Fällungen sind im Ergebnis der städtischen Baumkontrollen nötig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten
Die Stadt muss 47 kranke oder abgestorbene Bäume fällen. Die Fällungen sind im Ergebnis der städtischen Baumkontrollen nötig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Arbeiten beginnen voraussichtlich ab der kommenden Woche.
Betroffen sind folgende Standorte:
- ein Baum am Rotthäuser Weg
- 22 Bäume an der Bonner Straße
- acht Bäume an der Weseler Straße
- drei Bäume an der Rethelstraße
- fünf Bäume an der Paulsmühlenstraße
- drei Bäume an der Ahnfeldstraße
- ein Baum an der Windscheidstraße
- vier Bäume an der Benediktusstraße
An der Bonner Straße müssen Ahornbäume und am Rotthäuser Weg ein einzelner Ahornbaum gefällt werden. Die Bäume sind vom Rußrindenpilz befallen und nicht mehr stand- und bruchsicher. Wegen der Nähe zur U‑Bahnlinie werden die Bäume in Nachtarbeit gefällt. Ebenfalls an der Bonner Straße muss auch eine Edelkastanie gefällt werden, da sie vom Schwefelporling befallen ist.
Die Robinienbestände im Bereich der Weseler Straße, der Rethelstraße, der Paulsmühlenstraße und an der Ahnfeldstraße weisen Wurzelstockfäule auf. Um das genaue Ausmaß festzustellen, hat die Stadt zusätzlich ein externes Sachverständigenbüro beauftragt, die betroffenen Bäume auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Die Stand- und Bruchsicherheit der Bäume wurde dabei mit Bohrwiderstandsmessungen und Zugversuchen ermittelt. Die Untersuchungen ergaben, dass insgesamt 19 Robinien nicht mehr verkehrssicher sind und entnommen werden müssen.
An der Windscheidstraße ist ein Baum von der Kastanienkomplexkrankheit und vom Austernseitling, einem Holz zersetzenden Pilz, befallen. Die Mehlbeeren an der Benediktusstraße müssen gefällt werden, weil der Zottige Schillerporling die Bäume befallen hat.
Die betroffenen Baumstandorte sind online unter maps.duesseldorf.de in der Themenkategorie “Baumbestand” zu finden. Zusätzlich informieren Banderolen vor Ort an den betroffenen Bäumen über die Arbeiten.
Ziel der Landeshauptstadt ist es, möglichst viele der Standorte erneut zu bepflanzen. Für die Nachpflanzung der Straßenbäume veranlasst die Verwaltung sogenannte Umlaufverfahren. Dabei prüfen unter anderem die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die nahegelegenen Leitungstrassen und ihren Abstand zum Baumstandort. Ebenso sind notwendige Abstände zu den Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.