Archiv­bild Minis­te­rin Gebauer Foto: LOKALBÜRO

 

Nach der gest­ri­gen Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz zusam­men mit der Bun­des­re­gie­rung hat Schul- und Bil­dungs­mi­nis­te­rin Yvonne Gebauer die kon­krete Umset­zung für den Schul­be­reich in Nord­rhein-West­fa­len erläu­tert: „Ange­sichts der kri­ti­schen Infek­ti­ons­lage in ganz Deutsch­land braucht es wei­ter­hin ent­schlos­se­nes Han­deln in allen Lebens­be­rei­chen, um die Pan­de­mie in die­sem Win­ter zurück­zu­drän­gen. Auch unsere Schu­len müs­sen dazu einen wei­te­ren Bei­trag leis­ten. Wir wer­den daher die Prä­senz­pflicht an allen Schu­len bis Ende Januar aus­set­zen und für alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler Distanz­un­ter­richt anbie­ten.“ Die Minis­te­rin betonte, dass diese Ent­schei­dung nie­man­dem leicht gefal­len sei: „Es schmerzt auch mich sehr, dass wir das Recht der Kin­der auf Bil­dung nicht wie gewohnt umset­zen kön­nen. Aber ange­sichts der gegen­wär­ti­gen Situa­tion sind die kon­se­quen­ten Ein­schrän­kun­gen rich­tig, um Kon­takte wei­ter zu verringern.“

Die neuen Rege­lun­gen für den Unter­richt in Nord­rhein-West­fa­len vom 11. bis zum 31. Januar 2021 im Einzelnen:

1.    Der Prä­senz­un­ter­richt wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.

2.    In allen Schu­len und Schul­for­men wird der Unter­richt mit dem Start nach den Weih­nachts­fe­rien ab Mon­tag, den 11. Januar 2021, für alle Jahr­gangs­stu­fen als Distanz­un­ter­richt erteilt. Diese Rege­lung gilt auch für alle Abschlussklassen.

Soweit die Umstel­lung auf Distanz­un­ter­richt wei­tere Vor­be­rei­tungs­zeit an den Schu­len erfor­der­lich macht, sind bis zu zwei Orga­ni­sa­ti­ons­tage mög­lich, so dass der Distanz­un­ter­richt spä­tes­tens ab dem 13. Januar 2021 statt­fin­det. Über die Not­wen­dig­keit der Orga­ni­sa­ti­ons­tage ent­schei­den die Schu­len vor Ort.

Die Ein­rich­tung des Distanz­un­ter­richts erfolgt auf der Grund­lage der Distanz­lern­ver­ord­nung, die die Lan­des­re­gie­rung bereits im Som­mer als bis­lang ein­zi­ges Bun­des­land auf den Weg gebracht hat. Zudem wur­den die Schu­len bereits vor Mona­ten mit der Hand­rei­chung zum Distanz­un­ter­richt mit umfas­sen­den päd­ago­gisch-didak­ti­schen Hin­wei­sen aus­ge­stat­tet. Wei­tere Unter­stüt­zung erhal­ten die Schu­len durch die Sofort­aus­stat­tungs­pro­gramme der Lan­des­re­gie­rung für digi­tale End­ge­räte, die seit Juli 2020 zur Ver­fü­gung stehen.

Durch die Aus­set­zung des Prä­senz­un­ter­richts wird eine Dop­pel­be­las­tung von Lehr­kräf­ten ver­mie­den. Sie kön­nen sich auf die Orga­ni­sa­tion des Distanz­ler­nens konzentrieren.

3.    Alle Schu­len bie­ten ab Mon­tag ein Betreu­ungs­an­ge­bot für Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Klas­sen 1 bis 6 an, die nicht zuhause betreut wer­den kön­nen oder bei denen eine Kin­des­wohl­ge­fähr­dung vor­liegt. Für Schü­le­rin­nen und Schü­ler mit einem Bedarf an son­der­päd­ago­gi­scher Unter­stüt­zung in För­der­schu­len oder in Schu­len des Gemein­sa­men Ler­nens, der eine beson­dere Betreu­ung erfor­dert, z.B. in den För­der­schwer­punk­ten Geis­tige Ent­wick­lung sowie Kör­per­li­che und moto­ri­sche Ent­wick­lung, muss diese in Abspra­che mit den Eltern bzw. den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten auch in höhe­ren Alters­stu­fen sicher­ge­stellt werden.

Wäh­rend der Betreu­ungs­an­ge­bote in den Schu­len fin­det kein regel­haf­ter Unter­richt statt. Für die Auf­sicht kommt vor allem das sons­tige schu­li­sche Per­so­nal in Betracht. Die Betreu­ungs­an­ge­bote die­nen dazu, jenen Schü­le­rin­nen und Schü­lern, die beim Distanz­ler­nen im häus­li­chen Umfeld ohne Betreu­ung Pro­bleme bekä­men, die Erle­di­gung ihrer Auf­ga­ben in der Schule unter Auf­sicht zu ermöglichen.

Alle Eltern sind jedoch auf­ge­ru­fen, ihre Kin­der – soweit mög­lich – zuhause zu betreuen, um so einen Bei­trag zur Kon­takt­re­du­zie­rung zu leisten.

4.    Grund­sätz­lich wer­den bis zum 31. Januar 2021 keine Klas­sen­ar­bei­ten geschrie­ben. Aus­nah­men gel­ten für in die­sem Halb­jahr noch zwin­gend zu schrei­bende Klau­su­ren und durch­zu­füh­rende Prü­fun­gen in den Jahr­gangs­stu­fen Q1 und Q2 und den Abschluss­klas­sen der Berufs­kol­legs. Sie kön­nen im Ein­zel­fall unter Ein­hal­tung der Hygie­ne­vor­ga­ben der Corona-Betreu­ungs­ver­ord­nung geschrie­ben werden.

Abschlie­ßend erklärte Schul- und Bil­dungs­mi­nis­te­rin Yvonne Gebauer, dass sie schon bei der Vor­stel­lung des Stu­fen­plans vor der Weih­nachts­pause dar­auf hin­ge­wie­sen habe, dass bei einer beson­ders kri­ti­schen Infek­ti­ons­lage die Lan­des­re­gie­rung über noch wei­ter­ge­hende Ein­schrän­kun­gen zu ent­schei­den habe: „Die­ser Fall ist nun ein­ge­tre­ten. Aber es ist mir ein wich­ti­ges Anlie­gen, allen Schü­le­rin­nen, Schü­lern, Eltern und Groß­el­tern klar zu sagen: Sollte es in den kom­men­den Wochen zu Locke­run­gen kom­men, dann ist es für mich und die gesamte Lan­des­re­gie­rung völ­lig klar, dass die Schu­len von Anfang an dabei sind. Dafür habe ich in der KMK gekämpft und dafür werde ich mich wei­ter nach­hal­tig einsetzen.“

 

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