Ob auf den Bal­ko­nen der Groß­stadt oder in den Gärten der Ein­fa­mi­li­en­haus­sied­lun­gen auf dem Land: an den Wochen­en­den meh­ren sich die Rauch­zei­chen und es riecht überall nach über Holz­koh­le­feuer gebra­te­nem Fleisch oder Gemüse. Denn der Som­mer naht und die Grill­sai­son ist eröffnet. Damit es aber beim Genuss im Freien kei­nen Ärger gibt mit den Nach­barn oder dem Ver­mie­ter, gibt Michael Con­zen, Vor­stands­mit­glied des IVD West aus Düsseldorf, im Fol­gen­den einige Tipps und Hin­weise. Damit Sie es sich in Ruhe und guten Gewis­sens schme­cken las­sen können.

Denn das Gril­len wird immer dann pro­ble­ma­tisch, wenn Nach­barn die Belästigung durch Rauch oder Gerüche als unzu­mut­bar emp­fin­den. Naturgemäß ist dies häufiger auf dem Bal­kon eines Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses als im Gar­ten in einer Ein­fa­mi­li­en­haus­sied­lung der Fall. Auch kann das Brut­zeln über Holz­kohle vom Ver­mie­ter als ein „ver­trags­wid­ri­ger Gebrauch“ ein­ge­stuft wer­den. Aller­dings müssen die­je­ni­gen, die sich gestört fühlen, die Unzu­mut­bar­keit auch beweisen.

„In der Zeit von April bis Sep­tem­ber ein­mal im Monat zu gril­len, sollte in der Regel kein Pro­blem dar­stel­len. Wenn Sie Ihren Nach­barn recht­zei­tig zuvor Bescheid geben, ver­mei­den Sie Kon­flikte“, rät gibt Michael Con­zen. Grundsätzlich hilft auch ein Blick in Miet­ver­trag oder Haus­ord­nung – denn das Gril­len kann dort wirk­sam eingeschränkt oder ver­bo­ten sein. Außer­dem gilt es, die gene­rel­len Ruhe­zei­ten ein­zu­hal­ten: Nach 22:00 Uhr sollte es auf Bal­kon oder Ter­rasse ruhig zugehen.

Auch im eige­nen Gar­ten gibt es aller­dings kei­nen Frei­brief für die Grill­nut­zung. Rücksichtnahme auf die Bewoh­ner angren­zen­der Grundstücke ist hier eben­falls Pflicht. Beson­de­res Augen­merk ist dabei auf die Rauch­ent­wick­lung zu legen, rät Con­zen. Denn wenn dichte Rauch­schwa­den durch geöffnete Fens­ter ins Nach­bar­haus zie­hen, wird das bis dahin fried­li­che Zusam­men­le­ben auf eine emp­find­li­che Probe gestellt. Wer also nicht zu häufig den eige­nen Grill befeu­ert, dabei reich­lich Abstand zum Nach­barn hält, auf die Rauch­ent­wick­lung ach­tet und auch Lärmbelästigungen ver­mei­det – der ist beim Grill­ge­nuss auf rela­tiv siche­rer Seite.