Außen­gas­tro­no­mie in der Bol­ker­straße Foto: LOKALBÜRO

 

Sin­kende Infek­ti­ons­zah­len und stei­gen­des Impftempo

Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung redu­ziert ange­sichts sin­ken­der Infek­ti­ons- und stei­gen­der Impf­zah­len zahl­rei­che Beschrän­kun­gen und schafft gleich­zei­tig einen belast­ba­ren Rah­men für schritt­weise Öff­nun­gen. Die bis­her in Nord­rhein-West­fa­len ergrif­fe­nen Schutz­maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Corona-Pan­de­mie im Rah­men der Bun­des­not­bremse gel­ten für Kreise und kreis­freie Städte mit einer 7‑Tage-Inzi­denz über 100 fort. Die sin­ken­den Inzi­denz­werte in ganz Nord­rhein-West­fa­len und die zuneh­mende Beschleu­ni­gung der Impf­kam­pa­gne las­sen jedoch erste vor­sich­tige Öff­nungs­schritte für Kreise und kreis­freie Städte mit sta­bi­len 7‑Tage-Inzi­den­zen unter 100 bzw. unter 50 zu und eröff­nen damit klare Per­spek­ti­ven für den Sommer.

Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann: „Für Ent­war­nung ist es noch zu früh. Die Pan­de­mie ist noch nicht über­wun­den. Viele Men­schen kämp­fen noch immer auf den Inten­siv­sta­tio­nen um ihr Leben. Aber: Wir sehen einen deut­li­chen Hoff­nungs­schim­mer. Seit Anfang Mai ist die 7‑Tage-Inzi­denz deut­lich von 163,9 auf heute 116,1 gefal­len. Auch die Fall­zah­len der beatme­ten Corona-Pati­en­tin­nen und Corona-Pati­en­ten sind seit dem 1. Mai um rund sie­ben Pro­zent auf nun­mehr 781 gesun­ken. Zudem haben inzwi­schen mehr als ein Drit­tel der Men­schen in Nord­rhein-West­fa­len bereits die Erst­imp­fung erhal­ten. Daher kön­nen wir nun vor­sich­tig und mit Augen­maß wich­tige Öff­nungs­schritte gehen, auf die wohl fast alle sehn­süch­tig warten.“

Wirt­schafts- und Digi­tal­mi­nis­ter Prof. Dr. Andreas Pink­wart: „Es ist erfreu­lich, dass die Inzi­denz­werte der­zeit stark rück­läu­fig sind. Dies ist auch eine gute Nach­richt für das wirt­schaft­li­che Leben in Nord­rhein-West­fa­len: Für die Gas­tro­no­mie und Hotel­le­rie wird dadurch die Rück­nahme von Ein­schrän­kun­gen mög­lich, auf die viele lange gewar­tet haben. Für den Ein­zel­han­del sind eben­falls Erleich­te­run­gen vor­ge­se­hen – und für Mes­sen erhal­ten Ver­an­stal­ter und Aus­stel­ler end­lich eine Planungsgrundlage.”

Bei Inzi­denz­wer­ten von über 100 gel­ten wie bis­her auch die Rege­lun­gen der Bun­des­not­bremse. Fal­len die Inzi­denz­werte in einem Kreis oder einer kreis­freien Stadt unter 100, erfol­gen Öff­nungs­schritte in einem zwei­stu­fi­gen Ver­fah­ren. Die erste Stufe mit vor­sich­ti­gen Öff­nun­gen gilt für Kreise und kreis­freie Städte mit Inzi­denz­wer­ten zwi­schen 100 und 50. Die zweite Stufe gilt für Kreise und kreis­freie Städte mit Inzi­denz­wer­ten unter 50. Vor allem in der ers­ten Stufe sind die Öff­nungs­schritte wei­ter­hin an nega­tive Test­ergeb­nisse geknüpft, um für wei­tere Sicher­heit zu sor­gen und durch ein grö­ße­res Test­ge­sche­hen Infek­ti­ons­ket­ten schnell und gezielt unter­bre­chen zu kön­nen. Wie im Bun­des­in­fek­ti­ons­schutz­ge­setz fest­ge­legt, ste­hen Geimpfte und Gene­sene nega­tiv Getes­te­ten gleich, zudem wer­den sie bei Per­so­nen­be­gren­zun­gen nicht mitgezählt.