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Ord­nungs- und Ser­vice­dienst kon­trol­lierte am Wochen­ende Ein­hal­tung der Coronaschutzbestimmungen

Ins­ge­samt ver­zeich­nete der städ­ti­sche Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) am ver­gan­ge­nen Wochen­ende (Frei­tag, 11. Sep­tem­ber, bis Sonn­tag, 13. Sep­tem­ber) 180 Ein­sätze, von denen 47 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung (Coro­naSchVO) stan­den. Diese unter­tei­len sich in 46 Maß­nah­men im Rah­men der gene­rel­len Über­wa­chung der Ein­hal­tung der Vor­ga­ben der Coro­naSchVO und eine Maß­nahme in Ver­bin­dung mit der Über­wa­chung der Ver­pflich­tung, im Öffent­li­chen Per­so­nen­ah­ver­kehr (ÖPNV) einen Mund-Nase-Bede­ckung zu tra­gen. Es wur­den 14 Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren gegen Gast­stät­ten, Bars oder Dis­ko­the­ken ein­ge­lei­tet. Ins­ge­samt wur­den seit dem 18. März 10.724 qua­li­fi­zier­ten Einsätze/Maßnahmen des OSD absol­viert, von denen 6.062 Bezug zur Umset­zung der Coro­naSchVO hat­ten. Die Gesamt­zahl der zum Thema Corona seit dem 18. März in der Leits­stelle des OSD ein­ge­gan­ge­nen Anrufe beläuft sich auf 9.345.

Frei­tag, 11. September
Im Ver­lauf des Frei­tags waren keine Beson­der­hei­ten zu ver­zeich­nen. An den übli­chen Kon­troll­punk­ten (Burgplatz/Freitreppe, Bol­ker­straße, Kurze Straße, Kase­mat­ten, Apol­lo­wie­sen) herrschte ein unauf­fäl­li­ges Besu­cher­auf­kom­men — der OSD brauchte nicht ein­zu­grei­fen. In den Abend­stun­den waren in ein­zel­nen Fäl­len direkte Anspra­chen zur Wie­der­her­stel­lung der vor­ge­schrie­be­nen Abstände aus­rei­chend. Ledig­lich im Rah­men einer Kon­trolle eines Kiosks in Eller wur­den Ver­stöße gegen die Coro­naSchVO fest­ge­stellt: Dort fehl­ten Kon­takt­liste und Raum­skizze. Im Zuge der Kon­trolle wurde fer­ner fest­ge­stellt, dass keine Gewer­beer­laub­nis vorlag.

Sams­tag, 12. September
Diverse Kon­trol­len nach Coro­naSchVO führ­ten am Sams­tag zu ins­ge­samt zwölf ein­zu­lei­ten­den Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren: In einem Restau­rant in der Alt­stadt fehl­ten bei­spiels­weise die Raum­skizze sowie Infek­ti­ons­mit­tel im Sani­tär­be­reich. In einem Café in Ober­bilk wur­den die vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ab­stände nicht ein­ge­hal­ten. Zudem fehlte der Daten­schutz­hin­weis auf der Kon­takt­liste. In einem Restau­rant in Ober­bilk wur­den die Min­dest­ab­stände im Innen­be­reich nicht ein­ge­hal­ten: einige Gäste tru­gen keine Mund-Nase-Bede­ckung. Zudem fehlte die Raum­skizze und auf der Kon­takt­liste der Hin­weis zum Daten­schutz. In einer Gast­stätte in Ober­bilk wurde im Rah­men einer Nach­kon­trolle fest­ge­stellt, dass die gefor­derte Kon­takt­liste trotz Beleh­rung wei­ter­hin man­gel­haft geführt wurde und der Hin­weis zum Daten­schutz wei­ter­hin fehlte.

In einer Gast­stätte in der Alt­stadt wur­den etwa 80 Gäste tan­zend ange­trof­fen. Mit­ar­bei­tende tru­gen keine Mund-Nase-Bede­ckung oder tru­gen die­sen nicht vor­schrifts­mä­ßig. Zudem fehlte Des­in­fek­ti­ons­mit­tel im Sani­tär­be­reich. Die Ein­satz­kräfte lie­ßen das Lokal räu­men und danach schlie­ßen. In zwei wei­te­ren Gast­stät­ten in der Alt­stadt lag zum einen ein Ver­stoß der Mit­ar­bei­ten­den gegen die Tra­ge­pflicht von Mund-Nase-Bede­ckun­gen vor. Zum ande­ren wur­den tan­zende Gäste sowie auch dort Mit­ar­bei­tende ohne Mund-Nase-Bede­ckung ange­trof­fen. Im The­ken­be­reich bestand Kon­takt zwi­schen Per­so­nal und Gäs­ten, ohne dass eine Tren­nung durch eine Ple­xi­glas­scheibe oder ähn­li­ches vor­han­den war. In einer Dis­ko­thek in der Alt­stadt wur­den in Erle­di­gung eines Kon­troll­auf­tra­ges des Innen­diens­tes auf­grund von Unru­hen am ver­gan­ge­nen Wochen­ende erneut Ver­stöße gegen die Coro­naSchVO fest­ge­stellt. So wurde fest­ge­stellt: Die vor­ge­schrie­be­nen Min­dest­ab­stände wur­den nicht gewahrt, es wur­den keine Mund-Nase-Bede­ckun­gen getra­gen und einige Gäste tanz­ten. Der Betrieb wurde ein­ge­stellt, durch den Außen­dienst geräumt und ver­sie­gelt. Die Räu­mung der Straße vor der Dis­ko­thek erfolgte gemein­sam mit der Poli­zei. In einer Gast­stätte in Pem­pel­fort waren die Abstände der Tische nicht korrekt.

Im Rah­men der Kon­trolle einer Bar in der Alt­stadt wurde bemän­gelt, dass die Mit­ar­bei­ten­den gegen die Tra­ge­ver­pflich­tung einer Mund-Nase-Bede­ckung ver­stie­ßen. Zudem waren die Spei­se­kar­ten ohne Kon­trolle für alle Gäste greif­bar. Dar­über hin­aus musste der OSD die Musik­laut­stärke zwei Mal deut­lich redu­zie­ren las­sen. In einer Schank­wirt­schaft in der Alt­stadt wur­den zudem tan­zende Gäste und Mit­ar­bei­tende ohne Mund-Nase-Bede­ckung ange­trof­fen. In einer wei­te­ren Gast­stätte in der Alt­stadt wur­den die vor­ge­schrie­be­nen Abstände nicht ein­ge­hal­ten und es fehlte Des­in­fek­ti­ons­mit­tel im Sanitärbereich.

Sonn­tag, 13. September
Im Ver­lauf des Tages waren kaum Beson­der­hei­ten zu ver­zeich­nen. Mit Bezug zur Coro­naSchVO wurde zum einen eine Trink­halle in Ober­bilk kon­trol­liert. Dort wur­den eine feh­lende Raum­skizze fest­ge­stellt und auf einer Kon­takt­liste fehlte der Hin­weis zum Daten­schutz. Ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren wurde ein­ge­lei­tet. In einer Gast­stätte im Hafen wurde auf­grund einer Beschwerde eines Gas­tes fest­ge­stellt, dass dort keine Kon­takt­liste geführt wurde. Im Ter­ras­sen­be­reich hiel­ten sich zum Zeit­punkt der Kon­trolle etwa 50 nicht regis­trierte Gäste auf. Im Rah­men der wei­te­ren Kon­trolle wurde zudem fest­ge­stellt, dass zwei Mit­ar­bei­tende die Mund-Nase-Bede­ckung nicht kor­rekt tru­gen, so war der Nasen­be­reich nicht abge­deckt. Dies wurde erst nach Auf­for­de­rung beho­ben. Ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wurde eingeleitet.