Chris­tian Zaum Ord­nungs- und Rechts­de­zer­nent der Lan­des­haupt­stadt und Mit­ar­bei­ter des Ord­nungs- und Ser­vice­diens­tes Foto: LOKALBÜRO

 

Frei­treppe am Burg­platz musste erneut geräumt werden/Zahlreiche Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren gegen Gastronomen

95 Ein­sätze im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung des Lan­des ver­zeich­nete der städ­ti­sche Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) am Wochen­ende von Sams­tag, 20. Juni, bis Sonn­tag, 21. Juni. Im glei­chen Zeit­raum erhielt die Leit­stelle 44 Anrufe zum Thema. Die Gesamt­zahl der zum Thema “Corona” in der Leit­stelle des OSD seit dem 18. März ein­ge­gan­ge­nen Anrufe erhöhte sich auf 7.899.

Ein­sätze am Sams­tag, 20. Juni
47 Ein­sätze hatte der OSD am Sams­tag, 20. Juni, im Zusam­men­hang mit der Coro­naschutz­ver­ord­nung. Beson­ders die Alt­stadt stand bei gutem Wet­ter im Fokus zahl­rei­cher OSD-Kon­trol­len. Dabei stell­ten Ein­satz­kräfte des Tages­diens­tes bei einer Gast­stätte am Burg­platz zahl­rei­che Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung fest. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.

Auf der Bol­ker Straße wurde die Durch­gangs­breite des Ret­tungs­we­ges unter­halb der Arka­den unter­schrit­ten, da der Geh­weg teil­weise als Lage­flä­che genutzt wurde. Als Reak­tion wurde die Frei­räu­mung ange­ord­net. Dabei stellte sich her­aus, dass die Bedie­nung der Gäste durch Ange­stellte des Betriebs ohne Mund-Nasen-Bede­ckung erfolgte. Die OSD-Ein­sätz­kräfte lei­te­ten ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein.
Auch bei einem Betrieb an der Mer­ten­s­gasse musste wegen Ver­stö­ßen gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung, die eine fal­sche Kon­takt­liste, nicht dekla­rier­tes Des­in­fek­ti­ons­mit­tel und eine Unter­schrei­tung der Min­dest­ab­stände zwi­schen den Tischen umfass­ten, ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet werden.

Außer­dem musste die Frei­treppe am Burg­platz auf­grund des hohen Besu­cher­auf­kom­mens nach Mit­ter­nacht geräumt und gesperrt wer­den. Unmit­tel­bar nach Räu­mung der Frei­treppe konnte bei einer benach­bar­ten Gast­stätte gegen 1.50 Uhr noch uner­laub­ter Ter­ras­sen­be­trieb fest­ge­stellt wer­den. Die Ter­rasse wurde ein­ge­räumt, ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren auf den Weg gebracht.

Auch außer­halb der Alt­stadt stellte der OSD einige Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung fest. In einer Gast­stätte an der Scha­dow­straße stellte eine OSD-Streife fest, dass kein Des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung stand und die erfor­der­li­chen Mund-Nasen-Bede­ckun­gen nicht getra­gen wur­den. Zudem fehlte die gefor­derte Raum­skizze. Bei einer Gast­stätte an der Bis­marck­straße wurde zudem ein unzu­läs­si­ger Ter­ras­sen­be­trieb fest­ge­stellt. In bei­den Fäl­len wurde ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Im Natur­schutz­ge­biet Him­mel­geis­ter Rhein­bo­gen wur­den Ein­sätz­kräfte des OSD gegen 23 Uhr auf rund 70 Men­schen auf­merk­sam, die sich um elf ille­gal ent­zün­dete Lager­feuer auf­hiel­ten. Alle wur­den auf­ge­for­dert, die Lager­feuer zu löschen und den Bereich zu ver­las­sen. Den Anwei­sun­gen der Streife wurde Folge geleistet.

Ein­sätze am Sonn­tag, 21. Juni
48 Ein­sätze hatte der OSD am Sonn­tag, 21. Juni, im Zusam­men­hang mit der Coro­naschutz­ver­ord­nung. Dabei bil­dete ein­mal mehr die Alt­stadt einen Ein­satz­schwer­punkt. Auf der Bol­ker­straße kon­trol­lierte eine Streife des OSD-Tages­diens­tes einen Imbiss. Dabei stellte sich her­aus, dass die Bedie­nung von Gäs­ten an der Theke ohne Mund-Nase-Bede­ckung erfolgte und eine Spuck­schutz­vor­rich­tung an der Bedien­theke fehlte. Die Ver­stöße führ­ten dazu, dass ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wurde.

Die­ses wurde im Anschluss nur wenige Meter wei­ter auch gegen einen Gast­stät­ten­be­trei­ber ein­ge­lei­tet, da bei der Bewir­tung der Gäste auf sei­ner Ter­rasse eben­falls die Mund-Nasen-Bede­ckung fehlte. Zudem wurde die Kon­takt­liste nicht tages­ak­tu­ell geführt. Eine wei­tere OSD-Streife stellte zudem auf dem Burg­platz Eis­ver­kauf ohne Mund-Nasen-Bede­ckung fest. In die­sem Fall wurde eben­falls ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

In Deren­dorf fie­len indes zwei Restau­rants durch Ver­stöße gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung auf. Eine erwei­terte Ter­rasse einer Gast­stätte an der Molt­ke­straße führte dazu, dass die ver­blie­bene Geh­weg­breite weni­ger als einen Meter Abstand zu Pas­san­ten auf­wies. Die Tische im Inne­ren waren teil­weise nur mit einem Abstand von 40 Zen­ti­me­ter auf­ge­stellt und unter­schrit­ten somit deut­lich den gefor­der­ten Min­dest­ab­stand. Außer­dem wur­den die Tische beim Gäs­te­wech­sel nicht gerei­nigt. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde in die Wege gelei­tet, und der Betrei­ber wurde dazu auf­ge­for­dert, die Erwei­te­rung des Ter­rasse mit der Ver­wal­tung abzu­stim­men. Auch in einem wei­te­ren Deren­dor­fer Betrieb wur­den die Min­dest­ab­stände bei der Möblie­rung einer deut­lich über­di­men­sio­nier­ten Ter­rasse nicht ein­ge­hal­ten. Dies führte eben­falls zur Ein­lei­tung eines Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­rens mit dem Hin­weis, die eigen­mäch­tige Ter­ras­sen­er­wei­te­rung mit der Ver­wal­tung abzustimmen.