Feu­er­werks­ver­bot in der Alt­stadt Foto: LOKALBÜRO

 

Um die Sicher­heit von Men­schen in der Sil­ves­ter­nacht zu gewähr­leis­ten, wurde ein Ver­bot für das Mit­füh­ren und Abbren­nen von Feu­er­werks­kör­pern der Kate­go­rie F 2 in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt erlas­sen. Diese Maß­nahme zielt dar­auf ab, Ver­let­zun­gen und Gefähr­dun­gen durch unsach­ge­mä­ßen Gebrauch von Sil­ves­ter­feu­er­werk zu redu­zie­ren. Unter die Kate­go­rie F 2 fal­len typi­sche Feu­er­werks­ar­ti­kel für Erwach­sene wie Rake­ten, Böl­ler und Feuerwerksbatterien.

Das Ver­bot tritt am Sonn­tag, dem 31. Dezem­ber 2023 (Sil­ves­ter), um 20 Uhr in Kraft und bleibt bis Mon­tag, dem 1. Januar 2024 (Neu­jahr), um 6 Uhr bestehen. In die­sem Zeit­raum ist es im öffent­li­chen Stra­ßen­raum der Alt­stadt unter­sagt, Feu­er­werks­kör­per der Kate­go­rie F 2 mit­zu­füh­ren oder zu ent­zün­den. Das betrof­fene Gebiet erstreckt sich von der Ratin­ger Straße im Nor­den über die Hein­rich-Heine-Allee im Osten, die Flin­ger Straße und den Bereich um den Apolloplatz/Rheinkniebrücke im Süden bis zum Rhein im Westen.

Erlaubt bleibt hin­ge­gen das soge­nannte Jugend­feu­er­werk, zu dem Wun­der­ker­zen und Boden­feu­er­wir­bel zäh­len, sowie alle Feu­er­werks­kör­per, die ganz­jäh­rig und ab zwölf Jah­ren abge­ge­ben wer­den dürfen.

Im Unter­schied zu ande­ren Ver­an­stal­tun­gen mit ähn­li­chen Ver­bots­re­ge­lun­gen, wie dem Glas­ver­bot zu Kar­ne­val, sind keine fes­ten Kon­troll­stel­len geplant. Der Besu­cher­an­drang in der Alt­stadt zu Sil­ves­ter wird erfah­rungs­ge­mäß als deut­lich gerin­ger eingeschätzt.

Die Durch­set­zung des Ver­bots erfolgt durch eine klare Beschil­de­rung an ver­schie­de­nen Stel­len am Rande des betrof­fe­nen Gebiets, die nach Weih­nach­ten ange­bracht wird. Zuwi­der­han­delnde Per­so­nen ris­kie­ren die Sicher­stel­lung ihrer Feu­er­werks­kör­per durch die Poli­zei und das Ord­nungs­amt. Die beschlag­nahm­ten Arti­kel wer­den vor Ort unmit­tel­bar ver­nich­tet und in spe­zi­el­len, mit Was­ser gefüll­ten Con­tai­nern zwischengelagert.

Zum Schutz der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wird das Ord­nungs­amt zum Jah­res­wech­sel mit erhöh­tem Per­so­nal­auf­wand im Ein­satz sein. Dies umfasst Mit­ar­bei­ter der städ­ti­schen Ver­kehrs­über­wa­chung sowie des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes. Neben der Über­wa­chung des Böl­ler­ver­bots küm­mern sich die Strei­fen des Ord­nungs­am­tes um die Ein­hal­tung ver­schie­de­ner Vor­schrif­ten, dar­un­ter die Düs­sel­dor­fer Stra­ßen­ord­nung, die Son­der­nut­zungs­sat­zung, das Immis­si­ons­schutz­ge­setz, das Jugend­schutz­ge­setz sowie den Taxi­hal­te­platz an der Heinrich-Heine-Allee.

Die Ver­bots­ver­fü­gung ist bereits am Sams­tag, 18. Novem­ber, im Düs­sel­dor­fer Amts­blatt öffent­lich bekannt gemacht wor­den. Im Inter­net ist sie hier abruf­bar:

 

Auf der Karte ist der Gel­tungs­be­reich des Mit­führ- und Abbrenn­ver­bots von Feu­er­werks­kör­pern in der Alt­stadt markiert,©Foto: Lan­des­haupt­stadt Düsseldorf