Das Rie­sen­rad am Burg­platz Foto: LOKALBÜRO

 

Wenn die 7‑Ta­ges-Inzi­denz wei­ter­hin sta­bil unter 100 bleibt, darf nicht nur die Außen­gas­tro­no­mie am nächs­ten Frei­tag öff­nen, son­dern auch das „Wheel of Vision“ auf dem Burg­platz  darf end­lich seine Run­den drehen.

Ein Stadt­spre­cher beant­wor­tete unsere Anfrage wie folgt:

“Der Betrieb des Rie­sen­rads ist  aktu­ell (noch) gem. §28b Abs1 Zif­fer 3 des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes (“Bun­des­not­bremse”) unter­sagt. Erst wenn Düs­sel­dorf “aus die­ser Bun­des­not­bremse ent­las­sen” ist — dies kann frü­hes­tens ab nächs­ten Frei­tag der Fall sein, wenn an allen vier kom­men­den Werk­ta­gen die Inzi­denz unter 100 bleibt (heute 86,4) -, kann das Rie­sen­rad unter der Maß­gabe des §10 Abs. 1 Satz 5 der neuen Coro­naschutz­ver­ord­nung wie­der öff­nen, das heißt für Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit bestä­tig­tem nega­ti­ven Schnell- oder Selbst­test nach §4 Abs. 4 der Coronaschutzverordnung.”

Oskar Bruch sagte gegen­über dem Lokal­büro, dass er natür­lich sofort sein Rie­sen­rad öff­nen würde sobald es mög­lich ist. Sein Ver­trag mit der Stadt läuft noch bis zum 30. Mai. Das Rie­sen­rad hat bis­her seit dem Auf­bau im Novem­ber 2020 nur knapp eine Woche seine Run­den gedreht.

 

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