Schil­der an der Toli­ette am Burg­platz Foto: LOKALBÜRO

 

Wie kann eine Toi­lette  wegen mut­wil­li­ger Zer­stö­rung geschlos­sen sein, die über­haupt noch nicht geöff­net war?

Soll hier die mut­wille Zer­stö­rung als Grund hin­hal­ten, damit die eigene Unfä­hig­keit nicht öffent­lich wird?

Die Toi­lette am Burg­platz wurde am 30. März wie­der auf­ge­stellt, da sie wegen des Hoch­was­sers am 1 Februar abge­baut wurde. Eigent­lich sollte die Toi­let­ten­an­lage vor Ostern wie­der im Betrieb genom­men werden.

Doch dann teilte die Stadt Düs­sel­dorf in einer Pres­se­mit­tei­lung mit:

Die Toi­let­ten­an­lage neben der Frei­treppe am Burg­platz sollte ursprüng­lich am heu­ti­gen Don­ners­tag, 1. April, wie­der zur Ver­fü­gung ste­hen. Der Con­tai­ner wurde wie geplant am Diens­tag, 30. März, ange­lie­fert und auf­ge­stellt. Bei der anschlie­ßen­den Inbe­trieb­nahme wurde jedoch ein Man­gel an den tech­ni­schen Anla­gen fest­ge­stellt, wodurch sich die Öff­nung bis nach Ostern ver­zö­gert. Als Aus­weich­mög­lich­keit steht auch wei­ter­hin die Toi­let­ten­an­lage am Burg­platz zur Verfügung.

 

Ein tech­ni­scher Feh­ler an der 230.000 Euro teu­ren Anlage darf natür­lich nicht sein.