Archiv­foto Außen­ter­rasse Him­mel und Ähd Foto: LOKALBÜRO

 

Bis Februar 2022 wer­den keine Gebüh­ren für Außen­ter­ras­sen erhoben
Rie­sen­rad auf dem Burg­platz darf bis 11. April dort bleiben

Die Lan­des­haupt­stadt wird — vor­be­halt­lich der Zustim­mung des Stadt­ra­tes — ab 1. Januar bis Ende Februar 2022 auf Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren für Außen­gas­tro­no­mie ver­zich­ten. Zudem darf das Rie­sen­rad auf dem Burg­platz statt bis 10. Januar bis 11. April dort verbleiben.

“Erleich­te­run­gen für Gas­tro­no­men und auch Schau­stel­ler, die in die­sen Tagen des Lock­downs ohne Ein­kom­men daste­hen, sind sehr wich­tig. Gerade in die­sen schwie­ri­gen Zei­ten ist es mir ein Anlie­gen, Men­schen zu unter­stüt­zen, die unver­schul­det in eine Not­lage zu gera­ten dro­hen. Die Umsatz­ein­bu­ßen sind für viele Gewer­be­trei­bende in die­sen Bran­chen schlicht exis­tenz­be­dro­hend. Eine Viel­zahl von Arbeits­plät­zen ist akut gefähr­det. Eine leben­dige Gas­tro­no­mie und Schau­stel­ler-Events gehö­ren zum Düs­sel­dor­fer Stadt­le­ben dazu. Dies gilt es zu erhal­ten”, erklärte Ober­bür­ger­meis­ter Dr. Ste­phan Keller.

Rats­vor­lage Ver­zicht auf Sondernutzungsgebühr
Die Rats­vor­lage zum Ver­zicht auf die Son­der­nut­zungs­ge­bühr wird zunächst am kom­men­den Mitt­woch, 13. Januar, im Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss, anschlie­ßend im Haupt- und Finanz­aus­schuss (25. Januar) und abschlie­ßend am Don­ners­tag, 4. Februar, im Stadt­rat behan­delt wer­den. Der Rat beschließt dem­ge­mäß, dass für die erlaubte Son­der­nut­zung öffent­li­cher Stra­ßen in der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf zu Zwe­cken der Außen­gas­tro­no­mie vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2022 keine Benut­zungs­ge­büh­ren nach den Tarif­stel­len 7.1 bis 7.5 der Anlage 1 zur Son­der­nut­zungs­sat­zung erho­ben wer­den. Die Erhe­bung von Benut­zungs­ge­büh­ren für die vor­ge­nann­ten Stra­ßen­nut­zun­gen auf­grund der erheb­li­chen nach­tei­li­gen Aus­wir­kun­gen der Corona-Pan­de­mie auf das Gast­ge­werbe seien in jedem Fall unbil­lig im Sinne von § 8 Abs. 4 der Son­der­nut­zungs­sat­zung heißt es in der Vorlage.

Hin­ter­grund ist, dass in Düs­sel­dorf wäh­rend der Haupt­sai­son von März bis Okto­ber rund 1.100 und in der Neben­sai­son von Novem­ber bis Februar rund 400 Gast­stät­ten mit einer Ter­rasse im öffent­li­chen Stra­ßen­raum betrie­ben wer­den. Die Nut­zung öffent­li­cher Stra­ßen für gas­tro­no­mi­sche Zwe­cke bedarf einer Erlaub­nis nach dem Stra­ßen- und Wege­ge­setz des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len bezie­hungs­weise nach dem Bundesfernstraßengesetz.

Für die Stra­ßen­nut­zung sind Gebüh­ren zu ent­rich­ten, die nach Maß­gabe der Tar­fif­stel­len 7.1 bis 7.5 des Gebüh­ren­ta­rifs zur Son­der­nut­zungs­sat­zung erho­ben wer­den. Für die Berech­nung maß­geb­lich sind der Stand­ort (Tarif­zone 1 oder 2), der Zeit­raum der Nut­zung (Haupt­sai­son oder Neben­sai­son) und die Gül­tig­keits­dauer der Erlaub­nis (Monat, Sai­son oder ein Jahr). Nach § 8 Abs. 4 der Son­der­nut­zung­sat­zung kön­nen im Ein­zel­fall Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren ganz oder teil­weise erlas­sen wer­den, wenn ihre Erhe­bung nach Lage des Fal­les unbil­lig wäre. Dies ist durch die Corona-Pan­de­mie laut der Ver­wal­tungs­vor­lage der Fall. Durch den Ver­zicht auf die Son­der­nut­zungs­ge­büh­ren ent­ste­hen Min­der­ein­nah­men von rund zwei Mil­lio­nen Euro.

Rie­sen­rad kann bis 11. April auf dem Burg­platz bleiben
Eine wei­tere Vor­lage, die die Stadt­ver­wal­tung am kom­men­den Mitt­woch, 13. Januar, in den Ord­nungs- und Ver­kehrs­aus­schuss ein­brin­gen wird, sieht vor, dass das Rie­sen­rad auf dem Burg­platz statt bis 10. Januar noch bis 11. April dort ste­hen blei­ben kann. Auf­grund der Ein­schrän­kun­gen des Betrie­bes durch die Corona-Pan­de­mie wie der voll­stän­di­gen Betriebs­ein­stel­lung noch bis min­des­tens Ende Januar hatte der Betrei­ber eine Ver­län­ge­rung der Stand­zeit bis Ostern gewünscht.

Ver­kaufs­stände wer­den nur im klei­ne­ren Rah­men um das Rie­sen­rad grup­piert. Wenn es wie­der gesetz­lich zuläs­sig ist, darf das Rad sich — ohne Beschal­lung — von 10 bis 22 Uhr dre­hen und Besu­cher beför­dern. Die Ver­län­ge­rung der Spiel­zeit ist auch des­halb mög­lich, weil in die­sem Jahr kein Kar­ne­vals­zelt auf dem Burg­platz auf­ge­stellt wird.

 

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