Stadt­de­chant Ulrich Hen­nes Foto: LOKALBÜRO

 

Gegen den Stadt­de­chant Ulrich Hen­nes ist der Vor­wurf der sexu­el­len Beläs­ti­gung aus dem Jahre 2012 beim Erz­bis­tum eingegangen.

Das Erz­bis­tum Köln habe einen ent­spre­chen­den Hin­weis an die Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­lei­tet und davon unab­hän­gig ein inner­kirch­li­ches Ver­fah­ren eröff­net, heißt es in einer Mit­tei­lung am Dienstag.

Stadt­de­chant Ulrich Hen­nes bestrei­tet den Vor­wurf. Bis zum Abschluss der ein­ge­lei­te­ten Ver­fah­ren solle keine Vor­ver­ur­tei­lung statt­fin­den; es gelte die Unschulds­ver­mu­tung, teilte das Erz­bis­tum mit.

Wie Hen­nes gegen­über der RP sagte:
„Ich bin unschul­dig“ Er werde in Düs­sel­dorf woh­nen blei­ben. „Ich habe kei­nen Grund abzu­tau­chen“, so Hen­nes. Got­tes­dienste werde er vor­über­ge­hend nicht hal­ten, da er beur­laubt sei.