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Untere Natur­schutz­be­hörde erin­nert: Gehölz­schnitt nur bis Ende Februar zulässig
Ab 1. März beginnt die Brut­zeit der hei­mi­schen Vögel

Gar­ten­be­sit­zer auf­ge­passt: Wer noch Hecken oder Gehölze zurück­schnei­den möchte, sollte die Arbei­ten in den kom­men­den Wochen erle­di­gen. Denn am Sonn­tag, 28. Februar, endet die Zeit des Gehölz­schnitts. Danach beginnt die Brut­zeit von hei­mi­schen Vogel­ar­ten. Dar­auf macht die Untere Natur­schutz­be­hörde Düs­sel­dorf aufmerksam.

Nach dem Bun­des­na­tur­schutz­ge­setz ist es wäh­rend der Brut­zeit der hei­mi­schen Vogel­ar­ten ver­bo­ten, ihre Nist‑, Brut‑, Wohn- oder Zufluchts­stät­ten zu beschä­di­gen, zu zer­stö­ren oder die brü­ten­den Vögel dort zu stö­ren. Damit den Vögeln — aber auch Insek­ten und ande­ren Tie­ren — aus­rei­chende und geeig­nete Nist- und Zufluchts­stät­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, müs­sen umfang­rei­chere Rück­schnitte an Hecken und Gebüsch grund­sätz­lich bis Ende Februar abge­schlos­sen sein.

Gerade in Stra­ßen und Wege hin­ein gewach­sene Hecken soll­ten spä­tes­tens jetzt gestutzt wer­den, appel­liert die Untere Natur­schutz­be­hörde. Ab Mon­tag, 1. März, sind grund­sätz­lich nur Form- und Pfle­ge­schnitte erlaubt, bei denen nur die jäh­ri­gen fri­schen Triebe zurück­ge­schnit­ten wer­den dür­fen. Aber auch dabei ist auf Nes­ter im Gebüsch und in den Bäu­men, die geschnit­ten wer­den, zu ach­ten. Nur in begrün­de­ten Ein­zel­fäl­len kön­nen Aus­nah­men von die­sen Vor­schrif­ten durch die Untere Natur­schutz­be­hörde zuge­las­sen werden.

Bei Baum­fäl­lun­gen ist nicht nur auf Nes­ter, son­dern auch auf Brut­höh­len zu ach­ten. In den Natur- und Land­schafts­schutz­ge­bie­ten der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf sind Bäume, Hecken und Gebüsch das ganze Jahr über geschützt. Dort bedarf der Rück­schnitt grund­sätz­lich der Geneh­mi­gung der Unte­ren Naturschutzbehörde.
Fra­gen zu den gesetz­li­chen Rege­lun­gen, zur Baum­schutz­sat­zung und zu den Inhal­ten des Land­schafts­plans beant­wor­tet die Untere Natur­schutz­be­hörde unter der Tele­fon­num­mer 0211–8926804 oder per E‑Mail an: unb@duesseldorf.de

Der nächste Zeit­raum, in dem Hecken oder Gehölze zurück­ge­schnit­ten wer­den kön­nen, wird dann erst wie­der vom 1. Okto­ber 2021 bis zum 28. Februar 2022 sein.

 

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