Archiv­foto: LOKALBÜRO

 

Ins­ge­samt ver­zeich­nete das Düs­sel­dor­fer Ord­nungs­amt am ver­gan­ge­nen Wochen­ende von Frei­tag, 7. August, bis Sonn­tag, 9. August, 148 Ein­sätze, wovon 22 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung (Coro­naSchVO) stan­den. So wur­den auch wie­der einige Gast­stät­ten auf Ein­hal­tung der Coro­naschutz­vor­schrif­ten über­prüft. Wäh­rend es etli­chen Zeit­ge­nos­sen in der Alt­stadt offen­sicht­lich zu warm war, dort blieb die Lage über­schau­bar, zog es viele Men­schen an die Bade­seen und an den Rhein. Was man­cher­orts zu Pro­ble­men führte. So kam es am Unter­ba­cher See zu lan­gen War­te­schlan­gen, weil die Maxi­mal­be­le­gung der bei­den Strand­bä­der erreicht war und keine neuen Gäste ein­ge­las­sen wer­den durf­ten. In Him­mel­geist und an der Bre­mer Straße im Hafen wur­den die Stra­ßen zuge­parkt, was zu zahl­rei­chen Anwoh­ner­be­schwer­den und zum Ein­satz der Ver­kehrs­über­wa­chung führte.

Frei­tag, 7. August
Von 13 Maß­nah­men mit Corona-Bezug ende­ten elf ohne Ein­lei­tung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren. Im Rah­men der bei­den ande­ren Kon­trol­len wur­den diverse Män­gel bezüg­lich der Ein­hal­tung der vor­ge­ge­be­nen Min­dest­ab­stände, des kor­rek­ten Füh­rens der Kon­takt­liste, feh­len­der Des­in­fek­ti­ons­mit­tel sowie in einer Gast­stätte eine Tanz­ver­an­stal­tung mit 92 teil­neh­men­den Gäs­ten fest­ge­stellt, die nach Anspra­che und Auf­for­de­rung zur Ein­stel­lung in die Ein­lei­tung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren mün­de­ten. In meh­re­ren Shi­sha-Bars wur­den zudem jeweils große Men­gen von Tabak sicher­ge­stellt, der nicht ord­nungs­ge­mäß ange­bo­ten wurde.

Sams­tag, 8. August
Von sechs Maß­nah­men mit Corona-Bezug ende­ten vier ohne Ein­lei­tung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren. In der Alt­stadt wur­den keine nen­nens­wer­ten Ver­stöße fest­ge­stellt. Maß­nah­men nach Coro­naSchVO waren nicht erfor­der­lich. Für die Berei­che Him­mel­geist und Para­die­strand wur­den zahl­rei­che Park­ver­stöße gemel­det. Die für Ein­satz­fahr­zeuge der Feu­er­wehr erfor­der­li­che Stra­ßen­breite wurde teil­weise nicht ein­ge­hal­ten. Die Ver­kehrs­über­wa­chung wurde mit der Klä­rung der Situa­tion beauf­tragt. So gab es in Him­mel­geist ins­ge­samt 84 Ver­war­nun­gen gegen Falsch­par­ker, fünf Fahr­zeuge muss­ten abge­schleppt wer­den. An der Bre­mer Straße im Hafen (Nähe Para­dies­strand) gab es ins­ge­samt 98 Ver­war­nun­gen gegen Falschparker.

Am Unter­ba­cher See war ein extrem über­höh­tes Besu­cher­auf­kom­men fest­zu­stel­len. Nach Errei­chen der Maxi­mal­ka­pa­zi­tät der Bäder konn­ten Besu­cher nicht mehr ein­ge­las­sen wer­den. In den des­halb ent­stan­de­nen War­te­schlan­gen außer­halb des Bades wur­den die Sicher­heits­ab­stände nicht ein­ge­hal­ten. Teil­weise wur­den am Nord­bad Zäune durch­bro­chen, um den­noch auf das Gelände zu gelan­gen. Die Lage ent­spannte sich erst mit Ein­tref­fen der durch den Betrei­ber her­bei­ge­ru­fe­nen Ein­satz­hun­dert­schaft der Poli­zei sowie des Dienst­hun­de­füh­rers des OSD. Ver­ein­zelt muss­ten Bade­gäste wegen Haus­frie­dens­bruchs aus dem Innen­be­reich des Bades ent­fernt wer­den. Eine ver­gleich­bare Situa­tion bestand auch am Süd­bad des Unter­ba­cher Sees.

Vor einem Kauf­haus mit Mar­ken­pro­duk­ten in Bilk wurde eine Men­schen­an­samm­lung von 1.200 bis 1.300 Per­so­nen fest­ge­stellt, die sich über meh­rere Stra­ßen­züge zum Ein­lass ange­stellt hat­ten. Da eine Auf­lö­sung der Situa­tion trotz gro­ßen Enga­ge­ments des Betrei­bers durch die­sen und des­sen Mit­ar­bei­ter nicht umge­setzt wer­den konnte, wur­den die nach Ein­lass­be­gren­zung über­zäh­li­gen Per­so­nen durch den OSD auf­ge­for­dert, die Ört­lich­keit zu verlassen.

Sonn­tag, 9. August
Von drei Maß­nah­men mit Corona-Bezug ende­ten zwei ohne Ein­lei­tung von Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren. Ledig­lich die Kon­trolle einer Gast­stätte in Ger­res­heim wies Män­gel auf, die in die Ein­lei­tung eines Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­rens mün­dete. Dort wur­den fol­gende Ver­stöße fest­ge­stellt: Feh­len­des Des­in­fek­ti­ons­mit­tel im Ein­gangs- und im Sani­tär­be­reich, Feh­len des Daten­schutz­hin­wei­ses, Feh­len­der Sicher­heits­ab­stand zwi­schen den Tischen im Außen­be­reich sowie Betrieb zweier ille­ga­ler Geld­spiel­ge­räte. In der Alt­stadt gab es keine nen­nens­wer­ten Vor­komm­nisse und ein eher mäßi­ges Besu­cher­auf­kom­men. Maß­nah­men nach Coro­naSchVO waren nicht erforderlich.
In Him­mel­geist und am Para­dies­strand kam es erneut zu einem erhöh­ten Ver­kehrs­auf­kom­men. In Him­mel­geist wur­den von der Ver­kehrs­über­wa­chung 27 Ver­war­nun­gen erteilt, an der Bre­mer Straße gab es 77 Ver­war­nun­gen, und ein Fahr­zeug musste abge­schleppt wer­den. Auch in Hamm wur­den über 20 Ver­war­nun­gen erteilt.

Im Rah­men einer Maß­nahme zum Schutz der ÖPNV-Anla­gen vor dem Haupt­bahn­hof Düs­sel­dorf wur­den Mit­ar­bei­ter des OSD aggres­siv ange­gan­gen und belei­digt. Im Rah­men der Maß­nahme soli­da­ri­sierte sich eine große Men­schen­menge teil­weise mit den Stö­rern. Die Maß­nahme konnte mit schnel­lem Ein­tref­fen von zwei wei­te­ren OSD-Teams, drei Teams der Bun­des­po­li­zei und wei­te­ren Kräf­ten der Lan­des­po­li­zei letzt­lich unter Andro­hung des Ein­sat­zes des Reiz­stoff­sprüh­ge­rä­tes unter Kon­trolle gebracht wer­den. Die Betrof­fe­nen wur­den zur Per­so­na­li­en­fest­stel­lung in die Räum­lich­kei­ten der Bun­des­po­li­zei ver­bracht und im Anschluss aus der Maß­nahme entlassen.

Am Him­mel­geis­ter Rhein­bo­gen wurde auf­grund einer Beschwerde eine Taufe mit einer gro­ßen Zahl an Teil­neh­men­den fest­ge­stellt. Etwa 180 Per­so­nen wur­den aus dem dafür nicht frei­ge­ge­be­nen Natur­schutz­ge­biet ver­wie­sen. Etwa 75 Per­so­nen wur­den im frei­ge­ge­be­nen Bereich ins­be­son­dere bezüg­lich der Abstands­er­for­der­nisse gemäß Coro­naSchVO belehrt. Dar­über hin­aus wur­den zwei Ver­stöße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz — vier Joints — und ein Ver­stoß gegen das Jugend­schutz­ge­setz — Rau­chen durch eine min­der­jäh­rige Per­son — fest­ge­stellt. Die Ver­ströße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz wur­den an die Lan­des­po­li­zei übergeben.

Eine Beschwerde über eine Ruhe­stö­rung stellte sich vor Ort als häus­li­che Gewalt her­aus. Der Stö­rer musste aus Grün­den der Eigen­si­che­rung mit­tels Hand­fes­seln fixiert wer­den. Die Maß­nahme wurde der hin­zu­ge­zo­ge­nen Lan­des­po­li­zei übergeben.