Die Wün­sche der Düs­sel­dor­fer Eltern für das Ganz­tags­an­ge­bot in der Grund­schule: 46 Pro­zent der Eltern bevor­zu­gen das Modell des offe­nen Ganz­tags, 40 Pro­zent hät­ten gerne mehr Wahl­mög­lich­keit im Sys­tem, 14 Pro­zent wün­schen sich den gebun­de­nen Ganztag,©Landeshauptstadt Düsseldorf

 

Eltern wün­schen sich mehr Wahlmöglichkeiten/10.790 Eltern haben teilgenommen

Die Wün­sche der Düs­sel­dor­fer Eltern für das zukünf­tige Ganz­tags­an­ge­bot in der Grund­schule ste­hen fest: 46 Pro­zent der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten bevor­zu­gen für ihr Kind das Modell des offe­nen Ganz­tags, 40 Pro­zent der Eltern hät­ten gerne mehr Wahl­mög­lich­keit im Sys­tem, 14 Pro­zent wün­schen sich den gebun­de­nen Ganz­tag. Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf hatte ins­ge­samt 40.000 Erzie­hungs­be­rech­tige befragt, mit einer Quote von 26,6 Pro­zent haben sich ins­ge­samt 10.790 Eltern an der Umfrage beteiligt.

Stadt­di­rek­tor und Schul­de­zer­nent Burk­hard Hintzsche: “54 Pro­zent der Eltern wün­schen sich mehr Wahl­mög­lich­keit im Sys­tem oder gar den gebun­de­nen Ganz­tag. Dass sich 14 Pro­zent der Befrag­ten für ein Modell aus­spre­chen, das aktu­ell gar nicht ange­bo­ten wird, zeigt, wie groß der Wunsch nach Ver­än­de­rung im Bil­dungs­be­reich ist. Zieht man das Abschnei­den des deut­schen Schul­sys­tems bei inter­na­tio­na­len Ver­gleichs­stu­dien heran, über­rascht die Ori­en­tie­rung an den Model­len ande­rer Län­der nicht mehr so stark.”

Ziel der Umfrage der Lan­des­haupt­stadt ist die opti­male Vor­be­rei­tung auf die anste­hende lan­des­weite Ein­füh­rung des Rechts­an­spru­ches auf einen Ganz­tags­platz im Prim­ar­be­reich. Der Rechts­an­spruch betrifft erst­mals die Kin­der, die ab dem Schul­jahr 2026/27 ein­ge­schult wer­den. Befragt wur­den darum Erzie­hungs­be­rech­tigte, deren Kin­der aktu­ell eine Grund­schule besu­chen oder in den kom­men­den Jah­ren ein­ge­schult werden.

Stadt­di­rek­tor und Schul­de­zer­nent Burk­hard Hintzsche ist begeis­tert von der hohen Betei­li­gung: “Bei der pädagogischen Gestal­tung ganztägiger Bil­dungs- und Betreu­ungs­an­ge­bote soll­ten die Inter­es­sen und Bedürf­nisse der Fami­lien stets hand­lungs­lei­tend sein. Die Düs­sel­dor­fer Eltern­be­fra­gung zeigt so, dass es neben dem offe­nen Ganz­tag den star­ken Wunsch der Eltern gibt, auch Ange­bote des gebun­de­nen Ganz­tags wäh­len zu kön­nen. Aller­dings stellt uns die­ses Ergeb­nis auch vor Her­aus­for­de­run­gen: 14 Pro­zent für den gebun­de­nen Ganz­tag bedeu­tet, dass wir zwölf Grund­schu­len mit gebun­de­nem Ganz­tag vor­hal­ten müs­sen, um dem Eltern­wil­len zu ent­spre­chen. Das wäre je eine pro Stadt­be­zirk und zwei on top. Wür­den wir noch, ent­spre­chend dem Wunsch der 40 Pro­zent, Raum für Wahl­mög­lich­kei­ten vor­hal­ten, lägen wir bei ins­ge­samt 20 Grund­schu­len. Bis­her wur­den auf Lan­des­ebene noch keine Rege­lun­gen getrof­fen, wie der anste­hende Rechts­an­spruch kon­kret gestal­tet wer­den soll. Ich appel­liere an das Land NRW, den Wün­schen der Eltern durch Wahl­frei­heit auch schul­ge­setz­lich Rech­nung zu tragen.”

Eine Teil­nahme an der Befra­gung war von Ende Januar bis zum 25. Februar mög­lich. Die Befra­gung war frei­wil­lig, anonym und wurde von der daten­si­che­ren Sta­tis­tik­stelle der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf durchgeführt.

Hin­ter­grund
An einer Ganz­tags­schule wird der nor­male Unter­richt mit wei­te­ren Lern- und Frei­zeit­mög­lich­kei­ten ver­bun­den. Es gibt dabei zwei unter­schied­li­che Orga­ni­sa­ti­ons­for­men: In einer offe­nen Ganz­tags­schule fin­det der Unter­richt für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler am Vor­mit­tag statt. Die nach­fol­gen­den Ange­bote, dar­un­ter etwa das Mit­tag­essen, die Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung sowie ver­schie­dene Frei­zeit- und AG-Optio­nen, schlie­ßen sich nur für die Kin­der an, die dafür für das jewei­lige Schul­jahr von ihren Eltern ange­mel­det wur­den. In einer gebun­de­nen Ganz­tags­schule hin­ge­gen neh­men grund­sätz­lich alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler zusätz­lich zum Schul­un­ter­richt auch ver­pflich­tend an den Ganz­tags­an­ge­bo­ten teil. An die­sen Ganz­tags­schu­len fin­den Unter­richt, Mit­tag­essen, außer­un­ter­richt­li­che Ange­bote sowie Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten und Pau­sen über den Tag ver­teilt statt.

Mit dem Gesetz zur ganz­tä­gi­gen För­de­rung von Kin­dern im Grund­schul­al­ter (Ganz­tags­för­de­rungs­ge­setz — GaFöG) vom 2. Okto­ber 2021 hat die Bun­des­re­gie­rung den Anspruch auf ganz­tä­gige Betreu­ung recht­lich ver­an­kert: Ab August 2026 sol­len zunächst alle Kin­der der ers­ten Klas­sen­stufe einen Anspruch dar­auf haben, ganz­tä­gig geför­dert zu wer­den. Der Anspruch soll in den Fol­ge­jah­ren um je eine Klas­sen­stufe aus­ge­wei­tet wer­den, damit ab August 2029 jedes Grund­schul­kind der Klas­sen­stu­fen eins bis vier einen Anspruch auf ganz­tä­gige Betreu­ung hat.

 

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