Düs­sel­dor­fer Gas­la­ter­nen Foto: LOKALBÜRO

 

NRW-Lan­des­jury emp­fiehlt erneute Antrag­stel­lung bei der nächs­ten Runde

Die Düs­sel­dor­fer Gas­la­ter­nen haben es die­ses Mal lei­der noch nicht geschafft, auf die Antrags­liste des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len für die Auf­nahme in die Ten­ta­tiv­liste zum UNESCO-Wel­kul­tur­erbe zu kom­men. Die aus meh­re­ren Exper­ten bestehende Fach­jury sieht durch­aus das Poten­zial, zur Zeit aber noch kei­nen aus­rei­chen­den „Out­stan­ding Uni­ver­sal Value” (außer­ge­wöhn­li­chen uni­ver­sel­len Wert) des Denk­mals der Indus­trie­ge­schichte. Einer der Gründe für die Ent­schei­dung ist, dass es in Ber­lin und Frank­furt noch grö­ßere Bestände an Gas­la­ter­nen gibt. Das wird sich aber in den nächs­ten Jah­ren ändern, denn in die­sen Städ­ten ist der groß­flä­chige Abriss der Gas­la­ter­nen bereits beschlossen.

Der von den Düs­sel­dor­fer Jon­ges gemein­sam mit der Initia­tive Düs­sel­dor­fer Gas­licht aus­ge­ar­bei­tete Antrag ist grund­sätz­lich auf posi­tive Reso­nanz gesto­ßen. Das feder­füh­rende Hei­mat­mi­nis­te­rium NRW hat des­halb auch ange­bo­ten, bei einer erneu­ten Antrag­stel­lung in eini­gen Jah­ren mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

„Wir sind zwar ein wenig ent­täuscht, freuen uns aber sehr dar­über, dass die Fach­jury unse­ren Gas­la­ter­nen grund­sätz­lich das Poten­zial zuer­kannt hat, in die Liga des UNESCO-Welt­kul­tur­er­bes auf­zu­rü­cken. Das Ziel wer­den wir also nicht aus den Augen ver­lie­ren,” kom­men­tierte Jon­ges-Bass Wolf­gang Rol­s­ho­ven die Nachricht.

„Die grund­sätz­li­che Ein­schät­zung der Jury ist eine Bestä­ti­gung unse­rer Arbeit und gleich­zei­tig ein Signal an den Stadt­rat, dass seine Ent­schei­dung zum Erhalt eines gro­ßen Teils der Gas­be­leuch­tung rich­tig war,” stellte Lutz Cleff­mann für die Initia­tive Düs­sel­dor­fer Gas­licht fest.

Bewer­tung durch die Fachjury

Das nomi­nierte Gut ist zwei­fel­los ein Zeug­nis der tech­ni­schen und urba­nen Ent­wick­lung im 19./20. Jahr­hun­dert. Die Düs­sel­dor­fer Gas­be­leuch­tung ist daher zu Recht in die Denk­mal­liste der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf ein­ge­tra­gen. Ein uni­ver­sel­ler Zeug­nis­wert dürfte aber ange­sichts der zahl­rei­chen Sach­zeu­gen der städ­ti­schen Gas­be­leuch­tung in ande­ren Städ­ten (z.B. Ber­lin) schwer dar­stell­bar sein, selbst wenn diese momen­tan durch Ent­wick­lungs­druck in ihrem Bestand bedroht sind.

Die für den Betrieb der Gas­be­leuch­tung not­wen­dige Infra­struk­tur wie Gaso­me­ter und Lei­tungs­netze sowie wei­tere Ein­satz­be­rei­che (Kul­tur­bau­ten, Indus­trie­be­triebe etc.) sind unver­zicht­bare Merk­male einer Nomi­nie­rung, die eine wahr­nehm­bare Lücke auf der Welt­erbe­liste schlie­ßen könnte. Sie sind nicht Teil des vor­lie­gen­den Antrags.

Chan­cen für eine posi­tive Eva­lu­ie­rung auf Bun­des­ebene wer­den zum gegen­wär­ti­gem Zeit­punkt nicht gese­hen. Den­noch ist die Jury der Ansicht, dass die Düs­sel­dor­fer Gas­be­leuch­tung bei einer ent­spre­chen­den gründ­li­chen und fach­lich betreu­ten Über­ar­bei­tung, die den Welt­erbe­kri­te­rien und ‑anfor­de­run­gen deut­lich bes­ser gerecht wer­den müsste, durch­aus das Poten­tial zur Welt­erbe-Fähig­keit besitzt. Dafür emp­fiehlt die Jury nicht nur eine Ein­be­zie­hung der noch vor­han­de­nen Sach­zeu­gen der gesam­ten zuge­hö­ri­gen tech­ni­schen Infra­struk­tur des Sys­tems der Gas­be­leuch­tung, son­dern auch eine Aus­wahl und Redu­zie­rung auf sol­che Berei­che des Sys­tems, die qua­li­ta­tiv für die tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lung des Sys­tems im Ver­lauf sei­ner Ent­ste­hung und Ent­wick­lung bei­spiel­haft sind.