Ordnungsamt

E‑Ladestationen auf der Kö Foto: LOKALBÜRO

 

Die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes hat in den ver­gan­ge­nen Wochen inten­si­vere Kon­trol­len an den E‑Ladesäulen im Stadt­ge­biet von Düs­sel­dorf durch­ge­führt, um die ord­nungs­ge­mäße Nut­zung die­ser wich­ti­gen Infra­struk­tur sicher­zu­stel­len. Diese Maß­nah­men sind ein wesent­li­cher Schritt zur För­de­rung der E‑Mobilität in unse­rer Stadt, da sie sicher­stel­len, dass Elek­tro­fahr­zeug­nut­zer rei­bungs­los laden kön­nen, ins­be­son­dere wenn sie keine Lade­mög­lich­kei­ten zu Hause oder am Arbeits­platz haben.

Von Mitte Sep­tem­ber 2023 bis Ende Okto­ber 2023 stan­den die E‑Ladesäulen im Fokus der Kon­trol­len. Beson­ders in der letz­ten Okto­ber­wo­che wur­den die Über­prü­fun­gen ver­stärkt, und ins­ge­samt wur­den etwa 1.900 Kon­troll­punkte an den Lade­sta­tio­nen geprüft. Dabei wur­den 531 Ver­war­nun­gen aus­ge­spro­chen, und in 65 Fäl­len muss­ten Fahr­zeuge abge­schleppt wer­den. Allein in der letz­ten Woche der Aktion wur­den 650 Kon­trol­len an E‑Ladesäulen durch­ge­führt, was zu 157 Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren führte.

Gemäß der Ände­rung der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung (StVO) im April 2020 gibt es spe­zi­elle Park­flä­chen für Elek­tro­fahr­zeuge, auf denen aus­schließ­lich Fahr­zeuge mit “E”-Kennzeichen par­ken dür­fen. Lei­der hat die Ver­kehrs­über­wa­chung des Ord­nungs­am­tes wie­der­holt fest­ge­stellt, dass diese Flä­chen sowohl von Fahr­zeu­gen mit Ver­bren­nungs­mo­tor als auch von Fahr­zeu­gen mit “E” im Kenn­zei­chen nicht ord­nungs­ge­mäß genutzt wer­den – teil­weise wird hier auch die vor­ge­schrie­bene Park­scheibe nicht ausgelegt.

Die Ergeb­nisse die­ser Schwer­punkt­ak­tion zei­gen, dass Ver­stöße zwar noch vor­kom­men, aber nicht in dem erheb­li­chen Umfang, wie oft ange­nom­men wird. Dies ist ein ermu­ti­gen­des Zei­chen für die Bemü­hun­gen zur För­de­rung der E‑Mobilität und zur Gewähr­leis­tung eines rei­bungs­lo­sen Betriebs der Lade­infra­struk­tur in der Stadt.

Der­zeit gibt es unter­schied­li­che Arten von Beschil­de­run­gen im Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­biet. Die meis­ten Stell­flä­chen an E‑Ladesäulen sind mit dem Ver­kehrs­zei­chen 314 (blaues “P”) aus­ge­schil­dert und erlau­ben das Par­ken für E‑Fahrzeuge nur wäh­rend des Lade­vor­gangs für maxi­mal 1 bzw. 4 Stun­den. Nur wenige E‑Ladeeinrichtungen sind noch mit dem Ver­kehrs­zei­chen 283 (abso­lu­tes Halt­ver­bot) beschil­dert, was das Par­ken wäh­rend des Ladens nur für E‑Fahrzeuge erlaubt. In bei­den Fäl­len ist das Par­ken grund­sätz­lich nur zum Laden erlaubt.

Das Ord­nungs­amt appel­liert an alle Fahr­zeug­füh­rer, die E‑Ladesäulen gemäß den Vor­schrif­ten zu nut­zen und die Flä­chen aus­schließ­lich für den dafür vor­ge­se­he­nen Nut­zer­kreis (Fahr­zeuge mit “E” im Kenn­zei­chen) und den eigent­li­chen Zweck, näm­lich das Laden von Elek­tro­fahr­zeu­gen, zu ver­wen­den. Der Kon­troll­druck wird auch wei­ter­hin auf­recht­erhal­ten, um die erfolg­rei­che Ein­füh­rung der E‑Mobilität in unse­rer Stadt sicherzustellen.

 

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