Stadt­de­chant Ulrich Hen­nes Foto: LOKALBÜRO

 

Ent­ge­gen unse­rer irr­tüm­li­chen Stel­lung­nahme zu einer Medi­en­an­frage am Wochen­ende liegt das Ver­fah­ren des beur­laub­ten Düs­sel­dor­fer Stadt­de­chan­ten Msgr. Ulrich Hen­nes der­zeit nicht bei den gege­be­nen­falls zustän­di­gen Stel­len in Rom. Des­halb geht auch die erfor­der­li­che Dauer des Ver­fah­rens nicht etwa auf Abläufe im Vati­kan zurück. Viel­mehr läuft die kir­chen­recht­li­che Vor­prü­fung der Ange­le­gen­heit wei­ter­hin im Erz­bis­tum Köln. Dazu wurde ein exter­ner kir­chen­recht­li­cher Sach­ver­stän­di­ger beauf­tragt, um den Sach­ver­halt dis­zi­pli­na­risch und dienst­recht­lich zu prü­fen. Über die Frage der Wie­der­ein­set­zung des Düs­sel­dor­fer Stadt­de­chan­ten kann erst nach Abschluss der Vor­prü­fung ent­schie­den werden.

Kom­mu­ni­ka­ti­ons­di­rek­tor Dr. Mar­kus Gün­ther hat sich am Mon­tag mit den Gre­mien der Düs­sel­dor­fer Pfar­rei St. Lam­ber­tus in Ver­bin­dung gesetzt und sich für den Feh­ler in der münd­li­chen Stel­lung­nahme vom Wochen­ende ent­schul­digt. Zuvor hat­ten Pfarr­ge­mein­de­rat und Kir­chen­vor­stand in Brie­fen an den Gene­ral­vi­kar die Öffent­lich­keits­ar­beit des Erz­bis­tums im Fall Hen­nes kritisiert.