Ahorn­bäume im Hof­gar­ten Foto: LOKALBÜRO

 

Das Gar­ten­amt muss kurz­fris­tig 47 Ahorn­bäume fäl­len. Sie alle sind von der Ruß­rin­den­krank­heit befal­len und bereits abge­stor­ben. Die Ent­nah­men begin­nen inner­halb der kom­men­den Tage. Dabei kann es zu kurz­fris­ti­gen Sper­run­gen von Tei­len der Grün­an­la­gen oder Stra­ßen­be­rei­che kom­men. Vorab prüft das Gar­ten­amt die betrof­fe­nen Bäume auf besetzte Brut­höh­len und Nester.

Die erfor­der­li­chen Baum­ent­nah­men im Überblick:

  • Ein Ahorn­baum im Hof­gar­ten, nörd­lich der Fon­täne “Jrö­ner Jong”
  • Zwei Ahorn­bäume an der Otto-Hahn-Straße
  • Zwei Ahorn­bäume an der Straße am Schönekamp
  • Drei Ahorn­bäume am Fried­hof Eller
  • Drei Ahorn­bäume im Böschungs­be­reich der Fuß­gän­ger­brü­cke In der Steele
  • 14 Ahorn­bäume ent­lang der Fuß- und Rad­we­ge­ver­bin­dung zwi­schen Kre­fel­der Straße und Schiess­straße • 22 Ahorn­bäume ent­lang der Mün­che­ner Straße, zwi­schen Karl-Hoh­mann-Straße und Bon­ner Straße

Durch die ver­gan­ge­nen lan­gen, hei­ßen und tro­cke­nen Som­mer sind viele Bäume in einen soge­nann­ten “Tro­cken­stress” gera­ten. Bedingt durch den Was­ser­man­gel in den Böden und der Hitze wer­den immer mehr Bäume geschwächt und damit anfäl­li­ger für Krank­hei­ten und Schäd­linge. Die Anzahl abster­ben­der Bäume hat durch die Ver­än­de­run­gen der kli­ma­ti­schen Ver­hält­nisse merk­lich zugenommen.

Ahorn­bäume wer­den von der soge­nann­ten Ruß­rin­den­krank­heit, einer Pilz­er­kran­kung, befal­len. Das Auf­tre­ten der Ruß­rin­den­krank­heit ist eine typi­sche Folge von außer­ge­wöhn­lich lan­gen und tro­cke­nen Som­mern. Der Pilz brei­tet sich im Holz­kör­per aus und zer­stört schließ­lich das Kabium — und somit die Lei­tungs­bah­nen des Bau­mes — sowie die Rinde. Es kom­men ruß­schwarze Flä­chen zum Vor­schein. Stark geschwächte Bäume ster­ben inner­halb einer Vege­ta­ti­ons­pe­ri­ode ab. Es gibt keine Mög­lich­keit, einen befal­le­nen Baum noch zu retten.

Weil die Bäume so schnell abster­ben, muss das Gar­ten­amt erkrankte Ahorne stets kurz­fris­tig ent­neh­men, um die Ver­kehrs­si­cher­heit sicher­zu­stel­len. Die Ent­fer­nung erkrank­ter Bäume führt außer­dem dazu, dass die Spo­ren­last des Pil­zes in Gehölz­be­stän­den sinkt. Das redu­ziert die Wahr­schein­lich­keit eines Befalls wei­te­rer gesun­der Ahorn­bäume in der Umgebung.

Das Gar­ten­amt rech­net damit, dass inner­halb der kom­men­den Monate wei­tere Fäl­lun­gen geschä­dig­ter Bäume auf­grund der Ruß­rin­den­krank­heit nötig werden.

Es ist das Ziel des Garten‑, Fried­hofs- und Forst­amts den Baum­be­stand zu erhal­ten und an mög­lichst vie­len Stand­or­ten nach­zu­pflan­zen und/oder zu ergän­zen. Die Mög­lich­keit von Nach­pflan­zun­gen wird sorg­fäl­tig geprüft. Bei Nach­pflan­zun­gen von Stra­ßen­bäu­men sind soge­nannte Umlauf­ver­fah­ren durch­zu­füh­ren. Hier­bei prü­fen ver­schie­dene Lei­tungs­trä­ger — dazu gehö­ren zum Bei­spiel die Netz­ge­sell­schaft, der Stadt­ent­wäs­se­rungs­be­trieb und die Tele­kom – die Lei­tungs­tras­sen und ihre Nähe zu den Baum­stand­or­ten. Dar­über hin­aus sind auch not­wen­dige Abstände zu Ver­kehrs­an­la­gen sowie brand­schutz­tech­ni­sche Belange zu beachten.