(© Düs­sel­dorf Tourismus).

 

Die Düs­sel­dor­fer Poli­zei infor­miert aus Anlass des Japan­tags zu den Beson­der­hei­ten im Zusam­men­hang mit der Ein­hal­tung des Waf­fen­ge­set­zes und der Waffenverbotszone

An Wochen­en­den und vor Fei­er­ta­gen gilt von 18 bis 8 Uhr für den Bereich der Alt­stadt und des Rhein­ufers ein Waffenverbot.

Heißt: Es ist ver­bo­ten Waf­fen und Mes­ser mit einer fest­ste­hen­den oder ver­stell­ba­ren Klin­gen­länge von mehr als vier Zen­ti­me­tern mitzuführen.

Der ört­li­che und zeit­li­che Gel­tungs­be­reich ist auf ent­spre­chen­den Schil­dern klar definiert.

Auch am Japan­tag gilt ab 18 Uhr für den Bereich der Alt­stadt und des Rhein­ufers (zwi­schen Apollo und Schloss­turm) das Waffenverbot.

Dar­über hin­aus fal­len bestimmte Deko‑, Kos­tüm- oder Anscheins­waf­fen unter das Waf­fen­ge­setz und dür­fen gene­rell auf Ver­an­stal­tun­gen nicht mit­ge­führt wer­den. Die Düs­sel­dor­fer Poli­zei appel­liert an alle Kos­tü­mier­ten sich im Vor­feld dies bewusst zu machen.

“Selbst­ver­ständ­lich geht die Düs­sel­dor­fer Poli­zei mit Augen­maß und im Rah­men der Ver­hält­nis­mä­ßig­keit vor. Es wäre trotz­dem schade, wenn durch Ver­stöße gegen das Waf­fen­ge­setz unnö­tige Ein­satz­si­tua­tio­nen ent­ste­hen und so die tolle Atmo­sphäre stö­ren könn­ten”, betont der Ein­satz­lei­ter, Poli­zei­di­rek­tor Thors­ten Fleiß, am Don­ners­tag vor dem “gro­ßen Wochen­ende” für die Landeshauptstadt.