Pres­se­kon­fe­renz Foto: LOKALBÜRO

 

Der­zeit gibt es in der Lan­des­haupt­stadt 159 dia­gnos­ti­zierte Fälle von Coronavirus/Ab sofort dür­fen auch Spiel- und Bolz­plätze nicht mehr betre­ten werden

Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel stellte bei einer wei­te­ren Pres­se­kon­fe­renz am Mitt­woch, 18. März, aktu­elle Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Corona-Pan­de­mie vor. Zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor dem Coro­na­vi­rus hat die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zudem eine wei­tere All­ge­mein­ver­fü­gung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz erlas­sen. Die Maß­nah­men sol­len wei­ter zur Redu­zie­rung der sozia­len Kon­takte in der Bevöl­ke­rung füh­ren. Die Anord­nun­gen gel­ten ab sofort und zunächst bis zum 19. April 2020.

Bür­ger­ser­vice
Der Bür­ger­ser­vice soll für drin­gende Ange­le­gen­hei­ten in ein­ge­schränk­ter Form ab Mon­tag, 23. März, im Dienst­leis­tungs­zen­trum an der Willi-Becker-Allee sowie in der Kfz-Zulas­sungs­stelle am Höher­weg wie­der auf­ge­nom­men wer­den. Um den Infek­ti­ons­schutz dabei auf­recht zu erhal­ten, wer­den ver­schie­dene Vor­keh­run­gen wie der Zugang durch Schleu­sen ein­ge­rich­tet. Ter­mine für den Bür­ger­ser­vice kön­nen nur nach vor­he­ri­ger tele­fo­ni­scher Abspra­che ver­ein­bart wer­den. Um den Düs­sel­dor­fe­rin­nen und Düs­sel­dor­fern den Erhalt bereit­lie­gen­der Rei­se­pässe und Per­so­nal­aus­weise zu ermög­li­chen, wer­den diese Doku­mente ab sofort per Fahr­rad­ku­rier zuge­stellt, ohne dass Gebüh­ren erho­ben werden.

Park­ge­büh­ren entfallen
Bus und Bahn sol­len nur noch für unver­zicht­bare Fahr­ten genutzt wer­den und somit für Per­so­nen der Kri­ti­schen Infra­struk­tur (Ver­sor­gung, Ent­sor­gung, Kran­ken­häu­ser etc.) zur Ver­fü­gung ste­hen. „Damit die­je­ni­gen, die unse­rer Emp­feh­lung fol­gen und auf die Nut­zung von Bahn und Bus ver­zich­ten, nicht benach­tei­ligt wer­den, ver­zich­ten wir auf Park­ge­büh­ren“, kün­digte Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel an. Es wer­den keine Park­ge­büh­ren an mit Park­schein­au­to­ma­ten bewirt­schaf­te­ten Park­flä­chen im öffent­li­chen Stra­ßen­raum des Düs­sel­dor­fer Stadt­ge­bie­tes mehr erhoben.

Not­be­treu­ung von Kindern
Die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf bie­tet seit Mon­tag, 16. März, Not­grup­pen für die Kin­der­be­treu­ung an. Die Not­grup­pen ste­hen aus­schließ­lich Kin­dern offen, deren Eltern keine andere Mög­lich­keit haben, ihre Kin­der zu betreuen und die einer Tätig­keit nach­ge­hen, die der Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit und Ord­nung, der medi­zi­ni­schen oder pfle­ge­ri­schen Ver­sor­gung oder der Auf­recht­erhal­tung zen­tra­ler Funk­tio­nen des öffent­li­chen Lebens dient (soge­nannte Schlüsselpersonen).

Der­zeit wer­den in den Not­grup­pen mit bis zu fünf Kin­dern in den jewei­li­gen Kitas sowie ins­ge­samt 330 Kin­dern in Schu­len betreut. Das Ange­bot wird auch wäh­rend der Oster­fe­rien aufrechterhalten.

Not­schlaf­stel­len und wei­tere Ein­rich­tun­gen für Obdachlose
Not­schlaf­stel­len und Auf­ent­halts­orte für Obdach­lose bie­ten nach der­zei­ti­gen Bestim­mun­gen nicht aus­rei­chend Platz um den Infek­ti­ons­schutz ein­zu­hal­ten. Daher wer­den an der Alde­kerk­straße und dem Vogel­s­an­ger­weg zusätz­li­che Not­schlaf­stel­len geschaf­fen. Zudem wird ein Hotel mit 47 Plät­zen für die Ver­sor­gung obdach­lo­ser Men­schen zur Ver­fü­gung gestellt.

Unter­stüt­zung für Senio­ren und Hilfsbedürftige
Auch die „zen­tren plus“ mit ihrem Ange­bot für ältere Büre­rin­nen und Bür­ger der Stadt sind der­zeit geschlos­sen, um das Anste­ckungs­ri­siko für beson­ders gefähr­dete Per­so­nen zu min­dern. Aller­dings sind die Zen­tren wei­ter­hin tele­fo­nisch und per E‑Mail erreich­bar. Dar­über hin­aus wird vom Amt für soziale Dienste ein Hilfs­ser­vice koor­di­niert, um Unter­stüt­zung für den All­tag – zum Bei­spiel beim täg­li­chen Ein­kauf – zu bie­ten. Frei­wil­lige, die die­sen Ser­vice unter­stüt­zen wol­len, kön­nen sich an Wolf­gang Ger­hard wen­den per E‑Mail an wolfgang.gerhard@duesseldorf.de

159 bestä­tigte Corona-Fälle in der Landeshauptstadt
Der­zeit gibt es in der Lan­des­haupt­stadt 159 dia­gnos­ti­zierte Fälle von Coro­na­vi­rus. Am Mitt­woch, 18. März, wur­den 95 Abstri­che im Dia­gnos­tik­zen­trum vor­ge­nom­men, hinzu kom­men 11 mobile Abstri­che. 738 Anrufe von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern wur­den am Mitt­woch, 18. März, von den Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter des städ­ti­schen Infor­ma­ti­ons­te­le­fons (0211–8996090) bis 16 Uhr ange­nom­men und Aus­künfte zum Umgang mit dem Coro­na­vi­rus gegeben.

Ins­ge­samt wer­den in vier Kran­ken­häu­sern der Stadt der­zeit sie­ben Pati­en­ten inten­siv­me­di­zi­nisch sowie 15 Pati­en­ten auf einer Nor­mal­sta­tion behandelt.

Die Aus­wir­kun­gen der All­ge­mein­ver­fü­gung auf das öffent­li­che Leben (Aus­zug)
Schlie­ßung wei­te­rer Ein­rich­tun­gen Unter ande­rem müs­sen ab jetzt auch Gast­stät­ten, Bars, Clubs, Dis­ko­the­ken, Knei­pen und Cafés geschlos­sen wer­den. Anbie­ter von Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten – sowohl drin­nen als auch drau­ßen – müs­sen ihre Ange­bote ein­stel­len. Betrof­fen sind auch Rei­se­bus­rei­sen mit Ein- oder Aus­stieg von Per­so­nen im Stadt­ge­biet von Düsseldorf.

Restau­rants und Speisegaststätten
Der Zugang zu Restau­rants und Spei­se­gast­stät­ten sowie zu Men­sen und Hotels mit Bewir­tung von Über­nach­tungs­gäs­ten ist nur gestat­tet, wenn die Kon­takt­da­ten der Besu­cher regis­triert wer­den, die Besu­cher­zahl ins­ge­samt 50 gleich­zei­tig anwe­sende Per­so­nen nicht über­steigt und zwi­schen den Tischen ein Min­dest­ab­stand von zwei Metern ein­ge­hal­ten wird. Diese Ein­rich­tun­gen dür­fen frü­hes­tens ab 6 Uhr öff­nen und sind spä­tes­tens um 15 Uhr zu schließen.

Spiel- und Bolz­plätze geschlossen
Um den Kon­takt unter­ein­an­der zu ver­rin­gern und somit die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus zu ver­lang­sa­men, unter­sagt die Stadt Düs­sel­dorf als Betrei­be­rin das Betre­ten und die Benut­zung aller städ­ti­schen Spiel­plätze, Bolz­plätze sowie der soge­nann­ten Spiel­höfe auf Schul­hö­fen. Die Anla­gen wer­den mit Flat­ter­band sicht­bar abge­sperrt und mit Schil­dern ver­se­hen. Es fin­den stich­pro­ben­ar­tige Kon­trol­len statt und fest­ge­stellte Ver­stöße wer­den geahndet.

Jeg­li­cher Sport­be­trieb auf und in allen öffent­li­chen Sport­an­la­gen sowie alle Zusam­men­künfte in Ver­ei­nen, Sport­ver­ei­nen und sons­ti­gen Sport- und Frei­zeit­ein­rich­tun­gen ist untersagt.

Öff­nun­gen an Sonn- und Feiertagen
Ein­zel- und Groß­han­dels­be­trie­ben ist bis auf Wei­te­res die Öff­nung an Sonn- und Fei­er­ta­gen von 13 bis 18 Uhr gestat­tet. Dies betrifft fol­gende Betriebe: Geschäfte des Ein­zel­han­dels für Lebens­mit­tel, Wochen­märkte, Abhol- und Lie­fer­dienste sowie Apo­the­ken, außer­dem Geschäfte des Großhandels.

Über­nach­tungs­an­ge­bote
Über­nach­tungs­an­ge­bote dür­fen nicht zu tou­ris­ti­schen Zwe­cken wäh­rend der Dauer der Ver­fü­gung genutzt werden.

Die All­ge­mein­ver­fü­gung der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zum Schutz der Bevöl­ke­rung vor dem Virus SARS-CoV‑2 nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz vom 18. März ist im Inter­net ver­öf­fent­licht unter

www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/download/corona/Allgemeinverfuegung_weitere_Kontaktreduzierung.pdf