Alle Aktöre vor der Brauch­tums­bahn der Rheinbahn

 

In einer gemein­sa­men Aktion haben das Düs­sel­dor­fer Prin­zen­paar, Prinz Uwe I. & Vene­tia Mela­nie, die Ver­kehrs­wacht Düs­sel­dorf, die Rhein­bahn und die Poli­zei Düs­sel­dorf heute erfolg­reich eine Ver­an­stal­tung unter dem Motto „Ohne Pro­mille fah­ren — Füh­rer­schein bewah­ren!” durch­ge­führt. Die Aktion fand im Rah­men der dies­jäh­ri­gen Kar­ne­vals­ses­sion statt, um die fei­ern­den När­rin­nen und Nar­ren für die Gefah­ren von Alko­hol am Steuer zu sensibilisieren.

Die Ver­an­stal­tung hatte das klare Ziel, die Ver­kehrs­teil­neh­mer dazu auf­zu­ru­fen, Pkw, Fahr­rad, E‑Scooter und andere Fort­be­we­gungs­mit­tel nach dem Kon­sum von Alko­hol ste­hen­zu­las­sen und statt­des­sen auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel umzu­stei­gen. Ins­be­son­dere wurde das „HappyHour”-Ticket der Rhein­bahn als eine emp­feh­lens­werte Option für einen siche­ren Heim­weg hervorgehoben.

Prin­zen­paar Uwe I. & Vene­tia Mela­nie unter­stütz­ten die Aktion als Vor­bil­der und ver­mit­tel­ten humor­voll die erns­ten Gefah­ren von Alko­hol am Steuer, ohne dabei den Kar­ne­vals­spaß zu trü­ben. Die Orga­ni­sa­to­ren beton­ten, dass trotz des aus­ge­las­se­nen Fei­erns wäh­rend der fünf­ten Jah­res­zeit die Unver­ein­bar­keit von Alko­hol­kon­sum und Auto- bzw. Rad­fah­ren im Vor­der­grund ste­hen sollte.

Kat­rin Hege­mann, eine der Orga­ni­sa­to­rin­nen, unter­strich die Not­wen­dig­keit der Aktion: „Hier kann keine „när­ri­sche” Tole­ranz etwas ändern.” Alko­hol am Steuer bleibt nach wie vor eine der Haupt­ur­sa­chen für Ver­kehrs­un­fälle. Die Poli­zei kün­digte ver­stärkte Kon­trol­len spe­zi­ell wäh­rend des Kar­ne­vals an und wies dar­auf hin, dass keine Nach­sicht bei alko­ho­li­sier­ten Fah­rern gezeigt werde.

Annette Grabbe, Vor­stands­spre­che­rin der Rhein­bahn, betonte die Bedeu­tung des öffent­li­chen Nah­ver­kehrs als sichere Alter­na­tive: „Wer Bus und Bahn nutzt, kommt gar nicht erst in die gefähr­li­che Ver­su­chung, sich alko­ho­li­siert ans Steuer zu set­zen.” Die Rhein­bahn erwei­terte ihren Ser­vice wäh­rend der Kar­ne­vals­tage, um eine prak­ti­sche Alter­na­tive für die fei­ern­den Men­schen anzubieten.

Die Exper­ten der Poli­zei Düs­sel­dorf warn­ten davor, sich an einen Gefah­ren­grenz­wert her­an­zu­trin­ken, da die­ser täg­lich vari­ie­ren könne. Die „rela­tive Fahr­un­tüch­tig­keit” könne bereits ab einem Pro­mil­le­wert von 0,3 und beglei­ten­den Aus­fall­erschei­nun­gen den Straf­tat­be­stand erfül­len. Die klare Bot­schaft lau­tet: „Nul Pro­mille ist eine klare Grenze”, so Kat­rin Hegemann.

Die Ver­kehrs­wacht Düs­sel­dorf betonte abschlie­ßend, dass wäh­rend des gesam­ten Jah­res „Ascher­mitt­woch” ein­tre­ten könne, wenn man alko­ho­li­siert und fahr­un­taug­lich mit Auto, Fahr­rad oder E‑Scooter unter­wegs ist. „Vor Gericht hel­fen keine Büt­ten­re­den”, warnte die Ver­kehrs­wacht und appel­lierte an die Ver­ant­wor­tung der Ver­kehrs­teil­neh­mer für die eigene Sicher­heit und die Sicher­heit ande­rer auf den Straßen.

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