Rosen­mon­tag 2020 Foto: LOKALBÜRO

 

Die Lan­des­re­gie­rung teilt mit:

Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung und Ver­tre­ter des Kar­ne­vals haben sich am Frei­tag, 18. Sep­tem­ber 2020, auf einen Fahr­plan für die Ses­sion 2020/2021 ver­stän­digt. So wer­den auch für kar­ne­va­lis­ti­sche Akti­vi­tä­ten die bereits in der Coro­naschutz­ver­ord­nung fest­ge­schrie­be­nen Vor­ga­ben des Infek­ti­ons­schut­zes gel­ten, sodass ins­be­son­dere Kar­ne­vals­bälle, Kar­ne­vals­um­züge, Par­ty­for­mate und gesel­lige Kar­ne­vals­ver­an­stal­tun­gen ohne Beach­tung des Abstands­ge­bo­tes nicht in Betracht kom­men. Klei­nere kar­ne­va­lis­ti­sche Kul­tur- und Sit­zungs­ver­an­stal­tun­gen, die den Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung sowie den gebil­lig­ten Hygie­ne­kon­zep­ten ent­spre­chen, kön­nen stattfinden.

Chef der Staats­kanz­lei und Staats­se­kre­tär Natha­nael Lim­in­ski: „Kar­ne­val ist fes­ter Bestand­teil des Jah­res­ver­laufs, der Kul­tur, des Brauch­tums und der Iden­ti­tät Nord­rhein-West­fa­lens, er ist Teil der DNA unse­res Lan­des. Und doch: Kar­ne­val muss sich wie alle ande­ren Berei­che des Lebens der aktu­el­len Zeit und ihren Regeln anpas­sen. Kar­ne­val, so wie wir ihn ken­nen, wird in Pan­de­mie-Zei­ten nicht mög­lich sein. Mein Dank gilt allen Ver­tre­tern des Kar­ne­vals für den guten, kon­struk­ti­ven und inten­si­ven Aus­tausch. Der orga­ni­sierte Kar­ne­val in Nord­rhein-West­fa­len ist sich sei­ner gro­ßen Ver­ant­wor­tung in die­sen schwe­ren Zei­ten bewusst. Wir haben nun einen Fahr­plan für die Ses­sion 2020/2021, bei dem der Gesund­heits­schutz an ers­ter Stelle steht. Gleich­zei­tig erlaubt die­ser Fahr­plan, den Kern des Kar­ne­vals, das Brauch­tum und die Tra­di­tion zu pfle­gen. Ich freue mich, dass diese Lösung im Kon­sens gelun­gen ist. Das zeigt: Wir zie­hen gemein­sam an einem Strang. Auch Ver­eine, die durch die Corona-Pan­de­mie in eine wirt­schaft­li­che Schief­lage gera­ten sind oder gera­ten, las­sen wir nicht alleine. Wir wer­den bestehende För­der­pro­gramme des Lan­des ver­län­gern und anpas­sen, um effek­tiv zu hel­fen und die kar­ne­va­lis­ti­sche Kul­tur­szene für die Zukunft zu erhalten.“

Chris­toph Kuckel­korn, Prä­si­dent des Fest­ko­mi­tees Köl­ner Karneval:
„Als Ver­tre­ter des imma­te­ri­el­len Kul­tur­er­bes rhei­ni­scher Kar­ne­val sind wir uns der Ver­ant­wor­tung, die ein Fest wie der Kar­ne­val auf das Infek­ti­ons­ge­sche­hen hat, sehr bewusst. Daher waren wir seit Anfang Juli im engen Aus­tausch mit der Staats­kanz­lei und dem Gesund­heits­mi­nis­te­rium und sind dort bei unse­ren Gesprä­chen auf offene Ohren gesto­ßen. Nie­mand kann den Kar­ne­val absa­gen, aber wir kön­nen mit Augen­maß daran gehen, große gesel­lige Ver­an­stal­tun­gen zu unter­las­sen und statt­des­sen kleine, feine Ver­an­stal­tun­gen mit ver­nünf­ti­gen Hygie­ne­kon­zep­ten durch­zu­füh­ren. Mit dem kla­ren State­ment aus der Staats­kanz­lei sehen wir nun den Schutz der mit gro­ßem ehren­amt­li­chen Enga­ge­ment agie­ren­den Kar­ne­vals­ge­sell­schaf­ten gewährleistet.”

Die Rege­lun­gen im Überblick:

Kar­ne­vals­bälle, Par­ty­for­mate und gesel­lige Kar­ne­vals­sit­zun­gen ohne Beach­tung des Abstand­ge­bo­tes kön­nen nicht statt­fin­den. Die Corona-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len unter­sagt in ihrer aktu­el­len Fas­sung Ver­an­stal­tun­gen, die nicht die stren­gen Vor­ga­ben des Infek­ti­ons­schut­zes erfül­len und lässt gesel­lige Ver­an­stal­tun­gen nur aus her­aus­ra­gen­dem Anlass (z.B. Hoch­zei­ten oder Beer­di­gun­gen) mit einer fes­ten Per­so­nen­ober­grenze zu. Eine Ver­än­de­rung die­ser Rege­lun­gen wird es vor­aus­sicht­lich bis Ende Februar nicht geben können.

Dafür tre­ten an die Stelle der bekann­ten For­mate – ins­be­son­dere klei­nere – kar­ne­va­lis­ti­sche Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen, wie etwa Kon­zerte, die den auch all­ge­mein gel­ten­den Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung sowie den gebil­lig­ten Hygie­ne­kon­zep­ten ent­spre­chen. Dazu zäh­len auch Besuchs­ter­mine der Tol­li­tä­ten bei Ver­an­stal­tun­gen oder Einrichtungen.

Kar­ne­vals­um­züge, die in ihrer übli­chen Aus­ge­stal­tung unter das gel­tende Ver­bot von Stra­ßen­fes­ten fei­ern, wer­den nicht mög­lich sein. Andere Ver­an­stal­tun­gen in der Ses­sion unter freiem Him­mel müs­sen Ein­hal­tung der Vor­ga­ben der Coro­naschutz­ver­ord­nung kon­zi­piert sein und wer­den sich dadurch in ihren Grund­zü­gen von den Ver­an­stal­tun­gen der letz­ten Ses­sio­nen unterscheiden.

Die Lan­des­re­gie­rung emp­fiehlt, dass die kom­mu­na­len Ord­nungs­be­hör­den am 11.11.2020 ein Alko­hol- sowie gege­be­nen­falls ein Ver­weil­ver­bot an neur­al­gi­schen Stel­len im öffent­li­chen Raum aus­spre­chen. Die Kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bände unter­stüt­zen diese Empfehlung.

Die Lan­des­re­gie­rung wird bestehende För­der­pro­gramme des Lan­des ver­län­gern und gege­be­nen­falls anpas­sen, um die kar­ne­va­lis­ti­sche Kul­tur­szene für die Zukunft erhal­ten zu kön­nen. So soll Ver­ei­nen, die durch die Corona-Pan­de­mie in eine wirt­schaft­li­che Schief­lage gera­ten sind, effek­tiv gehol­fen werden.

OB Tho­mas Gei­sel: “Das war ange­sichts der Pan­de­mie­lage zu erwarten”
Die Kar­ne­vals­ses­sion 2020/21 wird auf Grund der Corona-Pan­de­mie ein völ­lig ande­res Gesicht haben als gewohnt. Die vier Kar­ne­vals-Komit­tees der Städte Düs­sel­dorf, Köln, Bonn und Aachen ver­stän­dig­ten sich ges­tern bei einem „Kar­ne­vals-Gip­fel“ mit der Lan­des­re­gie­rung auf eine weit­ge­hende Redu­zie­rung der Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen in die­sem Winter.

So wer­den keine gro­ßen Umzüge statt­fin­den kön­nen. Auch Kar­ne­vals­bälle oder das Fei­ern auf der Straße wer­den auf Grund der Corona-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len nicht mög­lich sein. Ledig­lich soge­nannte „kar­ne­va­lis­ti­sche Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen“ sol­len unter stren­gen Auf­la­gen statt­fin­den können.

„Diese Ent­schei­dung kann ange­sichts der Pan­de­mie­lage nie­man­den über­ra­schen. Es ist natür­lich ent­täu­schend für die Ver­eine und die Jecken, dass der Kar­ne­val, wie wir ihn ken­nen, nicht mög­lich sein wird. Immer­hin haben die Ver­eine jetzt wei­test­ge­hend die Pla­nungs­si­cher­heit, die für sie wich­tig ist. Es ist für die Zukunft auch gut, dass das Land finan­zi­elle Hil­fen für die Kar­ne­vals­ver­eine in Aus­sicht gestellt hat“, kom­men­tiert Ober­bür­ger­meis­ter Tho­mas Geisel.

Durch diese Rege­lun­gen wird auch das Hop­pe­ditz-Erwa­chen am 11.11. auf dem Rat­haus­vor­platz nur sehr ein­ge­schränkt statt­fin­den kön­nen. Es wird eine Beschrän­kung der Per­so­nen­zahl vor dem Rat­haus geben, dazu ein strik­tes Alkoholverbot.