Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler Foto: LOKALBÜRO

Ange­sichts stei­gen­der Infek­ti­ons­zah­len ist das wich­tigste Ziel, den größt­mög­li­chen Infek­ti­ons­schutz für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zu gewähr­leis­ten. Hier­für ist das Tra­gen einer All­tags­maske ein aner­kann­tes Instru­ment und aus­drück­lich in der Corona-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len vor­ge­se­hen. Gleich­zei­tig soll­ten Rege­lun­gen zum Tra­gen einer Maske mög­lichst für alle ver­ständ­lich, ein­deu­tig und leicht umsetz­bar sein. Und natür­lich müs­sen die Rege­lun­gen auch dem recht­li­chen Bestimmt­heits­grund­satz entsprechen.

Aus Sicht des Ver­wal­tungs­ge­richts wurde die­sem Bestimmt­heits­grund­satz in der All­ge­mein­ver­fü­gung vom 3. Novem­ber 2020 nicht hin­rei­chend Rech­nung getra­gen. Auf Basis der inhalt­li­chen Begrün­dung des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes wird die Stadt­ver­wal­tung eine neue All­ge­mein­ver­fü­gung vor­be­rei­ten, die die­sem Drei­klang Rech­nung trägt. Gericht­li­che Ent­schei­dun­gen und Erfah­rungs­werte sind der­zeit noch rar.

Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Kel­ler sagt dazu: “Unab­hän­gig von recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen appel­liere ich an die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die All­tags­maske wei­ter­hin zu tra­gen — zum eige­nen Schutz und zum Schutz ande­rer. Dies ist ja bereits heute schon der Fall, wie ich zum einen selbst beob­achte und mir auch von mei­nen Ein­satz­kräf­ten des OSD bestä­tigt wird. Ich danke den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf für ihren ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang mit­ein­an­der und die gegen­sei­tige Rücksichtnahme.”