Archiv­bild: Oster­feuer Foto: LOKALBÜRO

Auf­grund der Pan­de­mie sind zur­zeit Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen unter­sagt – nach aktu­el­ler Lage gilt dies auch für Osterfeuer

Das Minis­te­rium für Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Ver­brau­cher­schutz teilt mit:

Zur Eindämmung der Corona-Pan­de­mie sind zur­zeit Ver­an­stal­tun­gen und Ver­samm­lun­gen unter­sagt. Nach aktu­el­ler Lage gilt dies auch für die Aus­rich­tung tra­di­tio­nel­ler Oster­feuer. Auf­grund der aktu­el­len Infek­ti­ons­lage ist auch bei einer Fort­schrei­bung der zunächst bis 28. März 2021 gel­ten­den Coro­naschutz­ver­ord­nung nicht mit einer Zulas­sung von Ver­an­stal­tun­gen wie den tra­di­tio­nel­len Oster­feu­ern zu rech­nen. In Abstim­mung mit dem Gesund­heits­mi­nis­te­rium hat das Umwelt­mi­nis­te­rium hierüber heute die nordrhein-westfälischen Kom­mu­nen infor­miert, die für die Prüfung der Zulässigkeit von tra­di­tio­nel­len Oster­feuer-Ver­an­stal­tun­gen zuständig sind.

Die Lan­des­re­gie­rung Nordrhein-Westfalen

„Nach aktu­el­lem Stand ist lei­der nicht davon aus­zu­ge­hen, dass die Pan­de­mie-Lage die Aus­rich­tung von Oster­feu­ern zulässt. Das ist gerade jetzt bedau­er­lich, denn Brauch­tum und Rituale können in schwie­ri­gen Zei­ten Kraft und Zusam­men­halt geben“, so Dr. Hein­rich Bot­ter­mann, Staatssekretär im Minis­te­rium für Umwelt, Land­wirt­schaft, Natur- und Verbraucherschutz.

 

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