Sym­bol­bild: Rettungswagen

 

Am Sams­tag­mit­tag ereig­nete sich ein schwe­rer Ver­kehrs­un­fall auf der Ost­straße, bei dem ein 55-jäh­ri­ger Mann mit sei­nem Auto ins­ge­samt fünf par­kende Fahr­zeuge tou­chierte und sich dabei mit sei­nem Fahr­zeug über­schlug. Im Rah­men der Unfall­auf­nahme zeigte sich eine Pas­san­tin von den Reani­ma­ti­ons­maß­na­men der Ret­tungs­kräfte wenig beein­druckt und bepö­belte die Polizeibeamten.

Nach bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen befuhr der 55-Jäh­rige mit sei­nem Peu­geot die Ost­straße in Fahrt­rich­tung Graf-Adolf-Straße. Kurz hin­ter der Kreu­zung Oststraße/Bismarckstraße tou­chierte er die ers­ten par­ken­den Fahr­zeuge. Nach Zeu­gen­aus­sa­gen sei der Fah­rer augen­schein­lich bewusst­los gewe­sen, als sein Fahr­zeug unmit­tel­bar beschleu­nigte und dann in wei­tere geparkte Autos fuhr. Durch die­sen Auf­prall hob sich das Heck des Peu­geots, brach nach links aus und das gesamte Fahr­zeug über­schlug sich. Der Wagen blieb auf dem Dach lie­gen. Pas­san­ten eil­ten sofort zu Hilfe, zogen den Mann aus dem Wagen und brach­ten den 55-Jäh­ri­gen in eine sta­bile Sei­ten­lage. Die ein­tref­fen­den Ret­tungs­kräfte lei­te­ten umge­hend Reani­ma­ti­ons­maß­nah­men ein, da das Unfall­op­fer nach ers­ten Erkennt­nis­sen wäh­rend der Fahrt einen Herz­in­farkt erlit­ten hatte. Der 55-Jäh­rige wurde in eine Kli­nik ein­ge­lie­fert. Die Ost­straße musste in beide Fahrt­rich­tun­gen voll gesperrt werden.

Wäh­rend die Ein­satz­kräfte um das Leben des Unfall­op­fers ran­gen, kam es an der Unfal­lört­lich­keit zu einem unschö­nen Zwi­schen­fall mit einer Pas­san­tin. Eine 23-jäh­rige Düs­sel­dor­fe­rin durch­lief das poli­zei­li­che Absperr­band mit der Begrün­dung, zu ihrer Woh­nung an der Stre­se­mann­straße zu wol­len. Als her­bei­ge­eilte Poli­zis­ten die Frau wie­der hin­ter die Absper­rung scho­ben, beschimpfte die Düs­sel­dor­fe­rin die Beam­ten aufs Übelste. Auch die Erklä­rungs­ver­su­che der Poli­zis­ten, dass hier gerade ein Mensch mit dem Leben ringe, stie­ßen bei der Frau auf kon­kre­tes Unver­ständ­nis. “Was ändert das an sei­nem Leben, wenn ich hier lang­gehe?”, fragte die 23-Jäh­rige. Sie erhielt einen Platz­ver­weis und eine Straf­an­zeige wegen Beleidigung.