Foto:   Haupt­zoll­amt Düsseldorf

 

Düs­sel­dorf – Das Fell eines Luchs, kom­plett mit Kopf, fan­den Zöll­ner vom Düs­sel­dor­fer Flug­ha­fen in einer Frachts­en­dung aus Kasach­stan. Ein Geschäfts­mann (42) aus Düs­sel­dorf wollte die Sen­dung abho­len – angeb­lich für einen Freund…

Auf­ge­fal­len ist der Schmug­gel­ver­such, als der Typ die Sen­dung abho­len wollte. Er sagte, dass sie außer gebrauch­ter Klei­dung auch zwei Tep­pich­felle enthalte.Bei der Kon­trolle stell­ten die Zöll­ner schließ­lich fest, dass es sich bei den “Tep­pich­fel­len” um die Felle eines eura­si­schen Luch­ses und eines Step­pen­ze­bras handelte.

Eura­si­sche Luchse sind vom Aus­ster­ben bedroht und unter­lie­gen daher dem Washing­to­ner Arten­schutz-Über­ein­kom­men, da jeg­li­cher Han­del das Über­le­ben der Art wei­ter gefähr­den würde. Das Step­pen­ze­bra ist nicht geschützt und die Ein­fuhr die­ses Fells daher nicht verboten.

Zoll­spre­cher Michael Walk: “Die Kol­le­gen stell­ten das Luchs­fell zunächst sicher. Sofern der Geschäfts­mann nicht inner­halb eines Monats durch Vor­lage einer so genann­ten CITES-Beschei­ni­gung nach­weist, dass das Fell legal gehan­delt wurde, droht ein Straf­ver­fah­ren wegen eines Ver­sto­ßes gegen die Artenschutzverordnung.“

Lokal­büro meint: So ein wun­der­schö­nes Tier gehört in den Wald, nicht vor einen Kamin…