Pro­vi­so­ri­sche Sper­rung der Müh­len­straße Foto: LOKALBÜRO

 

Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss beschließt Durch­fahrts­sperre aus vier Hub­pol­lern als vor­ge­zo­ge­nen Bau­stein des Gesamt­kon­zep­tes Mühlenstraße

Die Müh­len­straße soll eine moderne Hub­pol­ler­an­lage als Durch­fahrts­sperre erhal­ten. Das hat der Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss in sei­ner Sit­zung am Mitt­woch, 17. Januar, beschlos­sen. Die Hub­pol­ler stel­len einen vor­ge­zo­ge­nen Bau­stein des wei­ter­hin ange­streb­ten Gesamt­kon­zep­tes für die Müh­len­straße dar.

Auf der Müh­len­straße wie auch auf der Hein­rich-Heine-Allee kam es in der Ver­gan­gen­heit durch Taxis, Miet­wa­gen sowie “Auto­po­ser” und so genann­tem Zufalls­ver­kehr beson­ders an Wochen­en­den zu star­ken Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen. Dadurch wur­den Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst sehr häu­fig aus­ge­bremst. Ihnen wurde das Durch­kom­men in den letz­ten Wochen durch das Pilot­pro­jekt “Ein­satz­fahr­ten Hein­rich-Heine-Allee” wie­der ohne Ver­kehrs­be­hin­de­run­gen mög­lich gemacht.

Durch die im Rah­men des Pilot­pro­jek­tes vor­ge­nom­mene Absper­rung der Müh­len­straße — Anwoh­ner-frei-Rege­lung — wurde die Straße erheb­lich beru­higt. Auch die tem­po­räre Auf­he­bung des Taxi­plat­zes am Burg­platz hat die Situa­tion dort deut­lich ent­spannt und die Auf­ent­halts­qua­li­tät ver­bes­sert. Nach den posi­ti­ven Erfah­run­gen sol­len diese Ad-hoc-Vor­keh­run­gen nun zukünf­tig dau­er­haft eta­bliert werden.
Die nun geplante Durch­fahr­sperre besteht aus ins­ge­samt vier Hub­pol­lern, zwei für jede Fahrt­rich­tung. Sie soll tech­nisch so aus­ge­stat­tet wer­den, dass eine schnelle Erfas­sung der Fahr­zeuge mög­lich ist und das Öff­nen und Schlie­ßen zügig erfol­gen kann. Die Erset­zung der manu­el­len Durch­fahr­sperre zu bestimm­ten Zei­ten durch eine tech­ni­sierte Hub­pol­ler­an­lage soll unter Bei­be­hal­tung der aktu­el­len Rege­lun­gen erfol­gen. Diese Rege­lun­gen kön­nen auch wei­ter­ent­wi­ckelt werden.

Zudem ermög­licht eine sol­che Anlage auch zu ande­ren Zei­ten eine bes­sere Durch­set­zung von bestehen­den Zufahrt­be­schrän­kun­gen. Umge­kehrt ist es vor­ge­se­hen, in den Mor­gen­stun­den die Pol­ler­an­lage offen­zu­hal­ten, um not­wen­di­gen Lie­fer­ver­kehr zu erleichtern.

Die Erreich­bar­keit für Gäste der Hotels oder ande­rer Anlie­ger in der Straße sowie für Taxis, Miet­fahr­zeuge und Ein­satz­fahr­zeuge wird wei­ter sicher­ge­stellt. Ein Betriebs­kon­zept zu den detail­lier­ten Rege­lun­gen wird der­zeit von der Stadt­ver­wal­tung erar­bei­tet. Vom Grund­satz her ver­gleich­bar ist die bereits exis­tie­rende Ver­kehrs­re­ge­lung am Man­nes­mann­ufer. Die Stadt­ver­wal­tung hat vor, die Durch­fahrt­sperre im Som­mer 2024 zu errich­ten. Die Kos­ten für die Hub­pol­ler­an­lage wer­den auf rund 400.000 Euro geschätzt.

Hin­ter­grund: Pilot­pro­jekt Ein­satz­fahr­ten Heinrich-Heine-Allee

Maxi­mi­lian-Weyhe-Allee
Das Links­ab­bie­gen aus der Maxi­mi­lian-Weyhe-Allee auf die Hein­rich-Heine-Allee ist an Wochen­en­den in den Näch­ten von frei­tags, 21 Uhr, bis sams­tags, 7 Uhr, sowie von sams­tags, 21 Uhr, bis sonn­tags, 7 Uhr, nicht mehr mög­lich. Der Bus­li­ni­en­ver­kehr darf hier passieren.

Elber­fel­der Straße
Ab frei­tags, 21 Uhr, bis sams­tags, 7 Uhr, sowie von sams­tags, 21 Uhr, bis sonn­tags, 7 Uhr, ist das Links­ab­bie­gen aus dem Kö-Bogen-Tun­nel (Elber­fel­der Straße) nicht mehr gestat­tet. Alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den dür­fen in die­ser Zeit nur noch nach rechts abbie­gen. Damit wird ein Rück­stau an der Kreuzung/Einmündung Kö-Bogen-Tun­nel­/El­ber­fel­der Straße unter­bun­den. Für Anrei­sende mit der Ziel­adresse Theo­dor-Kör­ner-Stra­ße/­Scha­dow­straße emp­fiehlt sich zu die­sen Zei­ten eine Umfah­rung aus dem Kö-Bogen-Tun­nel kom­mend über Ber­li­ner Allee und dann via Stein­straße, Ben­ra­ther Straße, Breite Straße und Hein­rich-Heine-Allee in die Theodor-Körner-Straße.

Hein­rich-Heine-Allee
Stadt­ein­wärts dient der rechte Fahr­strei­fen der Hein­rich-Heine-Allee zwi­schen Ratin­ger Straße und Grab­beplatz als Bus­son­der­fahr­strei­fen. Für berech­tigte Fahr­zeuge ist das Rechts­ab­bie­gen Rich­tung Neu­brück­straße, Mut­ter-Ey-Platz nur noch bis zur Ein­fahrt der Müh­len­straße mög­lich. Ab der Neu­brück­straße wird die Anlie­ger-frei-Rege­lung der Müh­len­straße kon­trol­liert. Der Taxi­platz Hein­rich-Heine-Allee kann nur noch aus Rich­tung Nor­den ange­fah­ren wer­den. Stadt­aus­wärts wird ab frei­tags, 21 Uhr, bis sams­tags, 7 Uhr, sowie von sams­tags, 21 Uhr, bis sonn­tags, 7 Uhr, die Links­ab­bie­ge­spur Rich­tung Grab­beplatz und Neu­brück­straße in der Regel gesperrt (Aus­nahme Einsatzfahrzeuge).

Burg­platz
Ab frei­tags, 21 Uhr, bis sams­tags, 7 Uhr, sowie ab sams­tags, 21 Uhr, bis sonn­tags, 7 Uhr, wird der Taxi­hal­te­platz auf dem Burg­platz tem­po­rär auf­ge­ho­ben. Wer den­noch ein Taxi/Mietfahrzeug benö­tigt, kann sich aber den­noch eines dort­hin bestel­len. Bestellte oder besetzte Taxis und Miet­wa­gen dür­fen wei­ter­hin die Müh­len­straße bis zum Burg­platz (Anlie­ger-frei-Rege­lung) befah­ren. Auf die neue Ver­kehrs­re­ge­lung weist die Stadt bereits wie zuvor auf den betrof­fe­nen Zufahrts­we­gen der Alt­stadt hin. Das Park­haus am Grab­beplatz ist nach wie vor erreich­bar. Poli­zei und Stadt­ver­wal­tung kon­trol­lie­ren die neuen Ver­kehrs­re­geln eng­ma­schig und lei­ten bei Ver­stö­ßen ent­spre­chende Ver­fah­ren ein. Alle Erfah­run­gen vom jeweils letz­ten Wochen­ende flie­ßen in die zukünf­ti­gen Vor­keh­run­gen ein und wer­den wei­ter­hin eva­lu­iert und gege­be­nen­falls wei­ter angepasst.