Ord­nungs­amt: In die­sem Jahr gel­ten an Sil­ves­ter beson­dere Regeln/Verkauf von Feu­er­werk ist verboten

Das Ord­nungs­amt der Lan­des­haupt­stadt weist dar­auf hin, dass zum Jah­res­wech­sel beson­dere Bestim­mun­gen im Hin­blick auf das Sil­ves­ter­feu­er­werk gelten.

“Vor dem Hin­ter­grund der der­zei­ti­gen Pan­de­mie, die in den Kran­ken­häu­sern für eine ange­spannte Situa­tion durch den erhöh­ten Behand­lungs- und Pfle­ge­be­darf an Covi­d19-Pati­en­ten sorgt, appel­liere ich an alle Düsseldorfer*innen: Ver­zich­ten Sie die­ses Jahr auch auf das pri­vate Feu­er­werk vor der Haus­tür, allein auch aus Respekt vor den Pfle­ge­kräf­ten und auch Pati­en­ten in den Kli­ni­ken. Jede Behand­lung eines Ver­un­glück­ten sorgt für eine zusätz­li­che Belas­tung des Kli­nik­per­so­nals, die schon seit Mona­ten unter außer­or­dent­li­chem Druck ste­hen und um das Gesund­wer­den ihrer Pati­en­ten kämp­fen. Des­halb ist jeder Böl­ler, der nicht gezün­det wird in die­sem Jahr ein Zei­chen des Mit­ein­an­ders und der Ver­nunft!”, appel­liert Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Keller.

Der Bund hat den Ver­kauf von Feu­er­werks­kör­pern der Kate­go­rie F 2 für Erwach­sene untersagt.

“Auch in die­sem Jahr ist — wie in den Vor­jah­ren ein Feu­er­werks­ver­bot für die Alt­stadt — ver­fügt wor­den. Es ist aber genauso wich­tig, dass zu Sil­ves­ter die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im gesam­ten Stadt­ge­biet kom­plett auf das Abren­nen von Feu­er­werk, das sie viel­leicht noch vom letz­ten Jah­res­wech­sel übrig gehal­ten haben, ver­zich­ten, um die Ein­satz­kräfte aus Rei­hen der Feu­er­wehr und Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen zu ent­las­ten. Denn immer wie­der kommt es in Zusam­men­hang mit Feu­er­werk zu Ver­let­zun­gen oder sogar Brän­den, die dann den Ein­satz unse­rer Ret­tungs­kräfte for­dern”, sagt Feu­er­wehr­de­zer­nen­tin Helga Stul­gies, die zudem den Kri­sen­stab der Lan­des­haupt­stadt leitet.

Das Feu­er­werks­ver­bot in der Düs­sel­dor­fer Alt­stadt gilt von Don­ners­tag, 31. Dezem­ber 2020, 20 Uhr, bis Frei­tag, 1. Januar 2021, 6 Uhr.

Zwar ist das Abbren­nen von Feu­er­werk nicht grund­sätz­lich in Deutsch­land ver­bo­ten, in Düs­sel­dorf müsen außer­halb der Alt­stadt aber fol­gende Regeln beach­tet wer­den: Wenn über­haupt, darf nur am Mitt­woch, 31. Dezem­ber, und am Don­ners­tag, 1. Januar, “geknallt” wer­den. Men­schen, die Feu­er­werks­kör­per frü­her oder auch spä­ter abbren­nen, bege­hen eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einer Geld­buße geahn­det wer­den kann. Das Abbren­nen von Feu­er­werk in der unmit­tel­ba­ren Nähe von Kir­chen, Kran­ken­häu­sern, Kin­der- und Senio­ren­hei­men sowie beson­ders brand­emp­find­li­chen Gebäu­den oder Anla­gen ist untersagt.

Die Feu­er­wehr Düs­sel­dorf erin­nert kurz vor dem Jah­res­wech­sel daran, dass es wegen unsach­ge­mä­ßen Umgangs mit Böl­lern und Rake­ten jedes Jahr an Sil­ves­ter und Neu­jahr zu Ein­sät­zen kommt, bei denen zum Teil schwere Ver­let­zun­gen behan­delt wer­den müs­sen. Dies bestä­tigt die Sta­tis­tik der ver­gan­ge­nen Neu­jahrs­nächte. Immer wie­der kommt es zu Ver­bren­nun­gen im Gesicht und an den Hän­den, Augen­ver­let­zun­gen und Gehör­schä­den. Aber auch abge­ris­sene Fin­ger kön­nen das Resul­tat sein, wenn ein Böl­ler in der Hand explodiert.

Vom Sil­ves­ter­abend 2019 bis zum frü­hen Mor­gen des neuen Jah­res 2020 zum Bei­spiel muss­ten 154 Men­schen (2018/2019: 157) durch den Ret­tungs­dienst ver­sorgt wer­den. Die meis­ten davon kamen zur Behand­lung ins Kran­ken­haus. Die Feu­er­wehr weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass sich zum Jah­res­wech­sel 2019/20 fünf Men­schen (2018/19: sechs Men­schen) durch Feu­er­werks­kör­per ver­letzt hat­ten. Diese nied­rige Anzahl war vor allem auf das Feu­er­werks­ver­bot in der Alt­stadt zurückzuführen.

Auch die Brand­schutz­ein­hei­ten sind zum Jah­res­wech­sel beson­ders gefor­dert. In der Zeit von 22 Uhr am Sil­ves­ter­abend 2019 bis zum Neu­jahrs­mor­gen 2020 rück­ten die Feu­er­wehr­leute 95 Mal (2018/2019: 62 Mal) zu Brand­ein­sät­zen aus. Bei den meis­ten Brän­den in der Stadt han­delte es sich um Klein­brände, oft ver­ur­sacht durch Feuerwerkskörper