Szene aus der Pres­se­kon­fe­renz: Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel und Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum gehen auf Nach­fra­gen der Medien ein,©Landeshauptstadt Düs­sel­dorf, Ingo Lammert

Ver­bot von TV-Über­tra­gun­gen auf Terrassen/Außerhausverkauf von Alko­hol durch Gast­stät­ten und Kioske wird eingeschränkt

Die fuß­ball­lose Zeit geht zu Ende. Am Sams­tag, 16. Mai, rollt der Ball auch in Düs­sel­dorf wie­der. For­tuna tritt in der Bun­des­liga um 15.30 Uhr gegen den SC Pader­born an. In der Arena wird dann aus Grün­den des Coro­naschut­zes ohne Publi­kum gespielt. Auch außer­halb des Sta­di­ons hat die Lan­des­haupt­stadt Vor­keh­run­gen getrof­fen, damit die Regeln zum Schutz der Men­schen vor Infek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus ein­ge­hal­ten werden.

Fern­seh­über­tra­gun­gen auf Außen­ter­ras­sen von Knei­pen und Restau­rants wer­den per All­ge­mein­ver­fü­gung in bestimm­ten Gebie­ten der Stadt ver­bo­ten. Der Außer­haus­ver­kauf von Alko­hol durch Gast­stät­ten und Kioske wird dort eben­falls ein­ge­schränkt. Auf diese Weise soll grö­ße­ren Men­schen­an­samm­lun­gen, in denen die Abstands­re­gel nicht ein­ge­hal­ten wer­den kann, begeg­net werden.

Um die Men­schen zu schüt­zen und Infek­ti­ons­ri­si­ken vor­zu­beu­gen, haben sich Dehoga, Poli­zei und Ord­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt ver­stän­digt, diese Vor­keh­run­gen zu tref­fen. Alle tau­schen sich ab sofort regel­mä­ßig aus, ob die Vor­keh­run­gen aus­rei­chen und wer­den bei Bedarf nachjustieren.

Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel betonte: “Gemein­sam mit allen Fuß­ball­fans freue ich mich, dass der Ball in Düs­sel­dorf ab Sams­tag wie­der rol­len kann. Aller­dings möchte ich alle Anhän­ger von For­tuna auf­ru­fen, die Abstands­re­gel zum Schutz vor der Anste­ckung mit dem Coro­na­vi­rus zu beach­ten. Fuß­ball gucken zu Hause mit dem gebo­te­nen Abstand ist kein Pro­blem — bekannte Treff­punkte, wo sich Men­schen­an­samm­lun­gen bil­den kön­nen, soll­ten Fans wie Nicht-Fans am Sams­tag aber nicht besuchen.”

“Es muss ver­hin­dert wer­den, dass sich an Treff­punk­ten in der Stadt Men­schen­an­samm­lun­gen und damit Infek­ti­ons­herde bil­den. Schon am ver­gan­ge­nen Wochen­ende bei geschlos­se­nen Knei­pen und Restau­rants war zum Bei­spiel die Alt­stadt sehr gut besucht. Der Außer­haus­ver­kauf ein­zel­ner Knei­pen und Haus­braue­reien führte mehr­fach zu unzu­läs­si­gen Ansamm­lun­gen und Ein­sät­zen von Poli­zei und Ord­nungs­amt. Die Rah­men­be­din­gun­gen ver­schär­fen sich jetzt: Locke­run­gen wie die Öff­nun­gen der Gas­tro­no­mie sind ver­bun­den mit schö­nem Wet­ter und dem Start der Fuß­ball-Bun­des­liga. Infek­ti­ons­her­den durch unzu­läs­sige Ansamm­lun­gen von Men­schen müs­sen wir begeg­nen. Und noch ein drin­gen­der Appell: Wenn Men­schen in der Alt­stadt oder an ande­ren Orten bemer­ken, dass es dort zu voll wird und die Min­dest­ab­stände nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen, emp­fehle ich drin­gend, den Mund-Nasen-Schutz zu benut­zen, um sich und andere zu schüt­zen”, erklärte Ord­nungs­de­zer­nent Chris­tian Zaum.

“Die für die Gas­tro­no­mie so wich­ti­gen Locke­run­gen sind hart erkämpft. Sie soll­ten idea­ler­weise nach und nach aus­ge­baut wer­den und nicht leicht­fer­tig ver­spielt wer­den. Unser aller Ziel ist es und muss es sein, die Betriebe, die bereits jetzt öff­nen dür­fen, dau­er­haft geöff­net zu hal­ten, also einen wei­te­ren ’shut­down’ zu ver­hin­dern. Aber auch für die Betriebe, die im Moment noch geschlos­sen sind, bald­mög­lichst die Öff­nung zu errei­chen — und dies für alle am Ende ohne Ein­schrän­kun­gen!”, sagte Giu­seppe Saitta, Vor­sit­zen­der der Dehoga Düsseldorf.

Gel­tung
Das Ver­bot der TV-Über­tra­gun­gen auf Ter­ras­sen — inklu­sive der Innen­über­tra­gung mit “Aus­strah­lungs­wir­kung” in den öffent­li­chen Raum — und die Beschrän­kung des Außer­haus­ver­kaufs von Alko­hol durch Gast­stät­ten und Kioske werk­tags ab 18 Uhr und am Wochen­ende ab 15 Uhr durch All­ge­mein­ver­fü­gung gilt für das Gebiet der Alt­stadt inklu­sive der Ratin­ger Straße, der Hein­rich-Heine-Allee, des Carls­plat­zes, und des Rheinufers/Unteres Rhein­werft. Das Alko­hol­ver­kaufs­ver­bot für die Dauer des For­tuna-Spiels greift zudem auch am “F‑95-Büd­chen” und der “Kas­ta­nie” per Ein­zel­ver­fü­gung. Dar­über hin­aus kön­nen die Außen­dienst­kräfte des Ord­nungs­am­tes auch an ande­ren Stel­len bei Ver­stö­ßen gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung per münd­li­cher Ord­nungs­ver­fü­gung zum Bei­spiel ein Alko­hol-Ver­kaufs­ver­bot aus­spre­chen und gege­be­nen­falls mit Hilfe der Poli­zei durch­set­zen. Die All­ge­mein­ver­fü­gung ist zunächst bis Sams­tag, 11. Juli, dem letz­ten Spiel­tag der Fuß­ball-Bun­des­liga, befristet.

Pri­va­tes Fußballgucken
Das gemein­same Schauen von Fuß­ball­über­tra­gun­gen im pri­va­ten Bereich ist durch die Coro­naschutz­ver­ord­nung nicht ver­bo­ten. Soll­ten Über­tra­gun­gen aber in den öffent­li­chen Bereich wir­ken und zu unzu­läs­si­gen Ansamm­lun­gen füh­ren, dann kann der Ver­ant­wort­li­che als “Störer/Zweckveranlasser” durch das Ord­nungs­amt zum Unter­las­sen gezwun­gen wer­den. Das gilt zum Bei­spiel auch für die “pri­va­ten” Par­zel­len von Kleingärten.

Ahn­dung von Verstößen
Mög­li­che Ver­stöße wer­den im Ein­zel­fall im Hin­blick auf ihre Schwere bewer­tet. Die Band­breite der Restrik­tio­nen reicht von Hin­wei­sen und Anspra­chen, über Buß­gel­der auf Basis des Buß­geld­ka­ta­logs der Coro­naschutz­ver­ord­nung, bis hin zu befris­te­ten Betriebs­schlie­ßun­gen von Gast­stät­ten etwa bei Anzei­chen der Unzu­ver­läs­sig­keit des Gastronomen.

Pro­mo­teams unter­stüt­zen das Ordnungsamt
Pro­mo­ti­onteams sind ab sofort, so auch am kom­men­den Wochen­ende, zur Unter­stüt­zung des Ord­nungs­am­tes im Stadt­ge­biet unter­wegs. Die 40 Mit­ar­bei­ter sol­len die Men­schen im Hin­blick auf die Bestim­mun­gen zum Coro­naschutz infor­mie­ren. Mit im Gepäck haben die freund­li­chen Pro­mo­team-Kol­le­gin­nen und ‑Kol­le­gen Falt­blät­ter, die Hin­weise unter ande­rem zum Abstands­ge­bot und zum Tra­gen einer Mund-Nasen-Bede­ckung enthalten.