Archiv­foto. Mas­ken­pf­lich im Nah­ver­kehr Foto: LOKALBÜRO

Im Öffent­li­chen Nah­ver­kehr in Nord­rhein-West­fa­len gilt seit Sams­tag keine Pflicht mehr zum Tra­gen einer FFP2- oder KN95-Maske. Wie aus der neuen Coro­naschutz-Ver­ord­nung des Lan­des her­vor geht, reicht nun eine soge­nannte OP-Maske wieder.

Die Rhein­bahn schrieb auf ihrer Facebooksteite:

Uuuupsss… Manch­mal kom­men Locke­run­gen schnel­ler als gedacht: Laut der ges­tern Abend ver­öf­fent­lich­ten Neu­fas­sung der Corona-Schutz­ver­ord­nung braucht Ihr in NRW ab sofort in allen Fahr­zeu­gen des Nah­ver­kehrs und an den Hal­te­stel­len nur noch eine medi­zi­ni­sche bzw. OP-Maske zu tra­gen. FFP2-Mas­ken sind natür­lich auch wei­ter­hin gerne gesehen 😷

 

Foto: Rhein­bahn