Laschet: So sehr die Ein­schrän­kun­gen Opfer bedeu­ten, so wich­tig ist es jetzt, beson­nen und ent­schlos­sen unser Leben zu entschleunigen

Ein­stel­lung von nahezu allen Freizeit‑, Sport‑, Unter­hal­tungs- und außer­schu­li­schen Bildungsangeboten/ Schlie­ßung von „Amü­sier­be­trie­ben“ und Auf­la­gen für Einkaufszentren

Die Lan­des­re­gie­rung teilt mit:
In einer Kabi­nett­sit­zung hat die Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len am Sonn­tag, 15. März 2020, wei­tere Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Corona-Virus-Pan­de­mie beschlossen.

Noch am Sonn­tag sol­len durch Erlass des Minis­te­ri­ums für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les nahezu alle Freizeit‑, Sport‑, Unter­hal­tungs- und Bil­dungs­an­ge­bote im Land ein­ge­stellt wer­den. So müs­sen bereits ab Mon­tag alle so genann­ten „Amü­sier­be­triebe“ wie zum Bei­spiel Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Spiel­hal­len, Thea­ter, Kinos, Museen schlie­ßen. Eine glei­che Rege­lung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Diens­tag ist dann auch der Betrieb von Fit­ness-Stu­dios, Schwimm- und Spaß­bä­dern sowie Sau­nen unter­sagt. Ebenso ab Diens­tag sind Zusam­men­künfte in Sport­ver­ei­nen und sons­ti­gen Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen sowie die Wahr­neh­mung von Ange­bo­ten in Volks­hoch­schu­len, Musik­schu­len und sons­ti­gen öffent­li­chen und pri­va­ten Bil­dungs­ein­rich­tun­gen im außer­schu­li­schen Bereich nicht mehr gestattet.

Der Zutritt zu Ein­rich­tungs­häu­sern und Ein­kaufs­zen­tren, „Shop­ping-malls“ oder „fac­tory-out-lets“ soll nur zur Deckung des drin­gen­den Bedarfs unter stren­gen Auf­la­gen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu ver­mei­den, dass sich Schü­le­rin­nen und Schü­ler nach den Schul­schlie­ßun­gen ab Mon­tag hier in grö­ße­ren Grup­pen versammeln.

Die Schlie­ßun­gen und Auf­la­gen sol­len unab­hän­gig von der jewei­li­gen Trä­ger­schaft oder von den Eigen­tums­ver­hält­nis­sen gelten.

Damit die Ver­sor­gung mit Lebens­mit­teln, Bar­geld, Beklei­dung, Medi­ka­men­ten und Din­gen des täg­li­chen Bedarfs sicher­ge­stellt ist, blei­ben, Ban­ken, Ein­zel­han­dels­be­triebe, ins­be­son­dere für Lebens- und Fut­ter­mit­tel, Apo­the­ken und Dro­ge­rien geöff­net. Biblio­the­ken, Restau­rants, Gast­stät­ten und Hotels sol­len in ihrem Betrieb an strenge Auf­la­gen gebun­den wer­den, die eine Ver­brei­tung des Corona-Virus verhindern.

Minis­ter­prä­si­dent Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müs­sen in die­ser erns­ten Lage die not­wen­dige Ver­sor­gung in vol­lem Umfang sicher­stel­len. Aber alle Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten und nicht unbe­dingt not­wen­dige soziale Kon­takte müs­sen unver­züg­lich ver­mie­den wer­den. So sehr das für viele Men­schen ein Opfer und eine Ein­schrän­kung bedeu­tet, so wich­tig ist es jetzt, beson­nen, aber auch ent­schlos­sen unser Leben zu entschleunigen.“

Die Rege­lun­gen sol­len zunächst bis zum 19. April 2020 gel­ten, ana­log zu den bereits am Frei­tag ver­füg­ten Schlie­ßun­gen von Schu­len und Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen. Danach soll auf der Grund­lage einer aktu­el­len Lage-Ein­schät­zung des Robert-Koch-Insti­tuts über das wei­tere Vor­ge­hen ent­schie­den werden.