Mon­si­gnore Hen­nes Foto: LOKALBÜRO Düsseldorf

 

Wie das Erz­bis­tum Köln heute mit­teilt, bleibt Mon­si­gnore Hen­nes wei­ter­hin beurlaubt.

In der Mit­tei­lung heißt es:

Kir­chen­recht­li­che Vor­prü­fung beginnt - Kein straf­recht­lich rele­van­ter Vorwurf

Die Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf hat mit­ge­teilt, dass sie die gegen den beur­laub­ten Stadt­de­chan­ten Mon­si­gnore Ulrich Hen­nes ein­ge­lei­te­ten Ermitt­lun­gen man­gels Tat­ver­dachts ein­ge­stellt hat. Mon­si­gnore Hen­nes ist damit kei­nem straf­recht­lich rele­van­ten Vor­wurf mehr aus­ge­setzt. Wie mit­ge­teilt ist der jetzt erfolgte Abschluss der staats­an­walt­schaft­li­chen Ermitt­lun­gen die Vor­aus­set­zung für die kir­chen­recht­li­che Vor­prü­fung der Angelegenheit.

Das Erz­bis­tum Köln hat nun einen exter­nen kir­chen­recht­li­chen Sach­ver­stän­di­gen beauf­tragt, den Sach­ver­halt dis­zi­pli­na­risch und dienst­recht­lich zu prü­fen. Die Beur­lau­bung von Mon­si­gnore Hen­nes bleibt bis zum Abschluss die­ser kir­chen­recht­li­chen Vor­prü­fung in Kraft. (pek190617-he)