Sym­bolbid Rhein­kir­mes Foto: LB / Olaf Oidtmann

 

Zugangs­sper­ren durch pri­va­ten Sicher­heits­dienst besetzt

In Kürze star­tet in Düs­sel­dorf wie­der die Rhein­kir­mes: Um die Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­ner sowie Anlie­ge­rin­nen und Anlie­ger in den angren­zen­den Gebie­ten vor Beläs­ti­gun­gen zu schüt­zen, wer­den Durch­fahrts­sper­ren und die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes ein­ge­setzt. Sowohl tech­ni­sche Sper­ren wie Steck­pfos­ten als auch mit einem exter­nen Sicher­heits­dienst per­so­nell besetzte sind im Ein­satz, um Lärm, Abgase und Falsch­par­ken nach Mög­lich­keit zu vermeiden.

Die Mit­ar­bei­ten­den der Ver­kehrs­über­wa­chung kon­trol­lie­ren mit meh­re­ren Ein­satz­teams ins­be­son­dere die Wohn­ge­biete, die im Vor­jahr durch Falsch­par­ker beson­ders belas­tet waren. Durch das vom Amt für Ver­kehrs­ma­nage­ment ent­wi­ckelte Ver­kehrs­kon­zept sol­len die Ein­schrän­kun­gen für den Auto­ver­kehr und die Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner mög­lichst gering gehal­ten werden.

Die Zufahrt ist nur über neun Ein­lass­stel­len mög­lich. Das Sperr­ge­biet wird von den Stra­ßen Rhein­al­lee, Kai­ser-Wil­helm-Ring, Kai­ser-Fried­rich-Ring, An der Apfel­weide, Arnulf­straße, Lan­ker Straße und Bel­sen­straße umgrenzt. Von mon­tags bis don­ners­tags in der Zeit von 14 bis 24 Uhr, frei­tags von 14 bis 2 Uhr sowie sams­tags von 13 bis 2 Uhr und sonn­tags von 11 bis 24 Uhr dür­fen dort nur Fahr­zeuge pas­sie­ren, die über eine Durch­fahrt­ge­neh­mi­gung verfügen.

In den Vor­jah­ren hat es sich bewährt, dass Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner, die Besuch erwar­ten, den Ord­nungs­kräf­ten recht­zei­tig die Kenn­zei­chen von Fahr­zeu­gen ihrer Gäste für das jewei­lige Datum mel­den. Diese Kenn­zei­chen wer­den auf­ge­lis­tet. Anhand die­ser Lis­ten kön­nen die Fahr­zeuge ohne den ansons­ten not­wen­di­gen Prüf­auf­wand an den Kon­troll­stel­len sofort durch­ge­las­sen wer­den. Dadurch kön­nen unnö­tige Rück­staus ver­mie­den wer­den. Dar­über hin­aus wer­den Poli­zei und Ord­nungs­amt dar­auf ach­ten, dass nicht ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung von Ein­bahn­stra­ßen in die Wohn­ge­biete ein­ge­fah­ren wird. Die Lan­des­haupt­stadt emp­fiehlt drin­gend, mit öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln anzu­rei­sen, um den Kir­mes­be­such mög­lichst stress­frei zu gestal­ten. Für die­je­ni­gen, die den­noch mit dem Auto anrei­sen möch­ten, wer­den am Stadt­rand gut aus­ge­schil­derte Park & Ride-Park­plätze bereit­ge­stellt. Zusätz­li­che kos­ten­lose Park­mög­lich­kei­ten fin­den sich am 14., 15. und 16. Juli sowie am 21., 22. und 23. Juli auf dem Voda­fone-Park­platz, dem Mes­se­park­platz P2 und im Park­haus der Pro­vin­zial in Wersten.