Die Alt­stadt an Alt­wei­ber Foto: LOKALBÜRO

 

52 OSD-Ein­sätze im Zusam­men­hang mit der Coronaschutzverordnung

52 Ein­sätze im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung ver­zeich­nete der Ord­nungs- und Ser­vice­dienst (OSD) der Lan­des­haupt­stadt Düs­sel­dorf am Don­ners­tag, 11. Februar. Ins­ge­samt wur­den 77 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren eingeleitet.

Im Rah­men des uni­for­mier­ten Strei­fen­diens­tes lei­te­ten Ein­satz­kräfte des OSD ins­ge­samt 64 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren auf­grund von Ver­stö­ßen gegen die Mas­ken­pflicht im Stadt­ge­biet ein. 53 der Ver­fah­ren ent­fie­len dabei auf die Alt­stadt. Kar­ne­va­lis­ti­sches Trei­ben war an Alt­wei­ber den­noch nicht festzustellen.

Gegen 11 Uhr wur­den OSD-Ein­sätz­kräfte auf eine Per­so­nen­an­samm­lung in der Stadt­mitte auf­merk­sam. Die Gruppe, die angab an einer nahe­ge­le­ge­nen Lot­to­an­nah­me­stelle einen Kaf­fee gekauft zu haben, wurde gemäß der Kon­takt­be­schrän­kun­gen belehrt. Bei der anschlie­ßen­den Über­prü­fung des Betrie­bes trug der Inha­ber kei­nen Mund-Nasen-Schutz. Außer­dem befand sich eine Kun­din in der Annah­me­stelle und trank einen Kaf­fee. Neben den Ver­stö­ßen gegen die Coro­naschutz­ver­ord­nung wur­den zudem gewer­be­recht­li­che Ver­stöße fest­ge­stellt. So fehl­ten der Aus­zug aus dem Jugend­schutz­ge­setz sowie Pfand- und Preis­aus­zeich­nun­gen bei den Geträn­ken. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wur­den eingeleitet.

In einer Kneipe in der Stadt­mitte wur­den drei Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet: Die Kun­den ver­zehr­ten ihre dort erwor­be­nen Lebens­mit­tel inner­halb des 50-Meter-Radius und ver­stie­ßen dabei zudem gegen die Kon­takt­be­schrän­kun­gen und die Maskenpflicht.

Des wei­te­ren ahn­de­ten OSD-Mit­ar­bei­ter in einem Bis­tro in der Stadt­mitte und einem Kiosk in der Alt­stadt jeweils einen Ver­stoß der Mit­ar­bei­ter gegen die Mas­ken­pflicht. Auch in einer Braue­rei in der Alt­stadt wur­den zwei Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet: Ein Mit­ar­bei­ter ver­stieß gegen die Mas­ken­pflicht, ein Kunde nahm seine dort erwor­be­nen Lebens­mit­tel inner­halb des 50-Meter-Radius zu sich. Wäh­rend des Ein­sat­zes kam es zu Belei­di­gun­gen gegen die Ein­satz­kräfte, sodass zusätz­lich Straf­an­zeige erstat­tet wurde.

Dar­über hin­aus wur­den sechs Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren in zwei Fäl­len auf­grund von Ver­stö­ßen gegen die Kon­takt­be­schrän­kun­gen eingeleitet.

OSD-Ein­satz­zah­len
Ins­ge­samt ver­zeich­nete der OSD am Don­ners­tag, 11. Februar, 108 Ein­sätze, von denen 52 im Zusam­men­hang mit der Über­wa­chung oder Durch­set­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung stan­den. Die Gesamt­zahl der qua­li­fi­zier­ten Gesamt­ein­sätze des OSD seit dem 18. März bezif­fert sich auf 20.510, von denen 9.897 Bezug zur Umset­zung der Coro­naschutz­ver­ord­nung hat­ten. In der Leit­stelle gin­gen 58 Anrufe zum Thema Coro­naschutz ein. Die Gesamt­zahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März in der OSD-Leit­stelle ein­ge­gan­ge­nen Anrufe beläuft sich auf 13.916.