„Give Live A Chance“ ist der lang­erwar­tete Re-Start von Groß­ver­an­stal­tun­gen in der Musik­in­dus­trie, den Live Nation Enter­tain­ment jetzt ankün­digte. Mit einem Sta­di­on­kon­zert in der MERKUR SPIEL-ARENA Düs­sel­dorf am 4. Sep­tem­ber endet nach fünf Mona­ten glo­ba­ler Pause der Lock­down in Deutsch­land und dar­über hin­aus. Bryan Adams, Sarah Con­nor, Rea Gar­vey, The Boss­Hoss, Joris und Michael Mit­ter­meier wer­den vor 13.000 Fans ein lei­den­schaft­li­ches und kraft­vol­les Signal der Pop-Kul­tur sen­den. Grund­lage des Kon­zerts sind umfas­sende Maß­nah­men im Hin­blick auf den Infektionsschutz.

„Give Live A Chance“ prä­sen­tiert alle Teil­neh­mer mit kom­pri­mier­ten, kna­cki­gen Auf­trit­ten inner­halb eines rund 150-minü­ti­gen Pro­gramms — ohne Pau­sen, teil­weise im „Unplug­ged-For­mat“.

„Das ist das Zei­chen, auf das Fans, Künst­ler und Crews sowie die gesamte Musik­in­dus­trie sehn­süch­tigst gewar­tet haben“, erklärte Live Nation Ger­many-CEO und „Give Live A Chance“-Veranstalter Marek Lie­ber­berg. „Wir machen die Tür auf für die Renais­sance der Live-Musik, der wir mit die­sem Kon­zert end­lich die ver­diente Chance zum Neu­start geben. Wir sind sicher, dass unser Publi­kum enthu­si­as­tisch, tole­rant und ver­ant­wor­tungs­be­wusst damit umge­hen wird.“

Ein mit den Behör­den abge­stimm­tes umfang­rei­ches Gesundheits‑, Hygiene- und Sicher­heits­kon­zept trägt dafür Sorge, dass dem Infek­ti­ons­schutz in vol­lem Umfang Rech­nung getra­gen wird. So müs­sen sich alle Besu­cher bereits beim Ticket­kauf regis­trie­ren, um deren Erreich­bar­keit zu garan­tie­ren und den spe­zi­el­len Bedin­gun­gen für das kom­plett bestuhlte Kon­zert zuzu­stim­men. Die Fans ver­pflich­ten sich aus­nahms­los zum Tra­gen von Schutz­mas­ken. Außer­dem wird bei die­ser spe­zi­fi­schen Sitz­platz­kon­fi­gu­ra­tion die erfor­der­li­che soziale Distanz von 1,50m gewähr­leis­tet. Per­so­na­li­sierte Tickets, erwei­terte Zugangs- und War­te­be­rei­che, zeit­lich abge­stufte Ein- und Aus­lass-Slots, Alko­hol­ver­bot, Des­in­fek­tion und zusätz­li­che sani­täre Maß­nah­men gehö­ren unter ande­rem zu den umfas­sen­den Grund­la­gen der Veranstaltung.

„Die Syn­chro­ni­sa­tion mit den Düs­sel­dor­fer Behör­den und der MERKUR SPIEL-ARENA war für uns von Anfang an Grund­lage die­ses Pro­jekts“, so Lie­ber­berg. „Dies wer­den wir wäh­rend und nach der Ver­an­stal­tung fort­set­zen, um ein posi­ti­ves Bei­spiel zu geben, wie Groß­ver­an­stal­tun­gen in Zei­ten von Corona aus­se­hen können“.

„Wir sind glück­lich aus Düs­sel­dorf ein Signal der Hoff­nung für die Live Musik in die ganze Welt zu sen­den!“, sagt Michael Brill, Geschäfts­füh­rer D.LIVE, Betrei­ber der MERKUR SPIEL-ARENA.

All­ge­mei­ner Vor­ver­kaufs­start: Di., 11.08.2020, 10:00 Uhr — Tickets exklu­siv über Ticket­mas­ter

Update 7. Aug. 18:00 Uhr

Arena-Kon­zert: Lan­des­haupt­stadt reagiert ver­wun­dert auf Vor­würfe des NRW-Gesundheitsministeriums

Geneh­mi­gung des Kon­zer­tes “Give Live A Chance” wurde auf Grund­lage der aktu­el­len Coro­naschutz­ver­ord­nung NRW erteilt

Mit Unver­ständ­nis reagiert die Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf auf das Schrei­ben von Dr. Edmund Hel­ler, Staats­se­kre­tär im Minis­te­rium für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len, zum geplan­ten Musik­fest in der Mer­kur Spiel­arena “Give Live A Chance”. In dem Schrei­ben an das Düs­sel­dor­fer Gesund­heits­amt hat das Land NRW die recht­li­che Grund­lage für das geplante Kon­zert in Zwei­fel gezogen.

Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Gei­sel: “Selbst­ver­ständ­lich wurde im Vor­feld der Pla­nung des Kon­zerts aus­führ­lich unter­sucht, ob und in wel­cher Form die­ses Kon­zert mit den Rege­lun­gen der Corona-Schutz­ver­ord­nung ver­ein­bar ist. Diese Prü­fung kam zu dem Ergeb­nis, dass es in der vor­ge­se­he­nen Form mit Blick auf die Corona-Schutz­ver­ord­nung ein­deu­tig zuläs­sig ist. Ich wun­dere mich ein wenig dar­über, dass der Gesund­heits­mi­nis­ter hier recht­li­che Beden­ken äußert. Aus mei­ner Sicht gibt es keine Ver­an­las­sung, die­ses Kon­zert zu untersagen.”

Dr. Klaus Göbels, Lei­ter des Düs­sel­dor­fer Gesund­heits­am­tes, ergänzt: “Nach inten­si­ver Prü­fung des Hygi­en­kon­zep­tes des Ver­an­stal­ters hat das Gesund­heits­amt auf Grund­lage des § 8(2) der aktu­el­len Coro­naschutz­ver­ord­nung NRW die Geneh­mi­gung erteilt. Die Hygien­maß­nah­men wur­den durch das Kon­zept voll­um­fäng­lich erfüllt, sogar über­erfüllt. Die aktu­elle Ent­wick­lung der Coro­na­zah­len wird kon­ti­nu­ier­lich beob­ach­tet, vom Ver­ans­ta­ler wur­den ver­trag­lich alle Vor­keh­run­gen getrof­fen, um die Ver­an­stal­tung auch kurz­frist absa­gen zu kön­nen, wenn es aus Infek­ti­ons­schutz­grün­den not­wen­dig sein sollte.”