Schnell­test Corona Feu­er­wehr
Foto: Michael Gstet­ten­bauer Stadt Düsseldorf

 

Am Mitt­woch, 1. Februar, ist in Nord­rhein-West­fa­len die neue Corona-Schutz­ver­ord­nung in Kraft getre­ten. Mit dem Weg­fall der Schutz­maß­nah­men passt die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf auch die Erreich­bar­keit der städ­ti­schen Corona-Hot­line an. Ab Sams­tag, 11. Februar, ist sie an Sams­ta­gen nicht mehr besetzt. Zu errei­chen ist die Corona-Hot­line wei­ter­hin von mon­tags bis frei­tags von 8 bis 16 Uhr unter der Tele­fon­num­mer 0211–8996090.

Zusätz­lich ent­fal­len ab sofort auch die mobi­len Dienste an Sams­ta­gen, die im Rah­men der Corona-Infek­tion ein­ge­setzt wur­den. Diese sind dann nach vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Anmel­dung bei der Corona-Hot­line von mon­tags bis frei­tags von 8 bis 16 Uhr im Einsatz.

Das Gesund­heits­amt der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf bit­tet alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, wei­ter­hin vor­sich­tig zu sein und auf sich und die Mit­men­schen zu ach­ten. Bei Sym­pto­men wird emp­foh­len, sich zumin­dest sel­ber zu tes­ten und zu Hause zu blei­ben. Soll­ten Sie einen posi­ti­ven Test haben, wird dazu gera­ten, sich wei­ter­hin in häus­li­che Iso­lie­rung zu bege­ben und wei­ter­hin in Innen­räu­men eine medi­zi­ni­sche Maske zu tra­gen, um andere Per­so­nen nicht zu gefährden.

Hin­ter­grund Mit Inkraft­tre­ten der neuen Corona-Schutz­ver­ord­nung am 1. Februar 2023 in Nord­rhein-West­fa­len ist die Mas­ken­pflicht im ÖPNV sowie die Iso­lie­rungs­pflicht für Corona-Infi­zierte aus­ge­lau­fen. Posi­tiv getes­te­ten Per­so­nen wird emp­foh­len, in Innen­räu­men außer­halb der eige­nen häus­li­chen Umge­bung min­des­tens eine medi­zi­ni­sche Maske zu tra­gen. Aller­dings blei­ben Schutz­maß­nah­men für vul­nerable Ein­rich­tun­gen wei­ter­hin bestehen. Das heißt, mit einem posi­ti­ven Test­ergeb­nis dür­fen Ein­rich­tun­gen für vul­nerable Per­so­nen wie bei­spiels­weise Kran­ken­häu­ser oder Pfle­ge­heime für fünf volle Tage nicht betre­ten werden.