auf den Herbst ist das immens wich­tig“, erklärt Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Laumann.

Bei den Imp­fun­gen für 12- bis 17-Jäh­rige in den Impf­zen­tren soll die Imp­fung unver­än­dert nach ärzt­li­cher Auf­klä­rung zum Nut­zen und Risiko erfol­gen. Die Auf­klä­rung und Bera­tung kann dabei sowohl durch Kin­der- und Jugend­ärz­tin­nen und ‑ärzte sowie durch Haus­ärz­tin­nen und ‑ärzte erfol­gen. Bei der Imp­fung von Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von 12 bis 15 Jah­ren ist die Ein­wil­li­gung eines Erzie­hungs­be­rech­tig­ten erforderlich.

Mit Blick auf die mobi­len Impf­an­ge­bote für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Sekun­dar­stufe II an all­ge­mein­bil­den­den Schu­len müs­sen zur Durch­füh­rung der Imp­fung die von den Sor­ge­be­rech­tig­ten unter­schrie­be­nen Ein­wil­li­gungs- und Auf­klä­rungs­bö­gen vor­lie­gen, sofern Schü­le­rin­nen oder Schü­ler das 16. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben. Auf die Anwe­sen­heit einer sor­ge­be­rech­tig­ten Per­son kann in die­sem Rah­men ver­zich­tet werden.

Vor dem Hin­ter­grund, dass sich die Gesund­heits­mi­nis­ter­kon­fe­renz dafür aus­ge­spro­chen hat, bestimm­ten Per­so­nen­grup­pen frü­hes­tens sechs Monate nach Abschluss der ers­ten Impf­se­rie Auf­fri­schungs­imp­fun­gen anzu­bie­ten, wer­den die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen in Nord­rhein-West­fa­len fol­gen­der­ma­ßen organisiert:

  • Auf­fri­schungs­imp­fun­gen in (teil-)stationären Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Tages­pfle­gen, Wohn­ge­mein­schaf­ten nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs, Beatmungs-WGs sowie (teil-)stationären Ein­rich­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hilfe und Werk­stät­ten für behin­derte Men­schen wer­den durch nie­der­ge­las­sene Ärz­tin­nen und Ärzte durch­ge­führt. Sofern ein­zelne Ein­rich­tun­gen eigen­in­itia­tiv keine Ärz­tin bzw. kei­nen Arzt zur Durch­füh­rung der Imp­fun­gen gewin­nen kön­nen soll­ten, kön­nen sie sich an das ört­li­che Impf­zen­trum wen­den. Die­ses infor­miert die lokale Ansprech­per­son der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung, um kurz­fris­tig Abhilfe zu schaffen.
  • Die Auf­fri­schungs­imp­fun­gen von Per­so­nen ab 80 Jah­ren (Höchst­be­tagte) sowie Immun­ge­schwäch­ten und Immun­sup­p­ri­mier­ten, deren Covid-19-Impf­se­rie vor mehr als sechs Mona­ten abge­schlos­sen wurde, sol­len eben­falls über die nie­der­ge­las­sene Ärz­te­schaft erfolgen.
  • Per­so­nen, die eine voll­stän­dige Impf­se­rie mit Vek­tor-Impf­stof­fen von Astra­Ze­neca oder John­son & John­son bzw. nach einer Gene­sung von COVID-19 einen die­ser Vek­tor-Impf­stoffe erhal­ten haben, kön­nen sechs Monate nach der Zweit­imp­fung (Astra­Ze­neca) bzw. Imp­fung (John­son & John­son) eine Auf­fri­schungs­imp­fung mit einem mRNA-Impf­stoff (BioNTech oder Moderna) bei einem nie­der­ge­las­se­nen Arzt erhalten.

Nach dem Aus­lau­fen der Impf­zen­tren im Sep­tem­ber wer­den die Coro­naschutz­imp­fun­gen in Nord­rhein-West­fa­len ab 1. Okto­ber 2021 plan­mä­ßig von der nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te­schaft über­nom­men. In jedem Kreis bzw. jeder kreis­freien Stadt wird zudem eine „Koor­di­nie­rende Covid-Impf­ein­heit“ (KoCI) ein­ge­rich­tet. Diese erar­bei­tet für den jewei­li­gen Zustän­dig­keits­be­reich Per­spek­ti­ven für das Impf­ge­sche­hen und ist bei Bedarf zen­tra­ler Koor­di­na­ti­ons­part­ner für Ärz­te­schaft und Ein­rich­tun­gen (z.B. Pfle­ge­ein­rich­tun­gen) im jewei­li­gen Ein­zugs­be­reich. Die KoCIs wir­ken zudem dar­auf hin, dass neu in Ein­rich­tun­gen mit vul­ner­ablen Grup­pen auf­ge­nom­mene Per­so­nen (Beschäf­tigte und Bewoh­ner/-innen) ent­spre­chend den aktu­el­len STIKO-Emp­feh­lun­gen ein Impf­an­ge­bot erhal­ten (bspw. mit Unter­stüt­zung der WTG-Behörde). Hierzu gehö­ren bei­spiels­weise Pfle­ge­ein­rich­tun­gen und sta­tio­näre Ein­rich­tun­gen der Ein­glie­de­rungs­hilfe. Und: Ergän­zend zur Imp­fung durch die Regel­ver­sor­gungs­struk­tu­ren wer­den je nach Bedarf Impf­an­ge­bote durch die Kreise und kreis­freien Städte, bei­spiels­weise durch mobile Imp­fun­gen, sichergestellt.

Für das künf­tige Impf­ge­sche­hen ist eine bedarfs­ge­rechte Impf­stoff­be­reit­stel­lung des Bun­des vor­ge­se­hen. Die nie­der­ge­las­sene Ärz­te­schaft wird wei­ter­hin Impf­stoff über das Apo­the­ken­sys­tem bezie­hen. Ebenso sol­len künf­tig Kran­ken­häu­ser und die unte­ren Gesund­heits­be­hör­den eigen­stän­dig Impf­stoff über Apo­the­ken bezie­hen können.

„Mit die­sen Maß­nah­men pas­sen wir die Impf­struk­tu­ren in Nord­rhein-West­fa­len den aktu­el­len Ent­wick­lun­gen an und gehen die nächs­ten Schritte. Und jeder, der sich noch nicht hat imp­fen las­sen, sollte von den Mög­lich­kei­ten spä­tes­tens jetzt Gebrauch machen“, sagt Laumann.