
Bummeln in Düsseldorf © Lokalbüro
Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden in Düsseldorf rund 2,6 Millionen Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland gezählt. Das teilte die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Düsseldorf-Wuppertal unter Berufung auf aktuelle Daten des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) mit. Damit lag die Zahl der Übernachtungen um 2,1 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum.
Nach Angaben der NGG gibt es zahlreiche Gründe für einen Besuch in der Landeshauptstadt – von Urlaub und Geschäftsreisen über Verwandtschaftsbesuche bis hin zu medizinischen Behandlungen oder Fortbildungen. „Jede Übernachtung ist ein wichtiger Beitrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Düsseldorf“, betonte Zayde Torun, Geschäftsführerin der NGG Düsseldorf-Wuppertal.
Torun wies zugleich auf die Bedeutung von Fachpersonal für die Branche hin. Hotels, Restaurants und Cafés sollten verstärkt auf gut ausgebildete Beschäftigte und den Nachwuchs setzen. „Die Gastronomie braucht Auszubildende“, so Torun.
Laut Gewerkschaft haben sich die Arbeitsbedingungen in der Gastronomie in den vergangenen Jahren verbessert. Auch die Ausbildungsvergütungen seien deutlich gestiegen: Seit August erhalten Auszubildende im ersten Lehrjahr 1.150 Euro monatlich, im dritten Ausbildungsjahr 1.350 Euro. Diese tariflichen Vergütungen gelten verbindlich für die gesamte Branche in Nordrhein-Westfalen.
Kritisch sieht die NGG die Entwicklung hin zu mehr Aushilfskräften und weniger Fachpersonal. Dies könne zu Qualitätseinbußen führen – sowohl im Service als auch in der Küche. „Die Branche muss ihren professionellen Anspruch sichern“, so Torun.
Um junge Menschen für eine Ausbildung in Hotellerie und Gastronomie zu gewinnen, sei es wichtig, die Vorteile des Berufs aufzuzeigen. Gleichzeitig müssten Nachteile wie unattraktive Arbeitszeiten reduziert werden. „Frust-Dienstpläne mit überlangen Schichten und vielen Wochenenddiensten schrecken ab. Die Lösung ist mehr festes Personal und eine faire Bezahlung nach Tarif“, erklärte Torun. Trinkgeld könne dabei keinesfalls als Ersatzlohn dienen.