Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei am Haupt­bahn­hof im Ein­satz Foto: LOKALBÜRO

 

Bun­des­po­li­zis­ten nah­men am Frei­tag­mor­gen (24. Novem­ber), um 07.00 Uhr meh­rere lie­gen­ge­blie­bene Gepäck­stü­cke am Haupt­ein­gang des Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­ho­fes wahr. Wäh­rend der Inau­gen­schein­nahme konn­ten 28 Gramm Mari­huana auf­ge­fun­den und sicher­ge­stellt wer­den. Ein jun­ger Mann bestä­tigte kurz dar­auf gegen­über den Beam­ten die Eigentumsverhältnisse.

Wäh­rend eines Strei­fen­gangs im Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof bemerkte die ein­ge­setzte Streife der Bun­des­po­li­zei meh­rere Gepäck­stü­cke ohne erkenn­ba­ren Eigen­tü­mer. Bei genaue­rer Inau­gen­schein­nahme der Gegen­stände, konn­ten die Uni­for­mier­ten 28 Gramm Mari­huana in einer Alubox auf­fin­den und sicher­stel­len. Kurz dar­auf erschien ein 20-jäh­ri­ger Bul­gare, der gegen­über den Bun­des­po­li­zis­ten angab, dass es sich um seine Gepäck­stü­cke handelte.

Dar­auf­hin wurde der Tat­ver­däch­tige mit­samt sei­nem Gepäck der Dienst­stelle zuge­führt und durch­sucht. Dabei konn­ten die Uni­for­mierte noch zwei Grin­der mit Anhaf­tun­gen auf­fin­den und sicher­stel­len. Die Beam­ten ent­lie­ßen den jun­gen Mann wegen feh­len­der Haft­gründe vom Bun­des­po­li­zei­re­vier am Düs­sel­dor­fer Hauptbahnhof.

Gegen den 20-Jäh­ri­gen wurde ein Straf­ver­fah­ren wegen des Ver­sto­ßes gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz eingeleitet.