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Auf­stel­lung an 3.800 Wohn­grund­stü­cken erfolgt gebüh­ren­frei “von Amts wegen”

Eigen­tü­mer von rund 3.800 Wohn­grund­stü­cken in Düs­sel­dorf haben trotz mehr­fa­cher Hin­weise noch keine Reak­tion auf die Ver­pflich­tung zum Auf­stel­len einer gebüh­ren­freien “blauen Tonne” gezeigt. Daher wer­den dort nun ab Mon­tag, 5. Okto­ber, “von Amts wegen” blaue Ton­nen auf­ge­stellt. Die Eigen­tü­mer der betrof­fe­nen Grund­stü­cke wer­den mit einem Infor­ma­ti­ons­schrei­ben per Post dar­über infor­miert. Die Papier­tonne ist mit einem Hin­weis­auf­kle­ber ver­se­hen, der zum Bei­spiel auch Mie­tern Aus­kunft gibt, wel­chem Grund­stück die Tonne zuge­ord­net ist.

Seit Ein­füh­rung der Pflicht zur Nut­zung der blauen Tonne für die Samm­lung von Alt­pa­pier am 1. Januar 2019 hat die Awista GmbH im Auf­trag der Stadt rund 20.000 zusätz­li­che blaue Behäl­ter aus­ge­lie­fert. Im Vor­feld waren die Eigen­tü­mer der Grund­stü­cke, die noch nicht über blaue Ton­nen ver­füg­ten, von der Stadt — zum Teil mehr­fach — schrift­lich infor­miert worden.

Die 3.800 Eigen­tü­mer bezie­hungs­weise deren Mie­ter wer­den nun von der Stadt auf­ge­for­dert, sicher­zu­stel­len, dass die Tonne ab sofort dau­er­haft auf dem jewei­li­gen Grund­stück unter­ge­bracht wird. Die Ton­nen wer­den gebüh­ren­frei im Teil­ser­vice geleert. Das heißt, dass der Behäl­ter zur Lee­rung durch den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer oder einen beauf­trag­ten Mie­ter oder Haus­meis­ter an der Straße bereit­ge­stellt wer­den muss und nach der Lee­rung unver­züg­lich wie­der von der Straße zu ent­fer­nen ist. Auf Bestel­lung durch den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer kann die Tonne im Voll­ser­vice geleert und gege­be­nen­falls aus dem Kel­ler gezo­gen wer­den. Dafür fal­len aller­dings Gebüh­ren an.

Sollte die blaue Papier­tonne auf dem betrof­fe­nen Grund­stück unter kei­nen Umstän­den dau­er­haft unter­ge­bracht wer­den kön­nen, haben die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer die Mög­lich­keit, einen Befrei­ungs­an­trag beim Amt für Umwelt- und Ver­brau­cher­schutz einzureichen.
Der Antrag ist schrift­lich an die

Stadt­ver­wal­tung Düs­sel­dorf, Amt 19/5.1, 40200 Düsseldorf,

zu rich­ten und mit einer Begrün­dung sowie ent­spre­chen­den Bele­gen zu ver­se­hen. Min­des­tens erfor­der­lich ist das Bei­fü­gen von Fotos des aktu­el­len Müll­ton­nen­stand­plat­zes des Grund­stücks. Soll­ten not­wen­dige Belege feh­len, wird der Antrag nach Akten­lage ent­schie­den. Nähere Infor­ma­tio­nen fin­den sich unter www.duesseldorf.de/blauetonne.