Demo pro Paläs­tina Foto: LOKALBÜRO

 

Der Anmel­der der Pro-Paläs­tina-Demons­tra­tio­nen am kom­men­den Sams­tag in Düs­sel­dorf hat vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt einen juris­ti­schen Erfolg erzielt. Die Ent­schei­dung des Gerichts wurde am spä­ten Nach­mit­tag bekanntgegeben.

Heute am Frei­tag beschäf­tigte eine Demons­tra­tion für Paläs­tina das Ver­wal­tungs­ge­richt. Der Anmel­der der Ver­an­stal­tung wehrte sich ent­schie­den gegen Auf­la­gen des Poli­zei­prä­si­di­ums, die das Rufen bestimm­ter Paro­len, dar­un­ter “israe­li­sche Ver­bre­chen gegen den Gaza­strei­fen”, “Geno­zid” und “Völ­ker­mord”, untersagten.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt gab dem Ein­spruch des Anmel­ders statt und begrün­dete dies damit, dass eine plau­si­ble Pro­gnose mög­li­cher Ver­stöße fehlte. Die Poli­zei hatte sich ledig­lich all­ge­mein auf Vor­kom­men bei bun­des­wei­ten Demons­tra­tio­nen bezo­gen, was für das Gericht nicht als aus­rei­chend erach­tet wurde. Zudem könnte laut Gericht die Unter­sa­gung bestimm­ter Paro­len und Sprü­che zumin­dest teil­weise gegen die Mei­nungs­frei­heit verstoßen.

Der Rechts­an­walt des Ver­an­stal­ters der Sams­tags­de­mons­tra­tion betonte, dass es sich bei den unter­sag­ten Paro­len und Begrif­fen nicht um straf­recht­lich rele­vante Hand­lun­gen, son­dern um Aus­drucks­wei­sen handle, die durch das Recht auf Mei­nungs­frei­heit geschützt seien. Die Poli­zei führte Sicher­heits­be­den­ken an, jedoch schien ihre Argu­men­ta­tion nicht aus­rei­chend kon­kret zu sein.