Sym­bol­bild Bun­des­po­li­zei im Ein­satz am Haupt­bahn­hof Foto: LOKALBÜRO

 

In den spä­ten Abend­stun­den des 13. Janu­ars geriet der Düs­sel­dor­fer Haupt­bahn­hof in Auf­re­gung, als Beamte der Bun­des­po­li­zei eine 15-jäh­rige Jugend­li­che in Gewahr­sam nah­men. Die eri­tre­ische Staats­an­ge­hö­rige ver­hielt sich nicht nur ver­bal aggres­siv, son­dern setzte sich auch aktiv gegen die Anwei­sun­gen der Beam­ten zur Wehr.

Die Bun­des­po­li­zis­ten wur­den auf eine kör­per­li­che Aus­ein­an­der­set­zung im Bereich der Toi­let­ten­an­lage auf­merk­sam, als sie vor Ort ein­tra­fen. Die Situa­tion eska­lierte, als sie auf die 15-jäh­rige Jugend­li­che stie­ßen. Eine anschlie­ßende Per­so­na­li­en­über­prü­fung führte zu ver­ba­ler Aggres­sion und dem Ver­such der Flucht sei­tens der Verdächtigen.

Die Situa­tion spitzte sich zu, als die Beam­ten ver­such­ten, die 15-Jäh­rige am Weg­lau­fen zu hin­dern. In einem aggres­si­ven Akt riss sie sich los und griff die Bun­des­po­li­zis­ten an, indem sie nach ihnen trat und schlug. Die Beam­ten reagier­ten umge­hend, brach­ten die Jugend­li­che zu Boden, fixier­ten sie und eskor­tier­ten sie zur Dienst­stelle. Wäh­rend des Vor­falls belei­digte und bedrohte die Min­der­jäh­rige die Bun­des­po­li­zis­ten wei­ter­hin verbal.

Trotz der Angriffe blieb ein Beam­ter durch die Tritte dienst­fä­hig. Gegen die 15-Jäh­rige wurde ein umfas­sen­des Straf­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet, das den tät­li­chen Angriff gegen Voll­stre­ckungs­be­amte, den Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­amte, die Kör­per­ver­let­zung, die Belei­di­gung und die Bedro­hung umfasst. Die Bun­des­po­li­zei brachte die Min­der­jäh­rige schließ­lich in eine Jugendschutzstelle.